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Krankenkassen haben Finanzierungsverpflichtung bei Notfallsanitäter-Ausbildung

30.06.2014, 14:13 Uhr

Foto: K. von Frieling

Gesundheitsministerkonferenz begrüßt Klarstellung des BMG

Als Tagesordnungspunkt 7.5 hat die 87. Gesundheitsministerkonferenz am vergangenen Donnerstag und Freitag in Hamburg auch die „(Re-)Finanzierung der Kosten der Notfallsanitäterausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG)“ diskutiert. Die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegenüber dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) klargestellt hat, dass die Kosten der Ausbildung der Notfallsanitäter und der weiteren Ausbildung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern im Rahmen der Gebühren oder Benutzungsentgelte für Leistungen des Rettungsdienstes zu tragen sind. Sie erwarten daher, dass die Krankenkassen nunmehr ihrer Finanzierungsverpflichtung entsprechend nachkommen. In einem Schreiben an die Landesverbände der Krankenkassen soll die Vorsitzende diese Auffassung der GMK entsprechend darlegen.

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