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Blaulicht für Privat-Pkw der First Responder?

21.12.2011

Foto: Archiv

Antrag im Österreichischen Parlament

Am morgigen Donnerstag steht bei der 16. Sitzung des Österreichischen Parlaments auch ein „Entschließungsantrag“ zum Thema „Blaulicht für First Responder“ auf der Tagesordnung. Eingebracht wurde der Antrag von Harald Vilimsky (FPÖ) und weiteren Abgeordneten. Darin heißt es: „Die Verkehrsministerin wird aufgefordert, sicherzustellen, dass First Responder im Einsatzfall auch bei Privatfahrzeugen Blaulicht nutzen dürfen.“ Gemäß § 20 Abs. 5 KFG sei es einem eingeschränkten Personenkreis möglich, im öffentlichen Interesse und sofern vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit keine Bedenken bestehen, ein Blaulicht zu benutzen. First Responder sind davon jedoch ausgenommen. 

In Tirol und Niederösterreich seien in der Vergangenheit, so heißt es in dem Antrag, bereits derartige Anträge gestellt, aber abgelehnt worden. In der Steiermark seien fünf Genehmigungen für First Responder erteilt worden, dabei handele es sich aber nicht um Privatfahrzeuge dieser Personen, sondern ausschließlich um Genehmigungen für Fahrzeuge von Rettungsorganisationen, die von Notärzten bzw. Sanitätern im Dienst der jeweiligen Organisationen benutzt werden. 

Das Problem bei der Genehmigung eines Blaulichtes für First Responder stelle derzeit insbesondere die Tatsache dar, dass diese in der Regel im Einsatzfall auf ihre Privatfahrzeuge zurückgreifen. Zudem wurde bislang vor allem wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage darauf verzichtet, First Respondern die Nutzung eines Blaulichts im Einsatzfall zu genehmigen. Seitens des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie werde derzeit nicht an eine Ausweitung des § 20 Kraftfahrgesetz im Sinne einer Aufnahme von First Respondern gedacht.

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Kommentare

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21.12.2011, 10:44 Uhr von Harald
Am besten noch jeden beim Roten Kreuz erfolgreich ausgebildeten Ersthelfer am Ende der Ein-Tages-Ausbildung mit Magnetschild "First Responder" (ist ja schließlich nur der englische Fachbegriff für "Ersthelfer") und Stroboskop belohnen, dann haben alle was davon. Mann, wir haben Probleme!
21.12.2011, 10:47 Uhr von Thomas
Ich sehe das Problem darin, dass irgendwann kein Fahrzeug mit Blaulicht mehr "ernstgenommen" wird, wie es in Moskau schon der Fall ist. Jeder Möchtegern-Prommi kann sich gegen ein gewisses Entgelt dort eine Sondergenehmigung bei der Stadt holen und mit Blaulicht durch die Stadt rauschen.

PS: Persönlich finde ich, dass Blaulicht auf privaten Pkw nichts verloren hat, denn in ländlichen Gebieten ist wenig oder gar kein Verkehr, und in einer Großstadt braucht es sowieso keine First Responder.
21.12.2011, 11:01 Uhr von Bruce
Ich finde das sinnvoll. Blaulichter werden in Großstädten wie in Wien so oder so nicht mehr ernstgenommen, und gerade auf dem Land ist es ein Vorteil. Alleine wenn ich als FR in eine Kontrolle der Polizei komme und Zeit verliere.
21.12.2011, 13:49 Uhr von Jason
Wie bitte? Kontrolle der Polizei? Ist das jetzt ein Witz oder was? Wenn es FR-Einheiten gibt, dann doch bitte vernünftig organisiert und auch mit einem Einsatzfahrzeug ausgestattet. Davon wird es in Österreich doch wohl genug geben.

Ein ausgemussterter RTW (sprich T4) wird den Jungs doch wohl reichen, und man wird auch nicht von der Polizei angehalten. Sonderrechte für jeden führen doch zu ungebremsten "Wildwuchs" irgendwelcher Rettungsclubs, die dann unorganisiert "mitmischen". Warum gibt es dafür in Ö überhaupt Bedarf? Bekommt man dass nicht in geregelten Bahnen organisiert oder wie?
23.12.2011, 15:32 Uhr von Hans
Halllo Harald, ich weiß nicht, wo Du den Informationsstand des Aussbildungsgrades her hast, aber ich kann Dir mitteilen, dass in Bayern FAST ausschließlich nur mit einem 80-stündigen San-Helfer-Kurs hier A&B gefordert und durchgezogen wird. Schwarze Schafe gibt es immer. Aber mit einem Ein-Tages-Lehrgang bist Du auf dem Holzweg. Auch in Österreich wird so ausgebildet, mit Ausnahmen.

Ein-Tages-Ausbildung mit Magnetschild "First Responder" (ist ja schließlich nur der englische Fachbegriff für "Ersthelfer") und Stroboskop belohnen, dann haben alle was davon. Mann, wir haben Probleme!
23.12.2011, 17:10 Uhr von Uli
Man sollte alles auf dem Boden der Tatsachen belassen. Es hat schon immer ehrenamtliche Helfer gegeben, für die das Blaulicht ein Statussymbol ist und war. Das sind aber die Ausnahmen. Nicht einmal das entsprechende Fahrzeug ist überall Standard. Das Beispiel eines FR in der Großstadt dürfte ebenso die Ausnahme sein, hat man das System im Wesentlichen dort geschaffen, wo die adäquate Versorgung durch den regulären Rettungsdienst nur schwer zu bewerkstelligen ist. Wenn man den Faden weiterspinnt, kann man die FR auch zu taktischen Einheiten des SanDienstes zusammenfassen, sie als KatS-Einheit anerkennen und so nach und nach den regulären KatS ersetzen. Das wäre eine Never-Ending-Story.
Aber genauso gut ist es möglich, dass im Einzelfall das Blaulicht einen lebensrettenden Zeitvorteil bringen könnte. Zu klären ist übrigens, ob nur ein Blaulicht gemeint ist oder aber zusammen mit Signalhorn.
Hier ein Beispiel aus 2008 zu den möglichen Auswüchsen:
"Ich habe ein Blaulicht zuhause(aus Interesse) und vorneweg möchte ich gleich sagen, das ich keiner derjenigen bin, die auf Ihr Privatfahrzeug Blaulicht aufs Dach machen und einfach mal durch die Stadt damit fahren! Aber es geht um dieses Thema: Blaulicht auf privat Pkw!
Darf ich dieses Blaulicht an meinem Pkw verwenden wenn es sich um einen medizinischen Notfall eines sehr nahestehenden Verwandten(mein Opa) handelt, um schneller bei Ihm zuhause zu sein? Ich bin Sanitätshelfer und eben in der Lage die medizinische Erstversorgung zu übernehmen; hatte gestern leider diesen Fall, wo ich mit ca. 60km/h durch unsere Hauptstraße ..."
24.12.2011, 11:11 Uhr von Harald
@Hans: Ich glaube, dass Du die Ironie meines Kommentars nicht ganz verstanden hast. Ich habe gar nichts gegen First-Responder-Dienste, halte sie für gut und notwendig, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen, jedoch nicht geeignet, bestehende Lücken in der RD-Versorgung zu kaschieren. Bei uns hier in Österreich geschieht dies leider allzu häufig, ob auch in Bayern, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Nur: Was unterscheidet im Notfall den mit einem Privat-Kfz fahrenden FR von einem Normalo? Nichts (ggf. nur ein Blaulicht) - und das ist das eigentliche Problem!

Frohe Weihnacht & take it easy!
24.12.2011, 12:58 Uhr von anton
Also,
wer mit seinem Privat-Pkw mit Blaulicht rumfährt, geniesst lediglich eine Ordnungsstrafe um ca. 35 Euro. Wenn man wen gefährdet, behindert oder gar einen Unfall baut oder verursacht, kann man schon mal den großen Geldbeutel öffnen.

Blaulichter auf behördliche Fahrzeuge und nicht auf den privaten Pampersbomber!
Liebes Innenministerium, miste mal aus!
24.12.2011, 17:48 Uhr von J
Moin,
es gibt, zumindest in einigen Bundesländern, schon entsprechende Regelungen, sprich, es ist möglich, im Rahmen einer Gruppe der organisierten Ersten Hilfe z.B. FR oder HvO Sondergenehmigungen zu bekommen.

Auch in jeder Großstadt sind First-Responder-Einheiten sinnvoll und kommen regelmäßig zum Einsatz, hier braucht man sich z.B. nur die Konzepte der Feuerwehren (FF und BF) in München oder Nürnberg anschauen!

Vg
25.12.2011, 10:30 Uhr von Martin
In England haben die First Responder zwar eine spezielle Ausbildung und eine umfangreiche Ausrüstung zur Verfügung, aber sie dürfen kein Blaulicht oder Sonderrechte im Verkehr in Anspruch nehmen. Dennoch ist diese System erfolgreich, was auch damit zu tun hat, dass der Einsatzradius begrenzt ist. Je mehr First Responder in einer Stadt zur Verfügung stehen, um so kleiner der Einsatzradius. Der Ausbildungsstand ist vergleichbar mit unseren RettSan,
die First Responder Teams sind eine sinnvolle Ergänzung bei der Erstversorgung im Notfall.

Gruß
Martin ETA
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