Der DRK-Kreisverband Oldenburg hat bei einer Sitzung des geschäftsführenden Vorstands am 4. September überraschend seine Sanitätsbereitschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst. Zwischen der Geschäftsführung und den Ehrenamtlichen ist es in den vergangenen Monaten zu massiven Verwerfungen gekommen, dabei soll es auch zu Verunglimpfungen und übler Nachrede gekommen sein. Von ihrem „Rauswurf“ wurden die mehr als 40 Mitglieder der Sanitätsbereitschaft, die teilweise seit mehr als 40 Jahren im DRK sind, per E-Mail informiert. Aufklärung erhofften sich die Ehrenamtlichen am Montagabend beim Gruppentreffen. Dort war aber niemand vom Vorstand erschienen.
Mitglieder der Sanitätsbereitschaft haben daraufhin mit einer anonymen E-Mail an die Medien ihrem Unmut Luft gemacht. In dem Schreiben, das auch an die RETTUNGSDIENST-Redaktion geschickt wurde, heißt es, dem ehrenamtlichen Kreisbereitschaftsleiter seien von der Geschäftsführung immer wieder „Steine in den Weg gelegt“ worden, woraufhin er am 20. August von seinem Amt zurückgetreten sei. Weiter wird behauptet, dass das DRK seiner satzungsgemäßen Aufgabe, den Katastrophenschutz in der Stadt sicherzustellen, ohne die Ehrenamtlichen wohl nicht mehr nachkommen könne. Sämtliche Katastrophenschutzeinheiten seien laut Vorstandsbeschluss bei der Stadt Oldenburg abgemeldet worden. Auch verfüge das Rote Kreuz nicht über genügend finanzielle Mittel, um die Medical-Task-Forces-Fahrzeuge des Bundes in Garagen abzustellen. Kenner des Oldenburger Rettungsdienstes stellen die Sache aber etwas anders dar. So hätten die Ehrenamtlichen des DRK immer wieder Beschlüsse und Vorgaben des Vorstandes ignoriert und seien mehrfach schlecht organisiert bei Sanitätsdiensten erschienen, die sie gemeinsam mit Mitgliedern anderer Hilfsorganisationen durchführen sollten. Der Beschluss des Vorstandes, sich von den Ehrenamtlichen zu trennen, sei daher durchaus nachvollziehbar. DRK-Geschäftsführer Tom Borsum sagte der Lokalzeitung, dass man mit einzelnen Mitgliedern in den nächsten Tagen sprechen wolle. Dann soll eine neue Sanitätsbereitschaft gegründet werden.


Kommentare
Leider muss man aber auch feststellen, dass sich in den Reihen von Bereitschaften vieles nur sehr träge bewegt und es immer wieder dazu kommt, dass an liebgewonnen (teils unsinnigen) Grundsätzen festgehalten wird.
Das Ehrenamt von heute muss aber anders sein wie vor 20 Jahren. Heute nützen Schwesternhelferinnen niemanden mehr, weil mit dem Ende des kalten Krieges keine Lazarette oder Hilfskrankenhäuser mehr in der Planung sind. Stattdessen muss ich kleine, schnell verfügbare Einheiten haben, die multifunktional sind. Sie müssen bei der Evakuierung bei Bränden genauso einsetzbar sein wie beim Massenanfall von Verletzten auf der Autobahn.
Leider ist dies noch nicht in allen Köpfen angekommen. Und so haben vielfach noch die alten Garden das Sagen, die sich wundern, warum es nach Abschaffung des Wehrdienstes keine Freiwilligen mehr gibt.
Ich finde den Schritt in Oldenburg richtig. Alleine die Tatsache, anonym irgendwelche E-Mails zu verschicken, zeugt ja schon von einem enormen Einfallsreichtum. Stattdessen wäre es besser gewesen, die Diskussion aufzunehmen und offen zu führen. Mal sehen, was als nächstes kommt.
Grüße aus einem bald kommunalen Rettungsdienst!
Die Organisation gemeinsamer Sanitätsdienste ist Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Sanitätsdienste und hat daher nie den eingesetzten Kräften des DRK oblegen. Großveranstaltungen, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Ehrenamtlichen lagen, sind nie beanstandet worden.
Leider hat sich der S+K-Verlag dazu verleiten lassen, schmutzige Wäsche zu waschen und so das Ansehen der mehr als 40 Aktiven beschädigt.
Man kann den ehrenamtlich tätigen Bereitschaftsmitgliedern nur Folgendes raten: Lest die Satzung. Die Bereitschaft ist eine Gemeinschaft im DRK, siehe KV-Satzung § 4, Abs. 3, Satzung LV und Satzung des Roten Kreuzes. Das heißt: Das Auflösen einer Gemeinschaft im Roten Kreuz bedarf einer Satzungsänderung. Dies geht im Kreisverband nur durch die Mitgliederversammlung und nur mit Zustimmung des Landesverbandes. Auch müssen bei der Einberufung der Mitgliederversammlung, die die Änderung der Satzung zum Ziel hat, bestimmte Modalitäten eingehalten werden, z.B. es müssen "alle" angesprochen werden.
@Klaus-Dieter: Ich kenn jetzt nicht die Satzung vom DRK Oldenburg. Aber die Handlungen einer Bereitschaftsleitung dürften Außenwirkung für den Verein DRK haben und dementsprechend dürfte auch der (Vereins-)Vorstand ein Wörtchen mitzureden haben, wer da für den Verein wie handelt. Und wenn der Vorstand keinem der aktuell dort Aktiven zutraut, den Verein vernünftig nach außen zu vertreten, kann er m.M.n. durchaus sagen: "Ihr nicht."
Ich bilde mir ein, als ehemaliger stv. Geschäftsführer eines DRK-KV (allerdings nicht in Niedersachsen) mich einigermaßen im Bereich DRK auszukennen. Aber ich bekomm den Dreh nicht, warum ich meine Satzung ändern muss, wenn ich eine Gemeinschaft auflöse.
In der Satzung steht eine "Auflistung" der möglichen Gemeinschaften (unter anderem auch die Bereitschaft), aber die Auflistung bedeutet nicht, dass ich alle Gemeinschaften aktiv vorhalten muss.
In den Ordnungen der Bereitschaften, die ich kenne (und ich kenne die aus Oldenburg nicht) steht i.d.R. drin, dass der (KV-)Vorstand Bereitschaften bilden aber auch auflösen kann. Teilweise nach Hörung des LV und der Kreisbereitschaftsleitung, teilweise aber auch ohne.
Es wäre nett, wenn Du ein wenig Licht ins Dunkel bringen könntest ...