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Kein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Baden-Württemberg

15.12.2014, 16:07 Uhr

Foto: R. Schnelle

DRK-Landesverband führt „Ärztliche Verantwortliche“ ein

Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg hat die Funktion des „Ärztlichen Verantwortlichen im Rettungsdienst“ eingeführt. Tätig werden sollen die Amtsinhaber auf der Ebene eines jeden Kreisverbandes sowie auf Landesverbandsebene. Ihre Aufgabe, so das DRK, bestehe darin, die Qualität der Mitarbeiter im Rettungsdienst zu kontrollieren, für eine gute medizinische Fortbildung zu sorgen und die Einhaltung der medizinischen Vorgaben des Verbandes zu überwachen. „Nun ist in allen Rettungsdienstbereichen die Verknüpfung mit ärztlicher Kompetenz gewährleistet“, kommentierte DRK-Landesarzt Prof. Dr. Kramer diesen Schritt. Die ärztliche Koordinatorin auf Landesebene bildet eine Schnittstelle zu ihren Kollegen auf Kreisverbandsebene sowie zur Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW).

Mit dieser Konstruktion erteilt das DRK Baden-Württemberg allerdings zugleich allen Bemühungen eine Absage, im Zuge der Reform des Rettungsdienstgesetzes einen organisationsunabhängigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst so wie in den anderen Bundesländern einzuführen. Dafür gebe es nun keine Notwendigkeit, heißt es in einer Pressemitteilung. Bereits 2012 waren auf Initiative des DRK-Landesarztes für alle Rettungsdienstbereiche 15 einheitliche Leitlinien für den Rettungsdienst entwickelt worden. Die Einführung der „Ärztlichen Verantwortlichen“ setze diesen Prozess nun konsequent fort. (POG)

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