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Direkte Kennzeichenabfrage an Unfallstellen

19.03.2015, 12:40 Uhr

Foto: DIVI

DIVI und BAND fordern gesetzliche Grundlage

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Notärzte in Deutschland (BAND) fordern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um Einsatzkräften durch eine Kennzeichenabfrage direkt an den Unfallstellen den Zugang zu individuellen Fahrzeuginformationen zu ermöglichen. Um eine sichere Verknüpfung dieser Informationen mit dem verunfallten Fahrzeug tagesaktuell zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit politischen Gremien die gesetzliche Grundlage geschaffen, über die Abfrage des Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Zuordnung des richtigen Rettungsdatenblattes zum Unfallfahrzeug zu gewährleisten. Derzeit sei diese Abfrage aber nur den Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst erlaubt.

„Um die notwendigen Daten unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung über die Leitstellen zu erhalten, ist eine umgehende Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Kennzeichenabfrage durch Rettungskräfte direkt von der Unfallstelle notwendig“, so Dr. Björn Hossfeld, Sprecher der Sektion Notfall- und Katastrophenschutz der DIVI. Diese Möglichkeit stehe in anderen Ländern der Europäischen Union, z.B. den Niederlanden, schon viele Jahre zur Verfügung.

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