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Bundesregierung soll Honorar-Notärzte rechtlich absichern

06.10.2016, 09:32 Uhr

Foto: DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe

Rheinland-Pfalz bereitet Entschließungsantrag für den Bundesrat vor

Rheinland-Pfalz möchte am Modell der Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis festhalten. Der Ministerrat hat daher beschlossen, einen Entschließungsantrag für den Bundesrat vorzubereiten. In dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Vorschlag für eine Änderung im Bundesrecht zu entwickeln und voranzutreiben, der geeignet ist, die bestehenden Modelle notärztlich tätiger Honorarärzte zu erhalten und damit die Situation in der notärztlichen Versorgung zu sichern. Die Lösung, so heißt es in der Pressemitteilung, könnte sich am Ergebnis einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2016 in Österreich orientieren, die die notärztliche Tätigkeit auf Honorarbasis dort weiterhin ermöglicht.

Auslöser für die Initiative ist die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. August 2016 zur Notarztversorgung auf honorarärztlicher Basis (wir berichteten hier). „Um die Auswirkungen auf die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu besprechen, werden wir kurzfristig die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und den Landkreistag als Vertreter der zuständigen Behörden für den Rettungsdienst zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Dabei sollen auch weitere Themen rund um die notärztliche Versorgung besprochen werden“, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz.

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