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Bundeskompetenz beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stärken

13.07.2004, 13:06 Uhr

Foto: BMVg

Forderung der SPD-Bundestagsfraktion

Zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland erklärte der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion, Gerold Reichenbach, dass angesichts der veränderten Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und nach den Erfahrungen bei der Bewältigung von Naturkatastrophen (wie z.B. das Hochwasser im Sommer 2002) die Stärkung der Kompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes unabweisbar geboten sei. Gesetzgeberische Maßnahmen seien hierfür unausweichlich.

Dem Bund müssten mehr Koordinierungskompetenzen und die Möglichkeit gegeben werden, stärker als bisher bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz und die länderübergreifende Katastrophenhilfe zu setzen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die alltägliche Gefahrenabwehr und die Basis des Katastrophenschutzes müsse dabei unberührt bleiben.

Dies sei nicht nur das Ergebnis einer Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion, sondern auch der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der von Bund und Ländern gemeinsam vereinbarten neuen Sicherheitsarchitektur im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Für die Vorbereitung und den Einsatz gelte: Fachlich besteht die Notwendigkeit gesamtstaatlichen Handelns im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz. Koordinierungs- und Führungsstrukturen müssten optimiert werden und eine zentrale Steuerung bei überregionalen Großschadensereignissen und Gefahrenlagen darstellen. Die Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion habe deutlich ergeben: Wir haben weniger ein Problem mangelnder Kräfte und Ressourcen als vielmehr der Koordinierung und Führung.

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