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Flächentarifvertrag für Bayerns Rettungsdienst

03.07.2012, 12:51 Uhr

Foto: BRK Berchtesgadener Land

Ver.di, BRK und ASB kurz vor dem Abschluss

Im bayerischen Rettungsdienst könnte ein tarifpolitischer Meilenstein erreicht werden. Wie der Landesbezirk Bayern der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegenüber RETTUNGSDIENST erklärte, bestehen gute Aussichten, dass der mit dem BRK und den Gliederungen des ASB im Freistaat ausgehandelte Tarifvertrag in weiten Teilen für allgemeinverbindlich sowie als im öffentlichen Interesse liegend beurteilt wird. Diese Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, so Dominik Schirmer, Fachbereichsleiter Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen im Landesbezirk, würde bedeuten, dass alle Anbieter diesen einheitlichen Tarifvertrag zu übernehmen hätten. „Ein Wettbewerb bei Ausschreibungen auf Kosten des Personals wäre damit ausgeschlossen“, hofft Schirmer, „der ausschlaggebende Faktor wäre dann wirklich die Qualität.“ Ver.di hätte damit eine Absicht verwirklicht, die die Dienstleistungsgewerkschaft schon seit Jahren verfolgt.

Mehr zu dem Tarifvertrag lesen Sie in der nächsten RETTUNGSDIENST.

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Kommentare

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03.07.2012, 13:40 Uhr von Hagen
Aber dass mir keiner auf die absurde Idee käme, das hätte auch nur irgendetwas mit dem Mai-Urteil des VGH zu tun.... Muchas gracias, mis Amigos!
03.07.2012, 14:15 Uhr von Jan
Moin,
sollte das wirklich in Bayern gehen, so ist den dort Beteiligten für diese klugen Überlegungen und vernünftigen Handlungen Respekt zu zollen.
Kommunalen Tarifgruß
Jan
03.07.2012, 14:25 Uhr von Thomas
Ist doch gut, aber erst mal abwarten, Jan ;-)
03.07.2012, 14:27 Uhr von Sepp
Das hat mit dem Urteil vom 24. Mai nichts zu tun, sondern ist durch Hartnäckigkeit, sagen wir mal von RD-Mitarbeitern erreicht worden.
Und was Ausschreibungen angeht, kann ich hier nur wiederholen, dass immer (!) der Ausschreibende (!) die Vorgaben macht, wie er es denn gern haben möchte. Und da gehört z.B. auch die Bezahlung dazu, .... normalerweise!
Interessant wäre aber, wie es trotz Tarifvertrag mit der Bezahlung ausschaut?
03.07.2012, 14:48 Uhr von udo
Ich wünsche dem Tarifvertrag einen guten Start. Sofern Ver.di, den Wettbewerb über das Personal auschalten möchte, was ich grundsätzlich befürworte, muss sich Ver.di dem Thema des Einsatzes von Bufdis, FSJlern und Ehrenamtlichen stellen. Das kann dann nicht mehr ausgeklammert werden. Für mich heißt das, dass die Betriebsräte dem Einsatz von Bufdis und FSJlern nicht mehr zustimmen (Schon bei den Zivis war das mitbestimmungspflichtig) und dafür Sorge tragen, dass die Ehrenamtlichen im Regel-Rettungsdienst mindestens auf Grundlage eines Minijob (400 Euro-Vertrag) beschäftigt werden. Wobei natürlich eine realitätsnahe Stundenvergütung anzustreben ist.

Dann heißt es, der bessere gewinnt (den Kunden).
03.07.2012, 15:29 Uhr von Hagen
@Sepp: Das kommt für mich genauso überraschend wie der Vorstoß des Sprechers der Münchner ÄLRD-Gruppe bzgl. der Verabreichung hochpotenter Medikamente durch Rettungsfachpersonal (siehe heuer auch sueddeutsche.de). Das eine zur Unzeit, das andere zur rechten Zeit! Und 'Co-Incidence' kann man nicht nur mit Gleichzeitigkeit von zwei völlig unabhängig von einander passierenden Ereignissen übersetzen ...
03.07.2012, 15:41 Uhr von chris
@ all
Es ist tatsächlich nur durch gute gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeiter zu erreichen gewesen, was in Bayern jetzt kurz vor dem Abschluss steht.
Es könnte wirklich ein Meilenstand werden – viel Erfolg dabei! Zum Wohle der Mitarbeiter, für endlich verlässliche Arbeitsverhältnisse, was dann am Schluss dem Patienten zugute kommt.
03.07.2012, 15:52 Uhr von Mattes
"dafür Sorge tragen, dass die Ehrenamtlichen im Regel-Rettungsdienst mindestens auf Grundlage eines Minijob (400 Euro-Vertrag) beschäftigt werden. Wobei natürlich eine realitätsnahe Stundenvergütung anzustreben ist." Wie bitte? Ich versteh das nicht. Für mich alten Hasen hat Ehrenamt nix mit Moneten verdienen zu tun. Und Ehrenamtliche gehören schon gar nicht in den Regel-Rettungsdienst!
03.07.2012, 15:57 Uhr von Hagen
@udo: EA ja, FSJ und BuFDI nein? Was ist das denn für ein Schw...sinn? Alle drei Gruppierungen gehören weder als erste Frau noch als zweiter Mann auf den RTW! So schaut's aus! Als dritter Zw.. sind sie hingegen gerne gesehen ...
@Sepp: Hab' ich das etwa gesagt?
03.07.2012, 16:37 Uhr von Hagen
"Es ist tatsächlich nur durch gute gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeiter zu erreichen gewesen ..." Chris, warst du dabei? Gehörst Du zu den Mitarbeitern? Oder woher hast du deine 'Informationen'?
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