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Anhörung zum Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen

24.10.2014, 11:15 Uhr

Verbände legen Stellungnahmen vor

Am Dienstag fand eine Anhörung zur Überarbeitung des Rettungsgesetzes NRW (GesEntw Drs 16/6088) im Landtag statt. Dazu haben diverse Verbände und Institutionen ihre Stellungnahmen beim Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht, die jetzt dokumentiert worden sind. Eine Übersicht finden Sie hier.

Die Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser begrüßen u.a. das klare Bekenntnis zur Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Damit könnten die bewährten Strukturen erhalten werden, indem diese nunmehr (europa-)rechtssicher gestaltet würden. Die Johanniter befürchten allerdings, dass gewinnorientierte Anbieter, die am Rettungsdienst beteiligt werden, besser gestellt werden als andere und schlagen vor, dass der entsprechende Paragraf angepasst werde. Des Weiteren schlagen die Johanniter vor, für die Mitarbeiter im Rettungsdienst allgemeinverbindliche Vergütungstarife zu schaffen. Der Unternehmensverband privater Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen begrüßt insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Vergaberichtlinien die vorgelegte Überarbeitung. Die Vielfalt von öffentlichen, privaten und karitativen Anbietern habe sich in Nordrhein-Westfalen als sehr positiv erwiesen. Der Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienste NRW ist der Meinung, dass die vorgesehene Aktualisierung des Rettungsgesetzes die Herausforderungen des medizinisch-technischen Fortschritts und eine Verbreiterung des Einsatzspektrums über die reinen lebensrettenden Einsätze hinaus aufgreife. Von einem gut gelungenen Gesetzentwurf sprechen die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Ärztekammer Nordrhein. Sie verweisen u.a. auf die erforderlichen Fortbildungen der Notärzteschaft, die auch im Gesetz berücksichtig werden.

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