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Bayerns Feuerwehren kritisieren neues Rettungsdienstgesetz

24.10.2012, 09:48 Uhr

Foto: BRK-KV Berchtesgadener Land

BRK-Wasserwacht nicht in der Lage, „zeitnah die Wasserrettung durchzuführen“

Im Zuge der Anhörung zum neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) haben die Feuerwehren heftige Kritik an einigen Teilen der beabsichtigten Novelle geäußert. So fordern der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern und die Landesgruppe Bayern der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) übereinstimmend stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung auch beim Regelrettungsdienst. „Durch die geplante Gesetzesänderung“, so die AGBF in ihrer Stellungnahme, „werden sowohl im Bereich des Rettungsdienstes wie auch der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung die bisherigen Grundsätze der Daseinsfürsorge in Frage gestellt.“ Private Rettungsdienste würden nun den Hilfsorganisationen gleichgestellt und damit „der Rettungsdienst als Teil der Daseinsfürsorge rein privatwirtschaftlichen Grundsätzen ausgeliefert“. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Zweckverbände und deren Mitglieder mit der Durchführung rettungsdienstlicher Aufgaben betrauen zu können. 

Der LFV fühlt sich durch die Bestimmung benachteiligt, dass in der Wasser- und Eisrettung künftig die Hilfsorganisationen – und mit ihnen dann auch Privatunternehmen – den Vorrang gegenüber den Feuerwehren behalten sollen. Bereits heute ist in seinen Augen z.B. die BRK-Wasserwacht auf Grund langer Alarmierungszeiten und Anfahrtswege nicht in der Lage, „zeitnah die Wasserrettung durchzuführen“. Der LFV fordert deshalb, dass auch bei der Wasserrettung stets das nächste geeignete Rettungsmittel zu alarmieren, unabhängig von seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation. Dies müsse im BayRDG verankert werden. (POG)

RETTUNGSDIENST berichtet in der November-Ausgabe ausführlich über das BayRDG.

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Kommentare

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24.10.2012, 12:16 Uhr von Sascha
Vielleicht sollte die AGBF bedenken, dass eine HiOrg selbst auch ein "privater" Betrieb ist und sich nicht von "Privaten" unterscheidet. Dass es eine privatwirtschaftliche Dienstleistung ist, hat man in "EUROPA" beschlossen und damit ist das Thema vom Tisch. Es hört sich eher danach an, als würde man sich ausge"bootet" fühlen. Wie mögen sich da die HiOrg und Co. in Großstädten außerhalb Bayerns fühlen?
24.10.2012, 14:05 Uhr von Sepp
Es ist ja toll, dass die Feuerwehr bestätigt, dass die BRK Wasserwacht ineffektiv ist. Dies ist aber seit 30 Jahren so. Deshalb gehört Wasserrettung und Bergrettung mehr professionalisiert und ausgeschrieben. Derzeit alarmieren die Leitstellen immer auf gut Glück.

Im bayrischen Rettungsdienst ist ein kompletter Neuanfang nötig, ja, Pflicht, aber mit dieser Novelle, die wiederum auf die Bedürfnisse des BRK ausgerichtet ist, wird es keine Verbesserung geben, weil die BRK-politisch nicht gewollt ist.

Die Forderung nach mehr Mitwirkung der Zweckverbände ist gerechtfertigt, aber dazu braucht es bei den Zweckverbänden mehr Fachwissen und Fachkräfte, der überwiegende Teil der derzeitigen Geschäftsführer hat von der Materie keine Ahnung und/oder ist von der Politik und den Verbandsräten ferngesteuert. Hier ist auch mehr Mitsprache für die Bürgermeister zu fordern, damit auch in der "Pampa" die Hilfsfrist eingehalten wird. Zweckverbände mit ihren Verbandsräten sind so eine Art Closed-Shop, der nach außen hin im Dunkeln arbeitet.

Dem Innenministerium, respektive den Politiker aller Parteien im Landtag möchte ich noch eines mit auf den Weg geben: Es zählen einzig der (Notfall-)Patient und ein funktionierender Rettungsdienst und nicht die Wünsche und Präferenzen des BRK und Co. Von einem funktionierenden Rettungsdienst ist Bayern meilenweit entfernt, wie die aktuellen Notfälle im bayrischen Wald, Niederbayern, Spessart usw. zeigen, wo Hilfsfristen von bis 30 Minuten bald täglich vorkommen.

Liebe bayrischen Politiker oder was Ihr auch immer seid, überlegt Euch die Novelle gut, weil beim Entwurf schon wieder übersehen wurde, dass die EU in Kürze eine Regelung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen herausgibt und die wird sich vermutlich am Vergaberecht orientieren, nicht dass dann nach einem Jahr wieder eine Novelle nötig ist. Wundern würde mich dies nicht, denn bei den Verantwortlichen herrscht irgendwie Desinformation vor, oder wie erklärt man sich die Ausschreibung eines RTW durch den ZRF Bayreuth mit dem Artikel 13 BayRDG Vorrang HiOrg, obwohl das Urteil bereits im Mai war?
Nach Protesten wurde die Ausschreibung nun zurückgezogen. Dies bestätigt mich wieder in meiner Meinung, dass Dummheit im bayrischen Rettungsdienst vorherrscht.
24.10.2012, 15:22 Uhr von doggi
Ich mach's mir einfach: Feuerwehr = wehret dem Feuer. Rettungsdienst hat nichts mit Feuer zu tun, oder? :-)

Ich weiß, es wird jetzt wieder ein Aufschrei der Entrüstung durchs Ländle fegen.
24.10.2012, 15:51 Uhr von Beobachter
Art. 1 Abs. 1 BayFwG: "Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß ... sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst)."

--> Berg- und Wasserrettung = Rettung bzw. Technischer Hilfsdienst = Feuerwehr

Art. 2 Abs. 2 BayRDG: "Notfallrettung umfasst die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und den Notfalltransport ..."

--> Berg- und Wasserrettung ≠ Medizin ≠ Rettungsdienst
24.10.2012, 16:18 Uhr von Klaus
@Sepp, @die Feuerwehren (und alle interessierten Forumsleser): Fakten, Fakten, Fakten statt polemischen Behauptungen. Ich wünsche mir einfach mehr Transparenz und Ehrlichkeit.

Die Ausschreibung Bayreuth (Ost) ist nach meiner Kenntnis bis dato noch nicht aufgehoben, aber auch noch nicht entschieden.

Dass es bei einzelnen Einsätzen ggf. auch einmal 20 Minuten dauern kann, ist bedauerlich, liegt aber daran, dass eben auch mal mehrere Notfalleinsätze gleichzeitig sind. In Bayern wird die Hilfsfrist als Fahrzeit von max. 12 Minuten definiert. Als Grenzwert gilt die Einhaltung in 80% aller Einsätze. Allerdings ist die Betrachtungsebene immer das Gemeindegebiet. Wenn Du, lieber Sepp (und die Anderen), dies mit einer Hilfsfrist von 10 Minuten bei einer Einhaltung von 80% auf Landkreisebene vergleichst, hast Du Äpfel mit Birnen verglichen. Durch die Betrachtungsebene "Landkreis" oder "Rettungsdienstbereich" wird - einfach gesagt - der Ballungsraum mit vielen Einsätzen stärker gewichtet.

Die Feuerwehren oder besser gesagt die Einsatzkräfte bekommen in der Regel gutes Geld für die Einsätze, da entweder der Arbeitgeber die Lohnkosten erstattet bekommt und die Einsätzkräfte ihr Gehalt weiter bezahlt bekommen oder bei einem Einsatz in der Freizeit eine pauschale Vergütung geleistet wird. Sog. "Sicherheitswachen" finden in der Regel auch immer für einen Stundenlohn über 10 Euro statt. Das als "Ehrenamt" zu bezeichnen, ist schon ein bißchen frech und natürlich ein "Wettbewerbsvorteil". Da fordern die Hilfsorganisationen (in meinen Augen zu Recht) eine Helfergleichstellung.
Des Weiteren können die Berufsfeuerwehren (inkl. ständig besetzte Wachen) über eine großzügige Personalausstattung verfügen. Bei den Berufsfeuerwehren sind irgendwie immer einige Personen im "Innendienst". Ich kenne keine Feuerwache, die nur 80% hauptamtliches Personal hat und 20% der "Vorhaltung" ehrenamtlich leisten muss. Die bayerischen Hilfsorganisationen müssen dies im Rettungsdienst leisten.

Fazit: Sepp, Deine Behauptung ist ... Feuerwehren: Legt bitte einmal Eure Personalkosten offen.

Es ist egal, ob eine Feuerwehr, Hilfsorganisation oder ein "Privater" rettet. Wichtiger wäre, dass an alle Organisationen die gleichen Qualitätsanforderungen gestellt werden und die Leistung dann der wirtschaftlichste Anbieter erbringt.

Ein Traum von mir wäre eine wirtschaftliche Leistungserbringung der Staatsbetriebe (auch Bauhof, Straßenmeisterei, ...). Das wird wahrscheinlich ein Traum bleiben.

Gruß
Klaus
24.10.2012, 19:40 Uhr von Philip
@Klaus: Also erst sagst Du "keine Polemik" und dann sagst Du, FW ist kein Ehrenamt, da es Gutes Geld beim Einsatz gibt. Lohnfortzahlung gibt es ja nur bei Einsätzen, die während der Arbeit stattfinden. Für alle anderen am Abend, nachts, am WE, am Feiertag, im Urlaub nicht. Genausowenig wie für die Übungen am Abend, am WE. Oder die anderen Arbeiten, die die Zeugwarte (Atemschutz, Schläuche etc.) haben. Genauso haben alle, die von der Arbeit nicht wegkönnen (ja sowas gibt es) oder aber nicht im Ort arbeiten auch nichts davon. Weißt Du aber, warum dann so eine Aussage?

Man könnte entgegenhalten, dass Ehrenamtliche bei den HiOrg immer Geld bekommen, wenig zwar, dafür dann aber für alles. Zudem können sie auf Konzerte und Fussballspiele gehen, wofür der Normalbürger einen Haufen Geld hinblättert, oder aber erst gar keine Karten bekommt. Dazu kommen dann noch Speis und Trank.

Du unterstellst, dass die Leute zur FW gehen wegen der Lohnfortzahlung bzw. Freistellung durch den Arbeitgeber? Hab ich noch von keinem FW'ler gehört, dass das die Motivation ist. Aber ich kenne eine ganze Reihe an Ehrenamtlichen im San-Bereich, die nur auf von ihnen ausgewählte Konzerte gehen (Rock im Park etc.). Da kann man auch nicht von Ehrenamt sprechen. 150 € für die Karte gespart, das WE durchgefüttert werden, nicht mal Benzingeld, da man hingefahren wird und dann noch den "Ehrensold".
Kein Ehrenamtlicher macht etwas selbstlos. Es gibt immer einen Mehrwert für den Einzelnen. Aber es ist im Regelfall kein monetärer, sondern etwas anderes.
24.10.2012, 20:44 Uhr von thomas
Schon interessant, dass jetzt die Feuerwehren meinen, losheulen zu müssen ...
Es heißt schließlich nicht umsonst: Schuster, bleib bei Deinem Leisten! Das heißt, der LFWV sollte sich tunlichst um seine originären Aufgaben kümmern, und dazu gehört definitiv nicht (!) der Rettungsdienst!
Abgesehen davon: Wie stellt man sich denn dort die Regelung der Berg- und Wasserrettung vor? Soll jetzt jede kleine Dorffeuerwehr für den Dorfteich ein Boot anschaffen und unterhalten? Wer soll denn das finanzieren? Und wo ist denn da bitte der so großspurig betonte Zeitvorteil, wenn, wie schon von „Philip“ erwähnt, die FW-Angehörigen entweder gar nicht im Ort arbeiten oder vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden? Jede Feuerwehr hat doch heute schon massive Probleme wochentags überhaupt die vorgeschriebene Mindestausrückstärke zu erreichen! Und dann will man beim LFWV noch mehr Aufgaben, die überhaupt nicht zum eigentlichen Tätigkeitsbereich gehören, übernehmen?!
Es entsteht da für mich ganz gewaltig der Eindruck, dass der LFWV hier lediglich auf peinliche Art versucht, sich auf Kosten anderer profilieren und an Einfluss zu gewinnen. Um die Sache geht es aber auch diesen Herrschaften offenbar nicht im Geringsten, entweder infolge fehlenden Sachverstands oder wegen Profilneurose! Aber ich muss „Sepp“ in einem Punkt aus eigener Erfahrung Recht geben: Die Wasserrettung ist in ihrer jetzigen Form so oder so ineffektiv und dringend reform- und verbesserungswürdig! Allerdings nicht so wie es der LFWV jetzt versucht.
25.10.2012, 01:06 Uhr von udo
@Philip: Und für die Briefmarkenausstellung telefoniert man sich die Finger wund.
25.10.2012, 09:22 Uhr von Michael
@udo: Vielleicht sollte die Briefmarkenausstellung die Feuerwehr übernehmen. Für 10 Euro die Stunde findet sich eher jemand.
25.10.2012, 09:44 Uhr von Sepp
@Thomas: Wie Du schon sagst, sollte sich der LFV um seine ureigensten Sachen kümmern, denn es fehlt nicht nur in der Pampa tagsüber das Personal zum Ausrücken, sondern bereits auch in den Ballungsräumen. Deshalb sollt man auch an eine Neuordnung bei den bayrischen Feuerwehren denken.

Ich bin gerne bereit, hier unterstützend zu helfen, denn anscheinend mangelt es generell bei allen Ämtern und Ministerien an Fachwissen. Mann muss halt dem bayerischen Innenministerium Zeit geben, wurden doch alle relevanten Posten, die sich mit Feuerwehr, Kat-Schutz und Rettungsdienst befassen neu besetzt.

Für die Feuerwehren gebe ich mal die Empfehlung "back to the roots". In den 70er und Anfang der 80er Jahre sind in der Regel nur die Stützpunktfeuerwehren auf der Autobahn und sonstigen Straßen gefahren bei den Einsätzen. Leider hat es sich dann eingebürgert, dass auch die "zuständigen" Ortsfeuerwehren mit in die Einsatzpläne eingebunden wurden, was dazu führte, dass die Gemeinden für diese Feuerwehren neue Fahrzeuge in der Regel der nächst höheren Kategorie beschaffen mussten, und heute haben diese "Ortsfeuerwehren", deren Auflösung schon diskutiert wurde, kein bis wenig Personal, um tagsüber auszurücken.

Um diese Probleme sollte sich der Feuerwehrverband kümmern, auch hier gilt: Eine wirtschaftliche Erbringung der Dienstleistung und nicht die Bedürfnisse der Politik und Großkopferten sind zu bedienen. Aber viele Feuerwehrleute, die man mit großen roten Autos versorgt, sind halt viele Wählerstimmen.

Also, liebe bayerischen Politiker, es ist Zeit zum Handeln!
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