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12.000 Euro Strafe für Parken vor dem Rettungswagen

20.02.2014, 09:01 Uhr

Foto: DRK-Kreisverband Pforzheim (Szene nachgestellt)

Nötigung und unterlassene Hilfeleistung

Weil ein Ehepaar mit dem Pkw einen Rettungswagen während eines Notfalls behinderte, mussten sich sowohl der Mann als auch die Frau jetzt vor dem Amtsgericht Pforzheim verantworten. Die Beiden hatten sich am 16. Februar 2013 in Eutingen über einen auf der Straße geparkten RTW nicht nur lautstark telefonisch beschwert, noch während die Patientin in ihrem Zimmer vorversorgt wurde. Da der Mann trotz des Notfalls nicht warten wollte und auf sein Recht bestand, kam die Polizei hinzu. Inzwischen hatte die Frau des Anwohners ihr Auto direkt vor dem Rettungswagen abgestellt und war nach Hause gegangen. Aufgrund der Lebensgefahr, in der die ältere Dame schwebte, fuhren die DRK-Mitarbeiter schließlich weiter ins Krankenhaus, ohne den Streit endgültig geklärt zu haben.

Das Ehepaar musste sich deshalb vor einigen Wochen wegen Nötigung und unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann wurde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 8.400 Euro verurteilt, die Frau muss 3.600 Euro zahlen. „Die Staatsanwaltschaft hat auch die Führerscheine beschlagnahmen lassen“, sagte Polizeipressesprecher Frank Otruba. „Wer sein Fahrzeug auf Rettungswegen oder speziell gekennzeichneten Zufahrten abstellt, der muss in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro rechnen.“

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