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Kreis Segeberg erwägt Kommunalisierung des Rettungsdienstes

15.09.2016, 15:04 Uhr

Foto: KBA

Verträge mit DRK und KBA mit zweijähriger Kündigungsfrist

Wie die „Segeberger Zeitung“ heute meldet, erwägen die zuständigen Stellen im Kreis Segeberg nach der Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes Schleswig-Holstein, sich der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) anzuschließen. Für den DRK-Kreisverband Segeberg und die Falck-Tochter KBA würde das den Verlust des Rettungsdienstes bedeuten. Eine Entscheidung wird im Dezember erwartet. Umgesetzt würde das Ganze dann erst 2019, da die Kündigungsfrist für die Verträge mit DRK und KBA bei zwei Jahren liegen sollen.

Im Ordnungsausschuss des Kreises Segeberg wird darauf hingewiesen, dass durch das gerade verabschiedete Rettungsdienstgesetz eine Direktbeauftragung von KBA und DRK nicht mehr möglich sei. Zudem habe das Kreisrechnungsprüfungsamt das Vergabeverfahren schon vor längerer Zeit beanstandet. Eine Ausschreibung berge laut Kreisverwaltung zu viele Risiken. Segeberg wäre der fünfte Kreis, der der RKiSH beitritt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die 200 Segeberger Rettungsdienst-Beschäftigten übernommen werden. Die RKiSH-erklärte, sie sei „grundsätzlich immer gesprächsbereit.“ Das DRK befürchtet laut „Segeberger Zeitung“, ohne hauptamtlichen Rettungsdienst den ehrenamtliche Unterbau zu verlieren. Beim KBA heiße es, die RKiSH arbeite weniger effizient.

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