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Falck droht mit juristischen Konsequenzen

04.07.2012, 09:28 Uhr

Foto: Falck

Tiroler Rettungsdienst-Vertrag wird „angepasst“

Nachdem die Tiroler Bietergemeinschaft im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag für das Rettungswesen erhielt und das dänische Unternehmen Falck das Nachsehen hatte, scheint nun eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar: Nach Angaben der Tiroler Tageszeitung droht Falck mit juristischen Konsequenzen. Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Weber und Co. fordere das Land Tirol auf, „rechtswidrige Mehrzahlungen an die Bietergemeinschaft unverzüglich einzustellen“, anderenfalls werde man weitere rechtliche Schritte ergreifen.

Die Bietergemeinschaft „Rettungsdienst Tirol“ habe laut Falck gemäß den Vertragsbestimmungen garantiert, dass die angebotenen Leistungen im Sinne einer funktionsfähigen Komplettleistung zur vollständigen Erfüllung des Vertragszwecks ausreichen würden. Doch nun wurde offenbar, dass der Vertrag zwischen dem Land Tirol und der Rettungsdienst GmbH „angepasst“ werde. Es drohten für das laufende Jahr „Mehrkosten von vier bis sechs Millionen Euro“.

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Kommentare

04.07.2012, 09:44 Uhr von Thomas
Eine spannende Entwicklung ... Ich wünsche Falck viel Erfolg!
Hätten gewisse Personen realistisch kalkuliert, wäre diese Entwicklung wahrscheinlich gar nicht eingetreten. Ich hätte da schon mal einen Sparvorschlag: Würden nicht jeden Tag Taxifahrten in erheblichem Umfang von KTW oder gar RTW durchgeführt (speziell an Wochenenden), wär´s schon mal billiger. Auch die Kostenträger müssen bei der Kostenübernahme von Serientransporten genauer prüfen, ob wirklich ein Rettungsmittel bzw. KTW nötig ist ... Und vielleicht wird in dem Zusammenhang mit der Kostenfrage ja endlich auch mal die Bezahlung (vor allem die Zulagen) der HA landesweit vereinheitlicht ...
04.07.2012, 10:00 Uhr von Hagen
Bislang hat Falck immer nur mit juristischen Mitteln gedroht bzw. mittels Rechtsanwaltskanzleien drohen lassen, aber meines Wissens nach noch nie geklagt, geschweige denn eine gerichtliche Auseinandersetzung gewonnen. Ersteres haben dann immer andere getan ... Diese aggressive Drohkulisse spart den Falken nicht immer kalkulierbare Kosten – und vermeidet eine eigene Niederlage vor Gericht!
04.07.2012, 11:37 Uhr von Josef
@ Thomas: Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit dem KTW einen Patienten nach Hause und im Nachhinein sagt der Kostenträger: Hey Leute, diese Fahrt wäre mit dem Taxi billiger gewesen und dem Thomas werden die Mehrkosten Taxi/KTW vom Gehalt abgezogen. Mist ... oder? Sparvorschlag!
04.07.2012, 13:08 Uhr von Markus
Schöne Entwicklung. In .at kann das Rote Kreuz ohnehin machen, was es will, weswegen wir in anderen Ländern in Sachen Rettungsdienst noch immer 20 Jahre hinterher sind. Es war von vorneherein klar, dass die Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten wird, da wirklich niemand in der Regierung daran gedacht hatte, dass so etwas ja international auszuschrieben ist und Österreich hier im Konkurrenzkampf steht. Im Nachhinein wurde es so gedreht, dass nur die Bietergemeinschaft mit den absolut lächerlichen finanziellen Mitteln für den Rettungsdienst klarkommen kann. Konsequenzen sieht man jetzt.
04.07.2012, 13:54 Uhr von doggi
@ josef: Bitte immer sachlich bleiben, ich finde nicht dass Thomas so Unrecht hat. Wer hauptamtlich seinen Dienst macht, kann sich da oft sicherlich anschließen.
05.07.2012, 15:59 Uhr von Thomas
@Josef: Wie "doggi" schon sagte, sachlich bleiben und erst denken, dann kommentieren.

Jeder jammert, dass die Kosten für den RD rasant steigen, und wer finanziert den RD und KTP? Richtig, jeder Beitragszahler der Krankenkassen, damit auch Sie! Aber vielleicht freuen Sie sich ja über ständig steigende Beiträge. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht woanders noch größere Einsparpotenziale gäbe.

Ich weiß nicht, ob Sie hauptamtlich im Rettungsdienst beschäftigt sind, aber wenn Ihnen bekannt wäre, dass binnen eines Jahres Ihr Arbeitgeber mit gut 20% des ursprünglichen Jahresbudgets bezuschusst werden müsste, dann möchte ich vor diesem Hintergrund mal Ihre Gedanken lesen, wenn Sie kurz vor Mitternacht einen voll gehfähigen und medizinisch absolut stabilen Patienten, dessen Angehörige sogar im gleichen Ort wohnen und telefonisch erreichbar wären und der Ihnen sogar auf der Straße entgegenkommt, wegen Zahnschmerzen nach einer 12 Stunden zuvor durchgeführten zahnärztlichen Behandlung 35 Kilometer weit in die Zahnklinik fahren dürfen, und zwar wohlgemerkt mit einem RTW! Nur mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung.

Und nebenbei: Bringen Sie doch mal ein Beispiel, wo nach Ihrer Behauptung Differenzkosten zwischen einem KTW und einem Taxi vom Gehalt eines Hauptamtlichen beglichen worden sein sollen. Dürfte wohl schwierig werden. Im Umkehrschluss würde Ihre Behauptung nämlich bedeuten, dass sich die Höhe des Gehalts an der Anzahl der durchgeführten Transporte bemisst! Mir ist kein RD bekannt, wo das so läuft. Aber ich lasse mich gern überzeugen, dass es das gibt!
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