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Ersatz-RTW war viel zu teuer

20.02.2014, 13:31 Uhr

Foto: K. von Frieling

OLG Karlsruhe weist Kostenerstattung ab

Nachdem am 8. Januar 2009 im Raum Konstanz ein Rettungswagen in einen Unfall verwickelt war, hat der Betreiber des Fahrzeugs entschieden, ein neues Einsatzfahrzeug anzuschaffen. Die Zeit bis zur Auslieferung betrug rund vier Monate. Diese Zeit überbrückte der Rettungsdienst mit einem Mietwagen, für den täglich 890 Euro zu entrichten waren, insgesamt 103.951 Euro. Die Versicherung des Unfallgegners, dessen Schuld unstreitig ist, hat sich geweigert, für diese Summe aufzukommen. 31.011 Euro wurden von ihr aber erstattet.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 U 213/11), dass die hier entstandenen Mietwagenkosten „jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung“ sprengen. Der Rettungsdienst habe von den langen Lieferzeiten für ein Neufahrzeug gewusst, die Frage einer Notreparatur habe sich daher „von Anfang an aufdrängen müssen“. Diese hätte nur 3.200 Euro gekostet und einschließlich einer Überprüfung der medizinischen Geräte acht Tage gedauert. Da die Versicherung schon deutlich mehr gezahlt habe, könne der Rettungsdienst weiteres Geld nicht verlangen, urteilte das OLG. Unfallgeschädigte müssten „das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung“ beachten und die Versicherung des Unfallgegners nur solche Kosten tragen, „die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen.“ Die Klage auf Ausgleich der vollen Mietkosten hatte vor dem Landgericht Konstanz im Jahr 2011 noch Erfolg. Der Außensenat Freiburg des OLG Karlsruhe wies sie nun aber ab. Eine Anschlussberufung wurde zurückgewiesen.

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