Im bayerischen Rettungsdienst könnte ein tarifpolitischer Meilenstein erreicht werden. Wie der Landesbezirk Bayern der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegenüber RETTUNGSDIENST erklärte, bestehen gute Aussichten, dass der mit dem BRK und den Gliederungen des ASB im Freistaat ausgehandelte Tarifvertrag in weiten Teilen für allgemeinverbindlich sowie als im öffentlichen Interesse liegend beurteilt wird. Diese Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, so Dominik Schirmer, Fachbereichsleiter Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen im Landesbezirk, würde bedeuten, dass alle Anbieter diesen einheitlichen Tarifvertrag zu übernehmen hätten. „Ein Wettbewerb bei Ausschreibungen auf Kosten des Personals wäre damit ausgeschlossen“, hofft Schirmer, „der ausschlaggebende Faktor wäre dann wirklich die Qualität.“ Ver.di hätte damit eine Absicht verwirklicht, die die Dienstleistungsgewerkschaft schon seit Jahren verfolgt.
Mehr zu dem Tarifvertrag lesen Sie in der nächsten RETTUNGSDIENST.


Kommentare
sollte das wirklich in Bayern gehen, so ist den dort Beteiligten für diese klugen Überlegungen und vernünftigen Handlungen Respekt zu zollen.
Kommunalen Tarifgruß
Jan
Und was Ausschreibungen angeht, kann ich hier nur wiederholen, dass immer (!) der Ausschreibende (!) die Vorgaben macht, wie er es denn gern haben möchte. Und da gehört z.B. auch die Bezahlung dazu, .... normalerweise!
Interessant wäre aber, wie es trotz Tarifvertrag mit der Bezahlung ausschaut?
Dann heißt es, der bessere gewinnt (den Kunden).
Es ist tatsächlich nur durch gute gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeiter zu erreichen gewesen, was in Bayern jetzt kurz vor dem Abschluss steht.
Es könnte wirklich ein Meilenstand werden – viel Erfolg dabei! Zum Wohle der Mitarbeiter, für endlich verlässliche Arbeitsverhältnisse, was dann am Schluss dem Patienten zugute kommt.
@Sepp: Hab' ich das etwa gesagt?