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Bundesrat stimmt NotSanG zu

22.03.2013, 11:52 Uhr

Foto: S. Weinert

Länderkammer mit eindeutiger Abstimmung

Die Mühlen eines Gesetzgebungsverfahrens mahlen langsam. Allerdings auch gründlich, sodass nun das von vielen Beteiligten lang ersehnte Notfallsanitätergesetz (NotSanG) steht. Der Bundesrat hat dem Beschluss zugestimmt. Nun werden im weiteren Verfahren der zuständige Gesundheitsminister Bahr und Bundeskanzlerin Merkel das NotSanG gegenzeichnen, Bundespräsident Gauck es – vermutlich bereits in der nächsten Woche – ausfertigen und schließlich wird das Gesetz dann offiziell im Bundesgesetzblatt vermeldet werden.

Bereits am 28. Februar 2013 hatte der Bundestag in seiner 225. Sitzung auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zum NotSanG angenommen. Mit Fristablauf hat sich heute der Bundesrat in seiner 908. (öffentlichen) Sitzung erneut mit dem Beschluss unter TOP 13 befasst und dem Gesetz zugestimmt. Mit dem NotSanG ergeben sich im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Die neue Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter wird in einem bundeseinheitlichen Berufsgesetz geregelt.
  • Die Ausbildungsanforderungen steigen: Künftig wird zumindest ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss gefordert.
  • Auf ein Mindestzugangsalter zur Berufszulassung wird verzichtet. 
  • Es wird ein neues Ausbildungsziel geben, das der „modernen Aufgabenstellung“ entspricht. Zudem wird ein neuer Ausbildungsansatz der „angemessenen Versorgung“ verfolgt. Hierzu zählt auch „die Ersteinschätzung des Gesundheitszustands der betroffenen Personen am Einsatzort, verbunden mit der Entscheidung, ob eine Notärztin oder ein Notarzt angefordert werden muss“, und ferner in besonderen Fällen die Wahrnehmung von „erweiterten Tätigkeiten“. Diese umfassen unter Umständen auch mögliche invasive Maßnahmen.
  • Es werden erstmalig Qualitätsanforderungen an die RD-Schulen festgelegt. 
  • Eine Ausbildungsvergütung wird eingeführt.

Das Inkrafttreten der wesentlichen Gesetzesänderungen ist zum 1. Januar 2014 vorgesehen. In den nächsten Wochen rechnen Experten mit ersten Entwürfen einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Erläuterungen zum TOP 13 finden sich unter: bit.ly/Z1cNkO

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