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Bayern soll gegen Notfallsanitätergesetz stimmen

17.10.2012, 10:36 Uhr

Foto: K. von Frieling

Forderung des 71. Bayerischen Ärztetags

Der 71. Bayerische Ärztetag, der vom 12. bis 14. Oktober 2012 in Augsburg stattfand, hat u.a. einige Beschlüsse gefällt, die den Rettungsdienst betreffen. So bittet er die Bayerische Staatsregierung, im Bundesrat gegen das Notfallsanitätergesetz in der derzeit im Bundeskabinett verabschiedeten Fassung zu stimmen. Zur Begründung heißt es dazu im von Professor Dr. Sefrin eingebrachten Entschließungsantrag, dass die derzeitige Fassung eine Reihe von Unzulänglichkeiten enthalte. Als Beispiele werden die Finanzierung, die Übergangsregelungen und die ärztliche Fachaufsicht genannt. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes sei jedoch die umfassende und unlimitierte Verantwortlichkeit des zukünftigen Notfallsanitäters. Diese stelle bei der jetzigen Formulierung des Gesetzes den Einstieg in die nicht-ärztliche heilkundliche Versorgung der Notfallpatienten dar. Grundsätzlich befürworte die bayerische (Not-)Ärzteschaft die Verabschiedung eines NotSanG mit einer dreijährigen Ausbildungszeit, wobei allerdings das Ausbildungsziel überarbeitet werden müsse.

Der Bayerische Ärztetag fordert zudem die Durchführenden des Notarztdienstes (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) und die Kostenträger (Krankenkassen) auf, die Voraussetzungen für die weitere Vergütung der Notarzteinsätze zu schaffen und von einer Absenkung Abstand zu nehmen. Bei der Umsetzung des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) fordert er, dass für die Sicherung der Vergütung der Notarzteinsätze nach dem novellierten BayRDG zur Identifikation des Patientenkontaktes eine eindeutige Patientennummer geschaffen wird, die auch bei rettungsdienstbereich-übergreifenden Einsätzen nur einmal pro Patient von der Integrierten Leitstelle vergeben wird.

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