In Baden-Württemberg haben sich im vergangenen Jahr bei der notärztlichen Hilfsfrist in 30 und bei der Hilfsfrist für Rettungswagen in 29 von 37 Rettungsdienstbereichen Verbesserungen ergeben. So wurde 2011 die notärztliche Hilfsfrist in 7 und die RTW-Hilfsfrist in 24 Rettungsdienstbereichen eingehalten. Das Landes-Rettungsdienstgesetz schreibt nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten in 95% aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs vor. Innenminister Reinhold Gall schreibt den Erfolg den Bereichsausschüssen als örtlich zuständige Planungsorgane, aber auch den Leistungserbringern zu. Strukturelle Veränderungen wie die anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor, steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie das EU-Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine besondere Herausforderung dar.
Die Bereichsausschüsse müssten laut Gall aber weitere Anstrengungen unternehmen. Die Instrumente reichen von einer Überprüfung der Alarm- und Ausrückzeiten über Standortverlegungen bis hin zur Beschaffung zusätzlicher Einsatzfahrzeuge. Der Landesausschuss für den Rettungsdienst als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im Rettungsdienst hat zudem beschlossen, bis zur nächsten Sitzung Ende November ein Konzept für ein landeseinheitliches GPS-gestütztes Flottenmanagementsystem vorzulegen. Bei seiner jüngsten Sitzung in Heidelberg wurden hat der Landesausschuss Qualitätsziele für den Rettungsdienst verabschiedet. Auf der Grundlage dieser Qualitätsziele können nun gezielt wissenschaftlich fundierte Qualitätsindikatoren entwickelt werden, die die Erfüllung dieser Ziele sichtbar machen. Damit könne eine umfassende Transparenz der Stärken und Verbesserungspotenziale im Rettungsdienst Baden-Württemberg hergestellt werden und es werde möglich, gezielte Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen, heißt es aus dem Innenministerium.
Mit der Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren ist die im Jahr 2011/2012 neu eingerichtete „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW)“ beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, in dem notärztlicher, rettungsdienstlicher und betriebswirtschaftlicher Sachverstand gebündelt ist. Sie ist beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg organisatorisch angesiedelt und hat eigene Fachkräfte; sie ist aber unabhängig vom MDK und den Trägern des Rettungsdienstes. Die Finanzierung der SQR wird durch alle Kostenträger im Rettungsdienst getragen. Sie wird von einem Beirat unterstützt, in dem die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rettungsdienstorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Notärzte vertreten sind. Das Kompetenzzentrum nimmt landesweit die Rettungsdienststrukturen sowie den gesamten Versorgungsablauf der Notfallpatienten in den Blick. In der Aufbauphase der SQR liegen die Arbeitsschwerpunkte aktuell in der wissenschaftlich fundierten Entwicklung von Qualitätsindikatoren und im Aufbau einer Datenstruktur und Datenerfassung, um künftig die erforderlichen Daten von Leitstellen, Notärzten sowie Rettungs- und Krankenwageneinsätzen zu erhalten.
Eine Übersicht über die Hilfsfristen in den Rettungsdienstbereichen in Baden-Württemberg können Sie sich hier herunterladen.


Kommentare
Wichtig ist, dass der Notarzt nicht zu Pipifax-Einsätzen alarmiert wird, der RTW nicht zu Krankentransporten und zu Hausarztbesuchen, weil der Hausarzt oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst wieder mal keinen Bock hat, missbraucht wird. Auch sollte man die Ärzte aufklären, wann man einen RTW oder KTW braucht und was der Unterschieht ist, weil oft werden Rettungswagen verlangt, obwohl ein Krankenwagen reichen würde und somit sind sie oft belegt.
Es gibt noch viel zu tun, aber immerhin ist man Dank der neuen Landesregierung auf dem richtigen Weg.
Der kritische Blick auf die Hilffristen ist mit Sicherheit richtig, genau wie die Prüfung auf eine "hohe Qualität der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst." Im Bereich der Fahrzeugvorhaltung ist ein landeseinheitliches, GPS-gestützte Ortungssystem auch schon längst überfällig.
Ein weiterer denkbarer Schritt wäre die Überprüfung der Ausstattungen der jeweiligen Rettungsmittel. Gegenwärtig strickt da jeder Rettungsdienstbereich und dann innerhalb dessen auch noch der jeweilige Anbieter sein eigenes Konzept. So reicht momentan die RTW- und NEF-Ausstattung von High End bis "geht gerade noch".
Die Einführung eines Baden-Württemberg-RTW bzw. -NEF, ähnlich dem System z.B. von Bayern oder Rheinland-Pfalz, muss daher dringend auch aus wirtschaftlichen Gründen, die Konsequenz sein. Siehe hierzu:
http://www.aelrd-rlp.de/aelrd/content/e58/e307/aelrd/common/download/doc017.pdf
Sehr bald wird sich meines Erachtens deutlich zeigen, dass die Einrichtung eines bereichsübergreifenden unabhängigen "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" in Baden-Württemberg auch gerade im Hinblick auf ein neues Berufsbild im Rettungswesen unabdingbar ist.
Ich freue mich auf Eure Meinung!
Sommerliche Grüße aus dem Ländle
(*Ahnefeld: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_Ahnefeld)
Schauen wir uns die Sache mal genauer an: 2011 halten 7 von 37 Rettungsdienstbereichen bei NEF-Einsätzen die HÖCHSTENS 15 Minuten ein. Das sind nicht mal 20%. 11 von 37 Rettungsdienstbereichen halten bei NEF-Einsätzen nicht mal in 91% der Gesamteinsätze die HÖCHSTENS 15 Minuten ein.
2011 halten 23 von 37 Rettungsdienstbereichen bei RTW-NOTFALL-Einsätzen die HÖCHSTENS 15 Minuten ein. Das sind ca 61%. Immerhin liegt kein Rettungsdienstbereich unter 90% bei 15 Minuten.
Bei der ganzen Statistik darf nicht vergessen werden: Notfalleinsätze, die an Nachbarkreise abgegeben werden, FEHLEN in der Statistik. WARUM? Weil sie die 15 min nicht einhalten .
Warum werden die 95% bei 15 min angesetzt und nicht bei 10 min? Eigentlich ist die Aussage im Gesetz doch eindeutig, oder nicht?
Ein Armutszeugniss und ein Hohn, dies als Verbesserung zu deklarieren.
Außerdem finde ich es traurig, wenn der S+K-Verlag solch eine Bekanntmachung nicht kritisch hinterfragt.
@Achim: Deine Ansätze sind nicht schlecht, jedoch müssen erst mal die gesetzlichen Vorgaben über mehr als 3 Jahre eingehalten werden, bevor man weitere Schritte einleiten kann. Dies ist jedefalls meine Meinung.
@Rett: Würde man nur die 10-Min.-Regel, was ja richtig wäre, überprüfen, würde man feststellen, dass wir vermutlich bei höchtens 60% liegen. Und das ist der eigentliche Skandal.
Super Musterländle.