Artikelbeschreibung
Ärzte und deren Hilfspersonal sehen sich auch im Bereich der Notfallmedizin in der Auseinandersetzung mit Juristen. Die Bereitschaft der Patienten, einen Misserfolg als schicksalhaft hinzunehmen, sobald Risikoeingriffe als erlernte Eingriffe von einer Berufsgruppe erwartet werden, ist nicht besonders hoch. Die Angst vor einer Strafverfolgung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen begleitet die Ärzte bei deren Arbeit. Das Rettungsdienstpersonal nimmt eine Sonderstellung unter dem Hilfspersonal ein. Oft gehen die Rettungsdienstmitarbeiter eigenverantwortlich und mit der Ungewissheit in die Patientenversorgung, ob überhaupt und, wenn ja, welcher Arzt mit welchen Kenntnissen und Erwartungen hinzukommt.
Der Autor stellt als Staatsanwalt und ehrenamtlicher Rettungsassistent wichtige, vorrangig strafrechtlich relevante Themen mit dem Ziel dar, praxisbezogene Hinweise zu geben und damit immer wieder festgestellten Rechtsunsicherheiten entgegenzutreten. Mit Verständnis für die Tätigkeit des Rettungsdienstes ist beabsichtigt, den Rettungsdienstmitarbeitern eben solches Verständnis für die Arbeit der Ermittlungsbehörde zu vermitteln.

