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Arbeitgeber trägt Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung

09.09.2015, 10:20 Uhr

Foto: J. Dommel/JUH

Ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland einigt sich mit DRK

Die Ver.di-Landesfachkommission Rettungsdienst Rheinland-Pfalz-Saarland hat sich nach mehreren Verhandlungsrunden mit dem DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf eine Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes geeinigt. Demnach trägt der Arbeitgeber alle Kosten, die durch die Weiterbildung, Prüfungsvorbereitung und Prüfung entstehen. Dies beinhaltet auch notwendige Reise- und Übernachtungskosten sowie Prüfungsgebühren. Rettungsassistenten, die vor der Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter nur einen Zeitvertrag hatten, erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Festanstellung. Alle Notfallsanitäter werden in die Entgeltgruppe 7 vergütet, falls sie vorher niedriger bezahlt wurden.

Die Prüfungsvorbereitungen für Rettungsassistenten mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung werden in Rheinland-Pfalz und im Saarland laut Ver.di auf fünf Wochen erweitert. Davon erkennt der Arbeitgeber drei Wochen als Arbeitszeit an. Wer die Prüfung zum Notfallsanitäter auch im zweiten Anlauf nicht besteht, wird keine finanziellen Nachteile erfahren. Damit sei sichergestellt, dass durch die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes niemand benachteiligt werde, so die Ver.di-Landesfachkommission.

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