Mit Urteil vom 12. September 2012 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) darauf hingewiesen, dass KTW-Einsätze keiner Vorabgenehmigung bedürfen (Aktenzeichen B 3 KR 17/11). Seit Einführung des Vorabgenehmigungsverfahrens durch Änderung des § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V Anfang 2004 war vor allem zwischen privaten Unternehmen, die Krankentransporte außerhalb der öffentlichen Notfallrettung anbieten, und einigen gesetzlichen Krankenkassen Streit darüber entbrannt, ob Krankentransportleistungen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V vor dem Einsatz von den Kassen genehmigt werden müssen. Die Krankenkassen beharrten darauf, dass ihnen die Verordnung eines Krankentransports vor Ausführung mitgeteilt wird, weil sie so die Möglichkeit erhalten, die Beförderung ihres Patienten mit einem kostengünstigeren Verkehrsmittel zu bewirken. Dieses günstigere Verkehrsmittel war dann in der Regel ein Mietwagen, der mit Tragestuhl oder Trageliege ausgestattet war, jedoch nicht über die Besetzung mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten verfügte, weswegen dem Patienten auf der Fahrt keine medizinisch-fachliche Unterstützung angeboten werden konnte. Den Einsatz eines solchen Mietwagens halten die privaten Unternehmen in der qualifizierten Krankenbeförderung für grundsätzlich bedenklich, weil damit gegen die Regelungen des Personenbeförderungsrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG) verstoßen würde.
Mit dem nunmehrigen Urteil des Bundessozialgerichts hat sich die von den Privatunternehmern im Rettungsdienst vertretene Ansicht durchgesetzt, dass KTW-Einsätze vorab nicht genehmigt werden müssen. Diese Ansicht wurde schon zuvor durch das Sozialgericht (SG) Neubrandenburg mit Urteil vom 30. November 2006 (Aktenzeichen S 4 KR 25/06) und durch das SG Berlin mit Urteil vom 2. September 2011 (Aktenzeichen S 81 KR 372/11) und zuletzt durch das LSG Hessen (Urteil vom 16. Februar 2012 – L 8 KR 243/11) ausführlich begründet. (POG)


Kommentare
Mich wundert, dass die Krankenkassen noch gar nicht laut schreien. Sonst sind sie bei von ihnen befürchteten Nachteilen immer ganz schnell dabei.
In den letzten Jahren gab es für Ärzte und bestellendes Pflegepersonal eine Kombination aus Desinformation, dass es sich bei den Fahrzeugen auch um Krankenwagen handelt (Unternehmer bewerben ihre teilweise wie RD-Fahrzeuge aussehenden Kutschen oft mit "rettungsdienstlich ausgebildetem Personal" und ihrer angeblich hohen Hygiene) und dem Druck einiger Krankenkassenmitarbeiter mit gezielten Anrufen in Praxen, auf Stationen und in Pflegedirektionen, die noch die "teuren" KTW bestellen. Man hätte laut einiger Kassenvertreter doch günstigeren Ersatz, der einzige Unterschied wären lediglich die fehlenden Blaulichter.
Da kommt einem der Verdacht, dass gerade, weil ein ehemaliger Vorsitzender eines BRK-Kreisverbandes den Staatssekretärsposten im Innenministerium bekleidet, hier gemauschelt wird und diverse Straftaten gedeckt werden, oder herrscht hier nur allgemeine Unwissenheit und Dummheit vor. Interessant ist, wenn man auf der Homepage dieses Kreisverbandes Schweinfurt unter der Rubrik Fahrdienste nachsieht, dann kommt auf zwei pdf-Dateien, wo das Ausfüllen einer Verordnung für Krankentransporte erklärt wird. Anscheinend hat der BRK KV Schweinfurt noch nie etwas von den Krankentransportrichtlinien gehört und erfindet seine eigenen Verordnungsmöglichkeiten!
Solche „Firmen“ haben eigentlich im Rettungsdienst nichts verloren! Allmählich entwickelt sich Bayern vollends zum Kasperl-Land, auch weil es private Rettungsdienst-und Krankentransportunternehmen gibt, die zum Teil gezwungenermaßen auch solche Fahrzeuge betreiben. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch eine Firma aus dem Allgäu und das BRK in Ingolstadt, die Krankenkraftwagen auf Mietwagenkonzessionen betreiben. Wie Ihr sehen könnt, ist in Bayern einiges aus dem Ruder gelaufen, aber nicht erst seit gestern.
Ich frage mich nur, wann reagiert die Staatsregierung endlich? Das wäre doch gar nicht so schwer, hat man doch mit unserem Horsti Seehofer aus Ingolstadt einen Ministerpräsidenten, der den RD kennt, war er doch in seiner Anfangszeit als Beamter mal der Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes Ingolstadt. Somit haben wir in Bayern „Fachwissen“ an wichtigster Stelle und könnten uns eigentlich das überflüssige INM Institut als Statistiker des bayerischen RD sparen und das Geld sinnvoller einsetzen.
Schönes Wochenende
Sepp
Viele Grüße aus Stuttgart
Irgendwie läuft die Angelegenheit aus dem Ruder, es kommt mir vor, als würden die Deutschen jeden Tag dümmer! Liegemietwagen verstoßen gegen MPG und die MPG-Betreiberverordnung, sind wie ich immer sage, "illegal". Man muss sich fragen, warum reagieren die Zulassungsbehörden nicht. Muss es erst Tote geben? Leider springt die Mainstream-Presse auch nicht auf den Zug auf, gerade in Bayern, aber an der aktuellen Medienbeeinflussung durch die CSU sieht man, wie es läuft in diesem, unserem Lande.
Wie sagte schon Bertold Brecht: Erst kommt das Fressen und dann die Moral
Gruß
Sepp
http://asb-pf.com/index.php?option=com_content&view=article&id=115:neues-fahrzeug-fuer-den-liegendtransport&catid=34
Bei Deinen abenteuerlichen Ausführungen wiederum kann ich jedoch nur den Kopf schütteln, weil Du davon definitiv keine Ahnung hast und/oder mit Halbwissen einen Kommentar verfassen wolltest.