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Aachen passt den Rettungsdienst an

13.02.2017, 10:05 Uhr

Foto: Universitätsklinikum Aachen

Telenotarzt senkt NEF-Einsatzzahlen

Der Rat der Stadt Aachen soll am 22. Februar 2017 die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 – 2018 beschließen. In der Beschlussvorlage für die Sitzung werden mehrere Veränderungen vorgeschlagen. So sollen u.a. zwei weiteren RTW im Tagesdienst mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Stunden in Dienst gestellt werden. Das im Dienst befindliche Mehrzweckfahrzeug soll außer Dienst genommen und durch einen vollwertigen RTW ersetzt werden, der mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Stunden zur Verfügung stehen soll. Für den Aachener Norden wird ein Spitzenbedarf-RTW in Dienst genommen, der im Bedarfsfall durch Brandschutzpersonal besetzt wird. Zur weiteren Spitzenbedarfsdeckung werden die Stundenkontingente der vertraglich vereinbarten Spitzenbedarfsrettungswagen angepasst.

Zudem soll eine Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst etabliert werden. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage, dass sich ergänzend zu dem Potenzial der Hilfsorganisationen Rettungsfachpersonal der Berufsfeuerwehr Aachen bereit erklärt habe, zusätzlich als dienstfreies Personal für bestimmte Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Die SEG Rettung soll u.a. notwendige Sonderbedarfs-Fahrzeuge für die Spitzenabdeckung im Rettungsdienst sowie für die rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von Groß- und Sonderveranstaltungen und zusätzliche notwendiger Rettungsmittel im Bereich Interhospital-Transfer besetzen.

In Aachen verfügen seit dem 1. März 2015 alle Fahrzeuge über eine telemedizinische Ausstattung für den Telenotarzt. Schon nach kurzer Zeit seien dadurch die NEF-Einsatzzahlen gesunken und der Anteil der RTW-Einsätze mit Notarztbeteiligung habe sich von vormals 36% auf nun etwa 23% reduziert. Diese Quote entspricht rund der Hälfte der bundesdurchschnittlichen Notarztquote von 44%, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2015 vorgelegt wurde. Die Vorhaltung von zwei festbesetzten 24-Stunden-NEF und einem Telenotarzt habe sich inzwischen als vollständig bedarfsgerecht für den Primäreinsatzbereich und die Notfallverlegungen erwiesen. Lediglich im Sekundärtransportbereich bestünden Kapazitätsengpässe: Der Anteil der notärztlich begleiteten Verlegungen stieg im Vergleich zum Referenzjahr um 273% an, wobei ein Drittel dieser Verlegungen bereits durch den Telenotarzt bedient werden kann. Daher soll zukünftig ein Verlegenotarzt mit wöchentlich 42 Stunden vorgehalten werden.

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