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Hilfsfristen in Stuttgart verbessert

17.01.2012

Foto: R. Schnelle

Mehr als 97 % der Einsätze entsprachen Vorgaben

Die Hilfsfristen in der baden-württembergischen Landeshauptstadt haben sich im vergangenen Jahr positiv entwickelt. Wie der DRK-Kreisverband Stuttgart – größter Leistungserbringer am Ort – mitteilt, gilt dies sowohl für die Notärzte als auch für die Rettungswagen. Nach den Datenermittlungen der Integrierten Leitstelle waren die Rettungswagen in 97,55 Prozent aller Einsätze in 15 Minuten vor Ort, die Notärzte in 96,65 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene Marke liegt bei 95 Prozent. Diese erfreuliche Tendenz hatte sich schon 2010 gezeigt, nachdem die Hilfsfristen in der Stadt in den Vorjahren öfters ins Visier der öffentlichen Kritik geraten waren. 

Nun sei, so das Rote Kreuz, 2011 das erste komplette Jahr gewesen, in dem sich zu zeigen hatte, ob nach der Aufstockung von Fahrzeugen und Personal und einer Umorganisation insbesondere bei den Notärzten diese Veränderungen in der Landeshauptstadt erfolgreich waren. Mit diesen Zahlen liege die Stuttgarter Notfallrettung in Baden-Württemberg nun ganz vorne, so DRK-Rettungsdienstleiter Wilfried Klenk, und brauche sich im bundesweiten Vergleich nicht zu verstecken. (POG) 

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Kommentare

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17.01.2012, 11:06 Uhr von Frank
15 Minuten Hilfsfrist in einer Großstadt? Der Erreichungsgrad von rund 95% bei einer Hilfsfrist von 15 Minuten ist nun wahrlich kein Grund zum Feiern, insbesondere wenn wir von einer Großstadt wie Stuttgart sprechen. Andere Bundesländer - andere Vorgaben!
17.01.2012, 11:56 Uhr von Flo
Sicher ist die Einhaltung einer 15-Minuten-Frist nicht toll, aber BW ist ein Flächenland. Wäre mir neu, wenn je nach Größe der Gemeinde verschiedene Hilfsfristen gelten würden. Wie will man auch erklären, dass in Stuttgart der RTW z.B. in max. 8 Minuten am letzten Haus vor der Stadtgrenze sein soll und ein Haus weiter in der angrenzenden Gemeinde plötzlich 15 Minuten als akzeptabel gelten?
17.01.2012, 12:07 Uhr von Jan
Woraus sollte sich für Großstädte ein Anrecht auf kürzere Rettungsfristen ergeben?
17.01.2012, 12:16 Uhr von Max
Bayern ist auch ein Flächenland - trotzdem ist man in München in der Regel schneller beim Notfallpatienten als z.B. in Altötting. Entscheidend ist doch nicht, ob in 19 von 20 Fällen der Rettungswagen bzw. der Notarzt innert 15 Minuten beim Notfallpatienten eintrifft, sondern wie lange beide durchschnittlich benötigen. Darüber findet man hier leider keinerlei Angaben. Somit ist die vermeintliche Spitzenreiterposition im bundesweiten Vergleich überhaupt nicht belegt ...
17.01.2012, 12:33 Uhr von helmut
Wie ist die Hilfsfrist in BW definiert? Eingang der Meldung bis zum Patienten? Reine Fahrzeit, wie in Bayern? Übrigens wurde in Bayern bis 2008 auch mit zwei verschiedenen Hilfsfristen geabreitet. 12 Minuten in dicht besiedelten und 15 Mnuten in ländlich strukturierten Gebieten. Ein ZRF-Geschäftsführer in Bayern gibt als Ziel 80 % Erreichungsgrad der Hilfsfrist aus.
17.01.2012, 12:38 Uhr von Stefan
Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass in Ba.Wü eigentlich die 10 Minuten Hilfsfrist gilt und 15 Minuten nur die Ausnahme sein sollte!
17.01.2012, 15:05 Uhr von Mike
Zwei verschiedene Hilfsfristen für verschieden besiedelte Gebiete ist doch kein neues Konzept! Allein in Berlin herrschen verschiedene Hilfsfristen.
17.01.2012, 19:27 Uhr von Roland
Wollen wir hoffen, dass in Regionen, in denen die Hilfsfrist seit langen Jahren deutlich schlechter ist, als sie in der Landeshauptstadt jemals war, auch die beschriebenen Personal- und Fahrzeugaufstockungen finanziert werden.
Ich glaube nicht daran ...
17.01.2012, 23:36 Uhr von Wombel
Also, was ich komisch finde ist, dass das Stuttgarter Rote Kreuz so kurzzeitig nach dem Jahreswechsel mit dieser erfreulichen Meldung an die Öffentlichkeit geht und nicht die Stadtverwaltung oder die Branddirektion, die ja wohl Träger der dortigen Integrierten Leitstelle ist. Als ob man das Lob für sich alleine in Anspruch nehmen wollte ...
18.01.2012, 07:51 Uhr von Thorsten
Zum Thema Hilfsfrist in BW:
Hier gilt § 3, Abs. 2: ..."Im bodengebundenen Rettungsdienst ist bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist) maßgebend.
Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen."
Insofern ist die Einhaltung von 15 Minuten in 95% der Fälle in Schulnoten ausgedrückt ein "ausreichend minus".
In der Tat kein Grund zum Jubeln sondern ein Schweif am Horizont, den man nicht aus den Augen verlieren darf. Die Kostenträger sehen das übrigens anders ;-)... wie, dürfte klar sein.
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