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Keine Grundsatzentscheidung zur Medikamentengabe durch Rettungsdienst

28.01.2014, 11:32 Uhr

Foto: K. von Frieling

Einigung auch für zweiten gekündigten Rettungsassistenten

Auch im Fall des zweiten wegen einer Medikamentengabe fristlos gekündigten Rettungsassistenten aus Neustadt/Aisch ist eine außergerichtliche Einigung erzielt worden. Die beiden langjährig beschäftigten Mitarbeiter des örtlichen BRK-Kreisverbandes hatten die Kündigung erhalten, weil sie im Rahmen von Notfalleinsätzen ein Medikament nasal verabreicht hatten, ohne das Eintreffen des Notarztes abzuwarten (wir berichteten). Mit dem ersten Rettungsassistenten war noch im vergangenen Jahr eine Einigung vereinbart worden. Im zweiten Fall, so teilte die Gewerkschaft Ver.di mit, die die beiden Rettungsassistenten arbeitsrechtlich vertrat, sei nun mit dem BRK vereinbart worden, dass der Rettungsdienstmitarbeiter weiter beschäftigt werde. Auf eigenen Wunsch des Betroffenen werde dies im Nachbarkreisverband Kitzingen erfolgen, „um eine unbelastete Fortsetzung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen“.

„Eine Grundsatzentscheidung über die Gabe von Medikamenten durch rettungsdienstliches Personal wurde nicht getroffen, ... da es hierauf nicht ankam“, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung beider Seiten. Ver.di hat allerdings bereits angekündigt, sich für einheitliche Regelungen zur Notkompetenz im Rettungsdienst einsetzen zu wollen: „Es ist ein Unding, dass in vielen Fällen ärztlicher Standesdünkel und die Absicherung alter Privilegien Vorrang vor den Erkenntnissen einer modernen Notfallmedizin haben.“ Zur Durchsetzung dieser Forderung wird der Ver.di-Landesbezirk Bayern eine Petition starten. (POG)

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