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Gewalt gegen Feuerwehr und Rettungsdienst künftig strafbar

11.07.2011

Foto: Malteser

Auch Fahrzeuge sollen besser geschützt werden

Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen künftig Vollstreckungsbeamten gleichgestellt werden, um sie so vor gewalttätiger Behinderung und tätlichen Angriffen zu schützen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Im Strafgesetzbuch soll auch geregelt sein, dass nicht nur Fahrzeuge der Polizei oder der Bundeswehr zu schützen sind, sondern auch solche der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder von Rettungsdiensten.

Durch eine Ergänzung des § 114 StGB um einen Absatz 3 sollen die bei Unglücksfällen und gemeiner Gefahr Hilfeleistenden der Feuerwehr und der Rettungsdienste in den Schutzbereich des § 113 Absatz 1 StGB einbezogen werden. In § 244 StGB soll eine Strafzumessungsregel für den minder schweren Fall eingefügt werden. Schließlich soll der Kreis der nach § 305a Absatz 1 StGB geschützten Sachen erweitert werden, da sich die Beschränkung des erhöhten strafrechtlichen Schutzes auf Kraftfahrzeuge der Polizei und der Bundeswehr als problematisch erwiesen habe. Zudem sollen Hilfeleistende der Feuerwehr und des Rettungsdienstes durch einen neuen § 113 Absatz 1 Satz 2 StGB ausdrücklich in den Schutzbereich des § 113 Absatz 1 StGB einbezogen werden.

Mehr zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ lesen Sie im August in der RETTUNGSDIENST.

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Kommentare

11.07.2011, 10:33 Uhr von AHö
Ich fühl mich gleich viel sicherer! Der Rettungsdienst hat andere, wichtigere Baustellen!
11.07.2011, 10:59 Uhr von Chris
Moin!

Also ich finde es gut, wenn es so umgesetzt wird, wie beschrieben. In weitesten Sinne ist man als Mitarbeiter im Rettungsdienst, aber auch als Helfer im KatS den ähnlichen Gefährdungen ausgesetzt wie die Kräfte der Polizei. Somit erfährt dieses Engagement eine - wenn auch nur kleine - Steigerung der Wertschätzung.

Die bestehenden anderen Baustellen sehe ich aber auch. Was hilft's mir als RettAss, wenn der Kerl, der mich verprügelt, in den Knast kommt, und ich ebenso, wenn ich eine bestimmte Maßnahme ergreife, von der sechs Ärzte sieben verschiedene Meinungen haben, ob man als RettAss sowas tun darf, weil meine Regelkompetenz und die dreijährige Ausbildung immer noch nicht geregelt wurden?

MfG, der Chris
11.07.2011, 11:41 Uhr von Tscho
Die Änderungen bewirken eine Veränderung hinsichtlich der Strafverfolgung und des Strafmaßes. Das ist sicherlich richtig und wichtig, aber werden dadurch Straftaten verhindert?

Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass eine Verschärfung der Sanktionen zu einer Verminderung von Gewalt führen kann, so doch nur dann, wenn ausführlich in der Tagespresse darüber berichtet wir. Einen Beitrag wie den obigen versteht doch fast niemand.
11.07.2011, 12:48 Uhr von Heiner
Wir finden das gut so. Wir haben innerhalb von sechs Wochen einen aus der Fahrzeugwand herausgerissenen Handapparat (500 Euro) und eine zerbissene (!) und zerrissene Tragenauflage (800 Euro) zu verzeichnen. Letzteres von einer 16-Jährigen, von der wir wahrscheinlich kein Geld sehen werden.
11.07.2011, 17:44 Uhr von Melcher
Wer hat es nicht schon erlebt, im RD angegriffen zu werden. Aber in den meisten Fällen handelt es sich doch um alkoholisierte Angreifer und die Antwort der Polizei lautet meistens: "Der ist so voll, den brauchen wir gar nicht erst anzuzeigen". Ob uns ein Gesetz da jetzt rettet, wage ich zu bezweifeln.
12.07.2011, 13:38 Uhr von F.
Mhh ich frage mich ob ich vorher nicht schützenswert gewesen bin.
Ob uns die Pol nun schneller zur Hilfe eilt und den Schichtwechsel, pardon die Gebundenheit in anderen Einsätzen zu den üblichen Zeiten, links liegen lässt sei mal dahin gestellt.

Für mich wieder ein Gesetz was keiner braucht, sorry was ändert sich denn dadurch? Mir ist es wichtig im Einsatz geschützt und in Sicherheit zu sein und nicht hinterher wenn es um irgendwelche Anzeigen usw. geht, das ist mir ehrlich gesagt Schiet egal.
12.07.2011, 16:43 Uhr von Theodor
Also F, Du wirst NIE im Einsatz sicher sein. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn Du einen sicheren Job willst, musst zu Lidl an die Kasse gehen oder sonst was tun, aber bestimmt nicht im RD arbeiten. Es geht auch nicht darum, dass das Gesetz uns im Einsatz besser schützt, sondern die Konsequenzen für den Angreifer eine höhere Tragweite haben als jetzt. Das ist vernüftig, denn schließlich gehören FW und RD zur Gefahrenabwehr und nicht zur Klo-Häuschen-Truppe.

Und wir werden alle nicht die Augen davor verschließen können, dass es immer schlimmer wird, sicherlich in den Großstäden noch dramatischer als auf dem Land, jedoch auch da wird es immer problematischer. Das ist auch logisch, denn die Menschen aus sozialen Brennpunkten werden immer mehr. Ja, ist richtig, die sind es nicht immer, aber oft genug hatte ich es, wenn es um Stress im Einsatz ging mit dieser Bevölkerunggruppe zu tun. Jetzt kommen wieder alle "Gut-Menschen" aus den Löchern und erzählen Geschichten, ganz besonders freue ich mich auch auf den Kommunalen-Jan, aber letztlich ist es nicht ganz falsch was ich hier gerade schreiben.
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