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Bundesrat lehnt Notfallsanitätergesetz vorerst ab

26.11.2012, 13:57 Uhr

Foto: K. von Frieling

Weniger Ausbildungskosten, größere Rechtssicherheit gefordert

Zu hohe Ausbildungskosten und eine zu große Rechtsunsicherheit für die künftigen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen – mit diesen Hauptkritikpunkten hat der Bundesrat das neue Notfallsanitätergesetz an die Bundesregierung zurückverwiesen. Die unmittelbare Konsequenz der ablehnenden Haltung der Länderkammer: Das bisherige Rettungsassistentengesetz wird, um eine „Absolventenlücke“ zu vermeiden, noch bis zum Jahresende 2014 in Kraft bleiben. Erst am 10. Oktober 2012 hatte das neue Notfallsanitätergesetz problemlos das Bundeskabinett passiert. Alle beteiligten Bundesministerien, Gremien und Verbände hatten im Vorfeld ihr Einverständnis signalisiert. Im Bundesrat schieden sich nun allerdings die Geister an den rund 42 Mio. Euro Mehrkosten, die das Notfallsanitätergesetz jährlich verursacht. „Der Gesetzentwurf führt entgegen der in der Gesetzesbegründung abgegebenen Einschätzung der Bundesregierung“, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, „zu Belastungen der Länderhaushalte.“ Dies sei vor dem Hintergrund des Konsolidierungsbedarfs  der Länder nicht hinnehmbar.

Unzufrieden zeigte sich die Länderkammer auch mit der Definition der Kompetenzen des künftigen Rettungsdienstpersonals: „Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Regelung, die die zukünftige Notfallsanitäterin und den zukünftigen Notfallsanitäter berechtigen, die Tätigkeiten, die vom ihr oder von ihm im Rahmen des Ausbildungsziels erwartet werden, auch tatsächlich auszuüben.“ Hingegen entspreche es in keiner Weise dem über viele Jahre verfolgten Ziel der Länder, durch eine novellierte Regelung eine Ausbildung zu implementieren, durch die die Absolventen im Rettungsdienst weitergehende Kompetenzen erhielten, wenn nicht gleichzeitig auch für die Berufsausübung Rechtssicherheit hergestellt würde. (POG)

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