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Bundesarbeitsgericht bestätigt Betriebsübergang

17.03.2015, 16:38 Uhr

Klaus Runggaldier (Falck), Ingo Lender (Falck), Stefan Haustein (Falck), Ralf Franke (Ver.di), Axel Masch (Tarifkommission) (v.l.) (Foto: Falck)

Rettungsdienst Spree-Neiße

In der juristischen Auseinandersetzung über den Betriebsübergang des Rettungsdienstes im Landkreises Spree-Neiße zum 1. Januar 2013 auf den neuen Rettungsdienstbetreiber, die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, hat das Bundesarbeitsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den zuvor ergangenen Urteilen des Landesarbeitsgerichtes vom 19. September 2014 zurückgewiesen (Aktenzeichen 8 AZN 1125/14 und 8 AZN 1128/14). Mit den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichtes wurden die Urteile des Landesarbeitsgerichtes vom 19. September 2014 rechtskräftig bestätigt (Aktenzeichen 3 Sa 430/14). Das Arbeitsgericht Cottbus hatte mit mehreren Urteilen bestätigt, dass bei der Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vom alten Betreiber, der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH, auf den neuen Betreiber, der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, zum 1. Januar 2013 stattgefunden hatte. Das Landesarbeitsgericht hatte die Urteile in 2. Instanz bestätigt und keine Revision zugelassen.

Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH hatte den Betriebsübergang nach § 613 a BGB für die Beschäftigten in den Rettungswachen in Guben und in Spremberg Dezember 2012 bestritten. Die Rettungsdienstmitarbeiter wurden ab dem 1. Januar 2013 zu schlechteren Bedingungen, als sie vor dem Betriebsübergang bestanden hatten, beschäftigt. Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH bestritt die Wirksamkeit des am 23. Oktober 2012 mit dem damaligen Rettungsdienstbetreiber unterzeichneten und zum 1. September 2012 in Kraft getretenen ver.di-Haustarifvertrages. Mithilfe des gewerkschaftlichen Rechtschutzes hatten betroffene Beschäftigte die Rechtsansprüche aus dem Betriebsübergang nach § 613 a BGB und aus dem ver.di-Tarifvertrag vom 23. Oktober 2012 eingeklagt. Inzwischen gilt für den Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße ab dem 1. Juli 2014 der Haustarifvertrag der Falck Kranken-Transport Herzig GmbH und der Gewerkschaft ver.di. Mit diesem Tarifvertrag konnten die Tarifentgelte für nahezu alle Beschäftigten zum 1. Juli 2014 deutlich erhöht werden. Die Tarifentgelte erhöhen sich zum 1. Juli 2015 um weitere 5-6%.

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