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Keine Vorabgenehmigung für Krankentransporte notwendig

30.10.2012, 09:12 Uhr

Foto: Archiv

Urteil des Bundessozialgerichts

Mit Urteil vom 12. September 2012 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) darauf hingewiesen, dass KTW-Einsätze keiner Vorabgenehmigung bedürfen (Aktenzeichen B 3 KR 17/11). Seit Einführung des Vorabgenehmigungsverfahrens durch Änderung des § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V Anfang 2004 war vor allem zwischen privaten Unternehmen, die Krankentransporte außerhalb der öffentlichen Notfallrettung anbieten, und einigen gesetzlichen Krankenkassen Streit darüber entbrannt, ob Krankentransportleistungen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V vor dem Einsatz von den Kassen genehmigt werden müssen. Die Krankenkassen beharrten darauf, dass ihnen die Verordnung eines Krankentransports vor Ausführung mitgeteilt wird, weil sie so die Möglichkeit erhalten, die Beförderung ihres Patienten mit einem kostengünstigeren Verkehrsmittel zu bewirken. Dieses günstigere Verkehrsmittel war dann in der Regel ein Mietwagen, der mit Tragestuhl oder Trageliege ausgestattet war, jedoch nicht über die Besetzung mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten verfügte, weswegen dem Patienten auf der Fahrt keine medizinisch-fachliche Unterstützung angeboten werden konnte. Den Einsatz eines solchen Mietwagens halten die privaten Unternehmen in der qualifizierten Krankenbeförderung für grundsätzlich bedenklich, weil damit gegen die Regelungen des Personenbeförderungsrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG) verstoßen würde. 

Mit dem nunmehrigen Urteil des Bundessozialgerichts hat sich die von den Privatunternehmern im Rettungsdienst vertretene Ansicht durchgesetzt, dass KTW-Einsätze vorab nicht genehmigt werden müssen. Diese Ansicht wurde schon zuvor durch das Sozialgericht (SG) Neubrandenburg mit Urteil vom 30. November 2006 (Aktenzeichen S 4 KR 25/06) und durch das SG Berlin mit Urteil vom 2. September 2011 (Aktenzeichen S 81 KR 372/11) und zuletzt durch das LSG Hessen (Urteil vom 16. Februar 2012 – L 8 KR 243/11) ausführlich begründet. (POG)

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Kommentare

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30.10.2012, 09:46 Uhr von ingo
Das wurde auch langsam Zeit! Es gab ja auch schon Situationen, wo der Krankenkassen-Mitarbeiter entschieden hat, was der Patient hat und benötigt und ob ein KTW/RTW not tut und nicht mehr der Arzt dies entscheiden konnte ... Hat mich auch schon mal selbst getroffen, wo der Arzt sagte, es muss ein KTW liegend sein und die KK sagte "Nein, das ist nicht nötig, da reicht ein Mietwagen sitzend."
30.10.2012, 19:45 Uhr von udo
Es wird spannend, wie die Krankenkassen jetzt weiter umversorgen wollen, wenn die Transporte nicht mehr vor Durchführung zur Genehmigung angemeldet werden müssen. Jetzt ist wieder der ärztliche Verstand bei der Verordnung gefragt und nicht das sozialversicherungsrechtliche Eingruppieren von Krankenkassenmitarbeitern (PS: Ich hab nichts gegen diese Menschen, aber wenn der Arbeitgeber entsprechende Anweisungen gibt, dann muss man sie zum Schutz vor Arbeitslosigkeit leider befolgen).

Mich wundert, dass die Krankenkassen noch gar nicht laut schreien. Sonst sind sie bei von ihnen befürchteten Nachteilen immer ganz schnell dabei.
31.10.2012, 10:58 Uhr von Thomas 1
@Ingo und Udo: Was nutzt uns dieses Urteil denn schon groß? Diejenigen Ärzte, die sowieso nur noch Mietliegewagen und dergleichen rufen, werden wohl jetzt kaum mehr umdenken. Die Krankenkassenvertreter lassen sie in Ruhe und die Patienten werden irgendwie befördert.

In den letzten Jahren gab es für Ärzte und bestellendes Pflegepersonal eine Kombination aus Desinformation, dass es sich bei den Fahrzeugen auch um Krankenwagen handelt (Unternehmer bewerben ihre teilweise wie RD-Fahrzeuge aussehenden Kutschen oft mit "rettungsdienstlich ausgebildetem Personal" und ihrer angeblich hohen Hygiene) und dem Druck einiger Krankenkassenmitarbeiter mit gezielten Anrufen in Praxen, auf Stationen und in Pflegedirektionen, die noch die "teuren" KTW bestellen. Man hätte laut einiger Kassenvertreter doch günstigeren Ersatz, der einzige Unterschied wären lediglich die fehlenden Blaulichter.
02.11.2012, 07:07 Uhr von Sepp
Die Liegemietwagen sind illegal, weil die liegende Beförderung in Pkw verboten ist, mit „Ausnahme“ des Krankenkraftwagens nach EN 1789, des Leichenwagens und beschusssicheren Fahrzeugen! Ich frage mich nur, warum unter anderem die Ministerien, Behörden und Ämter so lange brauchen, von der Straße zu holen, was da nichts verloren hat. Vor allem würde mich interessieren, warum das BRK so viele Liegemietwagen im „Fahrdienst“ betreibt, wo man doch wissen sollte, dass man das nicht darf, weil hier gegen das MPG und die MPG-Betreiberverordnung verstoßen wird: Fahrtrage und Tragestuhl sind Medizinprodukte nach EN 1865, die ausschließlich zur Verwendung in Krankenkraftwagen bestimmt sind. Auch haben weder Immobilisationsmatratzen noch Sauerstoff etwas im Mietwagen verloren, aber dies alles (!) wird in Bayern vom Innenministerium gedeckt!?

Da kommt einem der Verdacht, dass gerade, weil ein ehemaliger Vorsitzender eines BRK-Kreisverbandes den Staatssekretärsposten im Innenministerium bekleidet, hier gemauschelt wird und diverse Straftaten gedeckt werden, oder herrscht hier nur allgemeine Unwissenheit und Dummheit vor. Interessant ist, wenn man auf der Homepage dieses Kreisverbandes Schweinfurt unter der Rubrik Fahrdienste nachsieht, dann kommt auf zwei pdf-Dateien, wo das Ausfüllen einer Verordnung für Krankentransporte erklärt wird. Anscheinend hat der BRK KV Schweinfurt noch nie etwas von den Krankentransportrichtlinien gehört und erfindet seine eigenen Verordnungsmöglichkeiten!

Solche „Firmen“ haben eigentlich im Rettungsdienst nichts verloren! Allmählich entwickelt sich Bayern vollends zum Kasperl-Land, auch weil es private Rettungsdienst-und Krankentransportunternehmen gibt, die zum Teil gezwungenermaßen auch solche Fahrzeuge betreiben. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch eine Firma aus dem Allgäu und das BRK in Ingolstadt, die Krankenkraftwagen auf Mietwagenkonzessionen betreiben. Wie Ihr sehen könnt, ist in Bayern einiges aus dem Ruder gelaufen, aber nicht erst seit gestern.
Ich frage mich nur, wann reagiert die Staatsregierung endlich? Das wäre doch gar nicht so schwer, hat man doch mit unserem Horsti Seehofer aus Ingolstadt einen Ministerpräsidenten, der den RD kennt, war er doch in seiner Anfangszeit als Beamter mal der Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes Ingolstadt. Somit haben wir in Bayern „Fachwissen“ an wichtigster Stelle und könnten uns eigentlich das überflüssige INM Institut als Statistiker des bayerischen RD sparen und das Geld sinnvoller einsetzen.
Schönes Wochenende
Sepp
02.11.2012, 22:38 Uhr von Steffen
Die Liegendmietwagen etablieren sich inzwischen auch in Baden-Württemberg. In Stuttgart und Umgebung fährt seit ca.einem Jahr ein Anbieter namens KFD aus dem Landkreis Esslingen. Auf deren Internet-Seiten wird sogar der Liegendtransport zur vollstationären Aufnahme angeboten. Für Laien ist der Unterschied zum qualifizierten Krankentransport hier auf den ersten Blick überhaupt nicht ersichtlich. Und solange die Kassen so gut sparen können und nichts passiert (bzw. bekannt wird), geht diese Beförderung zulasten der Patientensicherheit munter weiter.

Viele Grüße aus Stuttgart
06.11.2012, 09:03 Uhr von Sepp
@Steffen: In Ba.-Wü. muss man sich fragen, wie dies funktionieren soll, sind doch die KTW-Preise seit August 1998 dank DRK und AOK im Keller, also unterhalb den Selbstkosten. Bietet die KFD aus Esslingen ihre Fahrten für pauschal 10 Euro an?

Irgendwie läuft die Angelegenheit aus dem Ruder, es kommt mir vor, als würden die Deutschen jeden Tag dümmer! Liegemietwagen verstoßen gegen MPG und die MPG-Betreiberverordnung, sind wie ich immer sage, "illegal". Man muss sich fragen, warum reagieren die Zulassungsbehörden nicht. Muss es erst Tote geben? Leider springt die Mainstream-Presse auch nicht auf den Zug auf, gerade in Bayern, aber an der aktuellen Medienbeeinflussung durch die CSU sieht man, wie es läuft in diesem, unserem Lande.

Wie sagte schon Bertold Brecht: Erst kommt das Fressen und dann die Moral

Gruß
Sepp
07.11.2012, 00:39 Uhr von F.
Sag mal Sepp kannst du deine eigenen Phrasen noch selber hören? An einem Liegemietwagen ist solange nichts illegal wie sie die DIN-EN Typ a, b, c erfüllen, um solche Krankenkraftwagen, insbesondere Typ A1/2, zu betreiben benötigt es keiner Beauftragung im Rettungsdienst. Im übrigen hat jede Zulassungsstelle genug Möglichkeiten Sonderzulassungen zuerstellen. Der Punkt MPG ist Interessent, trifft jedoch nur zu wenn die Trage dem zweg der Behandlung dient, immobilisation, OKH Lage oder Schocklage denn erst dann ist sie ein Medizinprodukt. Ansonsten ist es ein Gerät des täglichen Lebens in der jede Person eingewiesen werden kann, zu vergleichen mit einem Handelsüblichen Rollstuhl. Darüber kann ich natürlich auch medizinische Laien in die Bedienung von Geräte nach MPG einweisen, gar kein Problem.
07.11.2012, 10:18 Uhr von Achim
@Steffen: Auch die HiOrg kommen in Ba.-Wü. so langsam auf den Geschmack des Liegemietwagens, so wie der ASB Pforzheim z.B.:

http://asb-pf.com/index.php?option=com_content&view=article&id=115:neues-fahrzeug-fuer-den-liegendtransport&catid=34
07.11.2012, 13:02 Uhr von doggi
@F.: Vorsicht mit Deinen Behauptungen. :-) Du hast Recht, natürlich darfst Du Dir eine Trage oder Deinen Tragestuhl in einen handelsüblichen Pkw einbauen. Nur darfst Du dann darauf keinen "Mitfahrer" transportieren. Erst mal die StVZO und die Ausführungsbestimmungen lesen - und dann posten.
07.11.2012, 15:22 Uhr von Thomas 1
@F.: Ich kann es manchmal auch nicht mehr hören/lesen wenn Sepp wieder mal gegen das BRK wettert, aber er hat in der Sache diesmal völlig Recht.

Bei Deinen abenteuerlichen Ausführungen wiederum kann ich jedoch nur den Kopf schütteln, weil Du davon definitiv keine Ahnung hast und/oder mit Halbwissen einen Kommentar verfassen wolltest.
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