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Auch Essen erhöht die Gebühren für den Rettungsdienst

22.09.2017, 12:06 Uhr

Foto: P. Böhmer

Grund sind steigende Einsatzzahlen und die Notfallsanitäter-Ausbildung


Auch die Stadt Essen will die Gebühren für den Rettungsdienst erhöhen. So sollen die Tarife für den Einsatz eines KTW bis zum Jahresende von bisher 99 Euro auf 105 Euro und ab dem 1. Januar 2018 auf 107 Euro erhöht werden. Der RTW-Einsatz inkl. Löschrettungsfahrzeug soll bis Jahresende 377 Euro kosten statt wie bisher 268 Euro und ebenfalls ab dem Jahreswechsel 380 Euro. Ohne Löschrettungsfahrzeug vergünstigt sich der RTW-Einsatz von 669 Euro auf 573 Euro bzw. 579 Euro im Jahr 2018. Auch die NEF- und ITW-Gebühren steigen: der NEF-Einsatz von 325 Euro auf 380 Euro bzw. 386 Euro und die Intensiverlegung von 597 Euro auf 766 Euro bzw. 773 Euro ab dem 1. Januar.

Grund für die Gebührenerhöhungen sind zum einen die steigenden Einsatzzahlen. So sind in den Jahren 2006 bis 2016 in der Notfallrettung die Einsätze mit Notarzt um 12,8%, ohne Notarzt um 74,4% und im Krankentransport um 23,7% gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 36,3%. Zum anderen – und das ist der Grund für die weitere Gebührenerhöhung – startet zum 1. Januar 2018 die Feuerwehr Essen mit der Ausbildung der Notfallsanitäter. Dieser Ausbildungsaufwand soll „im Rahmen der Gebührenkalkulation für 2018 Berücksichtigung finden“, wie es einer am 27. September im Stadtrat abzustimmenden Beschlussvorlage heißt.

Am selben Tag soll auch eine Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans verabschiedet werden. Laut der dazugehörigen Beschlussvorlage sollen insgesamt sieben neue Fahrzeuge für die Notfallrettung beschafft werden, die dann insgesamt 49 RTW, NEF und LRF umfasst. Die Anzahl der Krankentransportfahrzeuge bleibt unverändert bei 52. Die Feuerwehr Essen geht davon aus, dass sie für die vollständige Umstellung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zum 31. Dezember 2026 jährlich 13 Auszubildende und – nachdem 66 Notfallsanitäter zu Praxisanleitern ausgebildet wurden – 3 neue Praxisanleiter benötigt. Die dafür entstehenden Kosten seien Kosten des Rettungsdienstes. Darüber sei aber zunächst kein Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erzielt worden. Daher hätte die Bezirksregierung Düsseldorf die dafür notwendigen Festlegungen getroffen.

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