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Kündigung für DRK-Mitarbeiter

20.07.2011

Foto: Landkreis Elbe-Elster

„Betriebsübergang“ nicht gewährleistet

Die 75 Rettungsdienstmitarbeiter vom DRK Kreisverband Elbe-Elster Nord haben jüngst ihre Kündigung erhalten und wissen nun nicht, wie es weitergehen soll. Der etwaige neue Arbeitgeber, der Rettungsdienst Bad Liebenwerda GmbH, hat zwar Zusagen gemacht, allerdings gibt es noch keine Gewissheit, dass die Mitarbeiter auch wirklich übernommen werden.

Seitdem der Rettungsdienst nach einer europaweiten Ausschreibung nach Bad Liebenwerda vergeben wurde, können sich die Geschäftsführer der zwei DRK Kreisverbände, die den Rettungsdienst bislang gemeinsam durchführten, nicht über die Übernahme der Beschäftigten einigen. Für Christine Kanter vom Nord-Verband gibt es zu viele Unwägbarkeiten und möchte ganz sichergehen, dass die Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Auch der Geschäftsführer des Landesverbandes Brandenburg, Manfred Helbig, findet es ärgerlich, dass sich die Einigung so lange hinzieht.

Problem sei, dass juristisch nicht leicht zu klären sei, ob es sich nun bei dem Vorgang tatsächlich um einen Betriebsübergang handele oder nicht. Auch Helbig betont, es sei entscheidend, dass die Mitarbeiter übernommen würden. Zunächst schien der „Übergang“ reibungslos zu verlaufen. Dies hatte auch der Werkleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises, Reiner Sehring, noch Anfang Juni unterstrichen und betont, auch aus seiner Sicht sei belegt, dass „ein Betriebsübergang vollzogen“ werde. Doch, wie der juristische Streit der jeweiligen DRK-Geschäftsführungen zeigt, ist das nicht eindeutig der Fall.

Der Geschäftsführer des LV Brandenburg geht davon aus, dass es keine massiven Unterschiede beim Arbeitsentgelt der Bad Liebenwerdaer GmbH im Vergleich zur bisherigen, tarifgebundenen Bezahlung gebe und betonte, entscheidend sei der Erhalt des Arbeitsplatzes. (Quelle: Lausitzer Rundschau)

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Kommentare

20.07.2011, 19:30 Uhr von AHö
Was sind da eigentlich für Dilettanten am Werk?!

Wenn man an einer Ausschreibung teilnimmt, sollte die Kosten und juristischen Fallstricke wohl vorher geklärt sein, denn Nachverhandeln gibts wohl hoffentlich nicht. Aber wahrscheinlich haben die so knapp kalkuliert, dass sie die teuren Mitarbeiter so nicht übernehmen können?!

Und der gutbezahlte auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzende GF des LV betont "entscheidend sei der Erhalt des Arbeitsplatzes" - koste es dem Mitarbeiter, was es wolle ! Eine Frechheit !

Sichere, nach Tarif bezahlte Arbeitsplätze scheinen nur in kommunalen Rettungsdiensten möglich zu sein, dan können wir uns die Worte und Bezahlung von Geschäftsführern dieser Art ersparen !
20.07.2011, 19:49 Uhr von Christian
Zitat: "Der Geschäftsführer des LV Brandenburg geht davon aus, dass es keine massiven Unterschiede beim Arbeitsentgelt der Bad Liebenwerdaer GmbH im Vergleich zur bisherigen, tarifgebundenen Bezahlung gebe und betonte, entscheidend sei der Erhalt des Arbeitsplatzes."

Gleiches Geld aber 8 Stunden mehr die Woche oder wat...?

Oh Oh wo sall das nur enden...?
21.07.2011, 10:38 Uhr von Guido
Und wer sind bei den Ausschreibungen wieder die Leidtragenden? Ja, genau die Mitarbeitenden. Ich sag dazu nur "armes Deutschland". Normalerweise muss in eine Ausschreibung herein, dass alle RD-Mitarbeiter zu den gleichen Konditionen übernommen werden müssen.
21.07.2011, 14:32 Uhr von Oliver
Alles Desinformation, dies dient nur der Verunsicherung der Betroffenen und möglichen Kurzschlusshandlungen. 613a BGB und die dazu geltenenden Kommentierungen (Erfurter Kommentar) beschreiben, was ein Betriebsübergang ist. Wer es nicht versteht bzw. unsicher ist, soll sich Rechtsberatung holen, aber nicht ins Boxhorn jagen lassen.

Lasst Euch nicht verschaukeln und auch nicht von Eurer Angst wirr machen. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft beinhaltet Rechtschutz und Rechtsberatung. Ein Betriebsrat (wenn vorhanden) ist zwingend nach Betriebsverfassungsgesetz an dem Prozess eines Betriebsübergangs oder einer Betriebsschliessung zu beteiligen. Wenn das nicht getan wird, kann der BR vor dem Arbeitsgericht wirksam und für den AG schmerzhaft dagegen vorgehen.

Bewegt Euch! Nichts kommt von alleine! Macht Euch im Arbeitsrecht fit! Lernt Eure Rechte kennen und nutzt diese. Ihr seid keine Herde, die nach Belieben getrieben werden kann. Ich habe im Frühjahr selber einen BÜ mitgemacht, es ist zuviel Desinformation im Spiel, und Wissen ist Macht!
21.07.2011, 18:46 Uhr von Christian
@Oliver - Du hast natürlich recht es gibt viele Gesetze die uns Arbeitnehmer irgendwo schützen. Aber du muss auch mal die Arbeitgeberseite sehen... In diesem Falle hat der eine DRKler den anderen unterboten. Der andere hat jetzt seine 75 Mitarbeiter kündigen müssen. Aber wie viele er von diesen 75 übernimmt steht in den Sternen... Gehe mal davon aus, dass beide Parteien eine sogenannte Personalreserve hatten - da werden bei einer möglichen Übernahme welche auf der Strecke bleiben... Würdest du als Arbeitgeber gerade den einstellen wenn du weist der könnte gleich gerichtlich gegen angehen wenn dem etwas nicht passt (z.B. bei der nächsten Ausschreibung) Ich denke nicht...

Es gibt so viele Konflikte auf dieser Welt und am wenigsten Sinn machen die wo man mit „Gewalt“ rangeht... Sicher man sollte sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Aber wenn der „neue“ Rettungsdienstler sagt ich „Ich kann aus wirtschaftlichen Gründen nur 60 von den 75 Einsatzkräften übernehmen“ schauen 15 in die Röhre und da kann auch kein Arbeitsgericht helfen...
In manchen Fällen kann eine Abfindung rausgeschlagen werden - aber wwie lange reicht diese - gerade dann wenn man Familie hat...
24.07.2011, 19:59 Uhr von Oliver
@Christian

Danke für Deine Ansprache!
Es bleibt jedem selbst überlassen, was er tut!
Dazu zählt auch devot oder demütig in der Ecke stehen zu bleiben und über sich verfügen zulassen. Zum Thema BÜ darf und will ich keine Rechtsberatung geben.

Fakt bleibt , das es einen (Rettungsdienst-)"Betrieb" gibt. Dieser Betrieb ist einem anderen Inhaber/Betreiber zugeschlagen worden. Auch wenn mir die Details fehlen, gehe ich zu 99,99 % davon aus , das es sich um einen klassichen BÜ handeln wird.

Die Aushebelung der Schutzfunktion des 613a BGB durch vorzeitige Kündigung der Arbeitsverhältnisse ist nur möglich, wenn man es als betroffene Person in Ermangelung von Wissen zulässt. Das ist nicht abwertend gemeint. Dann passen auch all Deine Argumente.
An einer weiteren Diskussion habe ich kein Interesse, daher " hier <Sprechfunkteilnehmer> ....Ende"

mfg
Oliver
18.10.2011, 13:41 Uhr von Jörn
NACHTRAG: Der Betriebsübergang nach § 613a wurde nun eindeutig festgestellt und der ausschreibende Landkreis verwahrt sich gegen jeden Vorwurf, er trage eine Mitschuld an der Misere:

http://www.lr-online.de/regionen/finsterwalde/L-andkreis-widerspricht-Anwalt-Rettungsdienst-exakt-ausgeschrieben;art1057,3480522 vom 03.09.2011

Man wird genau hinsehen (müssen), wie sich der Betriebsübergang darstellen und wer von den zu Übernehmenden nach einem Jahr zu welchen Konditionen noch dort arbeiten wird. Interessant dürfte hierbei insbesondere die Frage sein, wer dann der Partner auf der gewerkschaftlichen Seite sein wird. Denn im Land Brandenburg gibt es ja schon so die ein oder andere arbeitgeberfreundliche(re) "Gewerkschaft". ;-)

Sonnige Grüße aus Schwäbisch-Südwest
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