Für die Aus- und Weiterbildung der Notfallsanitäter stellen die Krankenkassen in Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2022 zusätzlich mehr als 110 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen, die vom Sozialministerium moderiert wurden. Damit können bis zum Ende der Übergangsfrist auch die geplanten 2.500 Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weitergebildet werden.
Das Ministerium hatte in zwei Spitzengesprächen die Verhandlungen zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert. Auch Baden-Württemberg verwies darauf, dass der Bundesgesetzgeber bestimmt habe, dass die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung Kosten des Rettungsdienstes seien und somit von den Krankenkassen getragen werden müssten. Mit der jetzt zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen im Land erzielten Übereinkunft werde dieser bundesgesetzliche Auftrag umgesetzt, so Amtschef Jürgen Lämmle vom Sozialministerium.