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Bonus für Sanitätsdienste und Erste-Hilfe-Dozenten

28.08.2013, 12:01 Uhr

Foto: DRK-LV RLP

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes schafft höhere Steuervorteile

Ehrenamtliche können sich in diesem Jahr über höhere Steuervorteile freuen. Am 21. März 2013 ist das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ (Ehrenamtsstärkungsgesetz – EhrAmtStG) in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen des Steuerrechts mit sich. So dürfen ehrenamtlich engagierte Bürger bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen, also 300 Euro mehr als bisher. In der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2013, die im Juli den Bundesrat passiert hat, ist der neue Freibetrag geregelt.

Den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro können alle nutzen, die bei gemeinnützigen Organisationen mithelfen und dort Wissen vermitteln. Er gilt u.a. auch für Ausbilder und Dozenten von Erste-Hilfe-Kursen oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Einsatzkräfte im Sanitätsdienst und andere Helfer können eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 Euro jährlich in Anspruch nehmen (vorher: 220 Euro). Der Übungsleiterfreibetrag und die Pauschale können allerdings nicht miteinander kombiniert werden. Beide treten aber rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Lohnsteuerexperten raten deshalb Ehrenamtlichen, jetzt ihren Verein oder ihre Organisation nach mehr Geld zu fragen.

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