Der 71. Bayerische Ärztetag, der vom 12. bis 14. Oktober 2012 in Augsburg stattfand, hat u.a. einige Beschlüsse gefällt, die den Rettungsdienst betreffen. So bittet er die Bayerische Staatsregierung, im Bundesrat gegen das Notfallsanitätergesetz in der derzeit im Bundeskabinett verabschiedeten Fassung zu stimmen. Zur Begründung heißt es dazu im von Professor Dr. Sefrin eingebrachten Entschließungsantrag, dass die derzeitige Fassung eine Reihe von Unzulänglichkeiten enthalte. Als Beispiele werden die Finanzierung, die Übergangsregelungen und die ärztliche Fachaufsicht genannt. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes sei jedoch die umfassende und unlimitierte Verantwortlichkeit des zukünftigen Notfallsanitäters. Diese stelle bei der jetzigen Formulierung des Gesetzes den Einstieg in die nicht-ärztliche heilkundliche Versorgung der Notfallpatienten dar. Grundsätzlich befürworte die bayerische (Not-)Ärzteschaft die Verabschiedung eines NotSanG mit einer dreijährigen Ausbildungszeit, wobei allerdings das Ausbildungsziel überarbeitet werden müsse.
Der Bayerische Ärztetag fordert zudem die Durchführenden des Notarztdienstes (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) und die Kostenträger (Krankenkassen) auf, die Voraussetzungen für die weitere Vergütung der Notarzteinsätze zu schaffen und von einer Absenkung Abstand zu nehmen. Bei der Umsetzung des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) fordert er, dass für die Sicherung der Vergütung der Notarzteinsätze nach dem novellierten BayRDG zur Identifikation des Patientenkontaktes eine eindeutige Patientennummer geschaffen wird, die auch bei rettungsdienstbereich-übergreifenden Einsätzen nur einmal pro Patient von der Integrierten Leitstelle vergeben wird.


Kommentare
Vielleicht war auch das Weizen in Augsburg schlecht bei dem "Dino"... Doch wenn er sagt, dass er sich ja nicht gegen seine Kolleginnen und Kollegen "Heilberufler" wehren konnte, dann wird das GS schon wieder einschlafen und in die berühmte Lethargie verfallen ...
Es ist einfach schön, immer wieder zu sehen, wie man mit Lobbyisten nicht (!) arbeiten kann ...
Und wie auch immer die Antworten auf meine Aussage hier ausfallen werden, sage ich, dass ich nicht alleine stehe in diesem Beruf mit der Meinung, dass gewisse Notfallpatienten oftmals davon profitieren wenn eben kein Arzt/Notarzt vor Ort war.
Und dazu zähle ich auch, dass der Rettungsassistent trotz vieler regionaler Unterschiede, es jetzt schon besser schafft als die Ärzteschaft in der Notfallmedizin, standardisierte Abläufe zu vollziehen und somit eine gleichbleibende Qualität zu schaffen, die nicht durch eine Behandlungsfreiheit beliebig hin und her schwankt.
Letztlich bleibt mir nur noch zu sagen, dass wir nicht aus den Augen verlieren sollten, dass mit dem jetzigen Gesetzes-Entwurf weitaus besser das WOHLE DES PATIENTEN in den Vordergrund gestellt wurde als je zuvor und somit nicht mehr DAS WOHLE DES ARZTES wie früher!
Ehrenwerte und vielfach publizierte Professoren (across the Atlantic) haben schon vor 40+ Jahren erkannt, dass Nicht-Ärzte präklinisch die Aufgaben eines NA erflogreich übernehmen können.
Ein kurzes Video zur Enstehung/Geschichte des M1-Systems
http://www.youtube.com/watch?v=UliUlxOcMP8
bis Minute 11:07