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Geplante StVO-Änderungen betreffen auch Rettungsdienst

05.07.2017, 12:14 Uhr

Foto: R. Schnelle

Neue Regelungen zur Rettungsgasse und zu Funkgeräten

Am 7. Juli 2017 soll im Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen werden, die auch die Rettungsdienste betrifft. Zum einen wird darin geregelt, in welcher Höhe zukünftig Vergehen bei der Bildung einer Rettungsgasse bestraft werden. Während im gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Drucksache 424/17) von einer Erhöhung des Bußgeldes von bisher 20 Euro auf 55 Euro bis maximal 115 Euro vorgesehen ist, empfehlen der federführende Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss schnellstmöglich den Regelsatz für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auf 105 Euro, mit Behinderung auf 125 Euro, mit Gefährdung auf 145 Euro sowie mit Sachbeschädigung auf 165 Euro zu erhöhen (Drucksache 424/1/17).

Zum anderen soll die Nutzung von Funkgeräten in Einsatzfahrzeugen neu geregelt werden. Die Regelung, dass Mobil- oder Autotelefone nicht benutzt werden dürfen, solange der Motor des Fahrzeuges nicht ausgeschaltet ist und wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss, soll auf sämtliche Geräte, die der Kommunikation dienen, ausgeweitet werden. Fahrzeuge des Rettungsdienstes sollen von dieser Regelung nicht nur wie bisher ausgenommen sein, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind, sondern auch, wenn ein Einsatzfahrzeug ohne Beifahrer geführt wird. In diesen Fällen wird die Aufnahme eines Funkgerätes oder des Handteils eines Funkgerätes ausdrücklich erlaubt.

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