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Linke fordert kreiseigenen Rettungsdienst

05.04.2012, 13:18 Uhr

Foto: Archiv

Ausschreibungsrisiko soll ausgeschaltet werden

Nach Angaben der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ hat sich die Kreistagsfraktion der Partei Die Linke in Potsdam-Mittelmark für einen Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft ausgesprochen. Astrit Rabinowitsch, die Mitglied der Fraktion und Vorsitzende des Sozialausschusses ist, erläuterte dazu, dass es die Tendenz zur (Re-) Kommunalisierung in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland gebe, „selbst in CDU-regierten“. Oberstes Ziel solle es sein, das Ausschreibungsrisiko auszuschalten.

In einer Mitteilung erklärte die Fraktion: „Wir sind der Meinung, dass die Personalkosten allein nicht ausreichen, um für eine Ausschreibung zu plädieren. Der Rettungsdienst ist einer der wichtigsten Bereiche der Daseinsfürsorge.“ Die Ungewissheit und Unsicherheit einer Ausschreibung seien zu groß. „Auch wenn zusätzliche Kosten auf den Kreis zukommen“, sollten diese nicht davon abhalten dafür Sorge zu tragen, dass „in Zukunft gut ausgebildete, engagierte und zufriedene“ Mitarbeiter bei den Rettungsdiensten ihre Arbeit machten, so Frau Rabinowitsch.

Das könne aber nicht gewährleistet werden, wenn alle vier Jahre eine Neuausschreibung des Rettungsdienstes für Unsicherheit sorge. Daher solle der Kreistag beschließen, den Rettungsdienst zu kommunalisieren. Die Angst vor einer Normenkontrollklage durch die Kostenträger (Krankenkassen) sei unbegründet. Die Linke bezieht sich in ihrer Argumentation auch auf ein Gutachten des Landkreises Oder-Spree vom 14. Juni 2010. Neben dem Landkreis Oder-Spree hatte außerdem der Landkreis Uckermark die Rekommunalisierung favorisiert. 

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Kommentare

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05.04.2012, 14:26 Uhr von udo
Ach, Frau Rabinowitsch, vom Ausschreibungsrecht keine Ahnung haben, aber rumstänkern. Wo steht geschrieben, dass alle 4 Jahre neu ausgeschrieben werden muss?
05.04.2012, 17:13 Uhr von Flo
@udo: Ich muss zwar raten, aber das wird mit ziemlicher Sicherheit vergaberechtliche Gründe haben. Wettbewerb lebt davon, dass mehrere Anbieter eine Chance haben zum Zug zu kommen. Das ist aber nur gewährleistet, wenn ich mich nicht für 50 oder 100 Jahre an einen Anbieter binde.
05.04.2012, 18:03 Uhr von Jan
Moin,

na, Udo, Argumente gerade wieder nicht anwesend? Kommunales Selbstverwaltungsrecht kommt vor dem Ausschreibungsrecht. Das mag den gewinnorientierten Privaten nicht passen, ist aber so. Es stimmt, man kann die Zeiträume einer Vergabe anders und auch insbesondere länger gestalten. Darum geht es in Potsdam-Mittelmark im Moment aber nur am Rande.

Auffallend in der in Rede stehenden Vorlage der Verwaltung des Kreises Potsdam Mittelmark ist die völlig falsche Darstellung (zufällig völlig überzogene Bewertung) der Entlohnung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten nach dem TVöD.

Gemäß der Vorlage 2012/446 der Kreisverwaltung erhalten RS in Potsdam Mittelmark im TVöD die EG 6. Im Rest der Republik bekommen Rettungssanitäter leider nur die EG 3 gem. TVöD. RettAss erhalten danach in Potsdam Mittelmark sogar TVöD EG 8. Diese EG 8 können andernorts aber nur noch Retter erreichen, die nach BAT Bedingungen bereits im öffentlichen Dienst eingestellt wurden.

In Rest-Deutschland erhalten RA als Neueinstellung lediglich nur noch EG 5 TVöD im öffentlichen Dienst. Sucht man hier im Forum die Beiträge des Geschäftsführers der Promedica wieder heraus, so findet man aber folgendes: Es behauptete Herr Lender am 11.03.2011 in einem Interview mit dem S&K Verlag (Vergleich Archivmeldung dazu) noch höchstselbst, selbst über dem Vergütungsniveau des TVöD zu zahlen. Komisch, mit der behaupteten - über dem TVöD liegende Promedica Vergütung hat die Verwaltung Potsdam Mittelmark in der Vorlage überhaupt kein Problem!!! Was denn jetzt? In der Vorlage steht, wenn man nicht den Billigsten nimmt, kriegt man mit den Kassen ärger......

Wären diese Zufälle in der Darstellung der Tarifsituationen bei einer Hilfsorganisation so gewesen, hätten hier wieder die einschlägigen Interessenvertreter die These von den Landräten und den Vereinsvorsitzenden und so weiter gekloppt.

Diese völlig überzogenen sachlich schlicht falschen Stellenbewertungen durch die Verwaltung sind natürlich -aus meiner Sicht- nur reiner purer Zufall.

Man kann sachlich begründet für verschiedene Richtungen im Rettungsdienst stehen. Man sollte aber vor einem Posting erstmal die öffentlich zugänglichen Informationen zu einem Sachverhalt prüfen und erst dann losballern.

Dann ist noch genug Zeit, bei nicht Verfügbarkeit von Argumenten, persönliche Angriffe zu formulieren.

Kommunale Osterüberraschung,
Jan
06.04.2012, 16:23 Uhr von udo
@Jan: Ich wüsste nicht, was ich hier an Argumenten bringen soll. Fakt ist, dass kein Auftraggeber gezwungen ist, alle vier Jahre auszuschreiben. Dann muss hat die Ausschreibung entsprechend gestaltet werden. Dass die Rekommunalisierung einer Ausschreibung voran geht, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. War aber auch nicht der Punkt meiner Argumentation.

Eine Ausschreibung egal bei welchen Folgekosten nur deshalb abzulehnen, weil das alle vier Jahre erfolgen muss, das ist Unsinn. Hier wird ein Halbwissen als Fakt verkauft. Das ist eigentlich alles, was mich daran stört.
06.04.2012, 17:38 Uhr von Hans
Hallo Kollegen,

öffentlich find ich am besten. Rettungsdienst muss "hoheitlich" eingeordnet werden, dies hab ich an anderer Stelle schon mal beschrieben. Daher geht Privat schon gleich gar nicht. Die Bezahlung ist auch im öffentlichen Rettungsdienst um mindesten 600-700 €uronen NETTO zu wenig.
06.04.2012, 18:43 Uhr von Jan
Moin,

Udo, Dein Beitrag zur Meldung am 05.04.2012 um 14:26 Uhr war alles, nur nicht im Ansatz eine Argumentation.

Eine Rekommunalisierung geht einer Ausschreibung nicht voran.

Eine Kommunalisierung oder, sofern der Rettungsdienst schon einmal in hoheitlicher Hand war, eine Rekommunalisierung ist eine Möglichkeit zu Aufgabenerledigung einer den Gebietskörperschaften durch Gesetz zugewiesenen Aufgabe. Die Gebietskörperschaften haben diese Aufgabe meist nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (wird gerne mit dem Wort Billig verwechselt) sicherzustellen.

Entscheiden sich die Gebietskörperschaften dazu, die Leistung durch externe Dritte erledigen zu lassen, so haben sie die Leistung, sofern die Körperschaften die Leistungserbringer selbst dafür bezahlen, durch eine transparente Ausschreibung zu vergeben.

Ich stimme Dir sogar dabei zu, es ist bei diesen Verfahren schon zu vielen schon merkwürdigen Begebenheiten gekommen. Die sind auch aus meiner Sicht nicht ok und zu kritisieren.

Kannst ja mal auf meine Texte erwidern, würde mich freuen.

Jan
06.04.2012, 20:39 Uhr von Sandra
Wir in Sachsen haben diese Probleme mit den Ausschreibungen und im Juni soll das neue Brand und Katastrophengesetz verabschiedet werden, was dann nur noch das Submissionsmodell für die Kommunen zur Wahl steht, somit keine kommunale Trägerschaft mehr möglich sein wird. Es muss dann ausgeschrieben werden lt. Europäischem Gesetz und dies dann auch Europaweit.

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-den-rettungsdienst

Ergo die Arbeitsbedinungen werden schlechten und die Versorgung der Patienten um die es in unserem Job nun mal geht wird sich mit Sicherheit auch nicht verbessern geschweige denn halten lassen, da meine Kollegen jetzt durch diese Zukunftsaussichten langsam designieren und auch demotiviert die Dienste antreten.

Ich habe mich einer Petition gegen dieses Gesetz angeschlossen und mache öffentlich um was es geht, da die normale Bevölkerung da nicht durch blickt, wobei ich befürchte ich wir das bei dem ganzen Heckmeck selbst nicht mehr tun.

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-den-rettungsdienst

Es wäre Spitze wenn ihr euch dieses Online-Petition anschließt und Deutschlandweit ein Zeichen mit uns setzt damit Flagge zeigt. Den nach dem Willen der Landräte soll es z.b nächstes Jahr in Thüringen genauso ausgeschrieben werden.

Wir sind schließlich auch nur Menschen und wir haben auch Familie und irgendwann ist das Fass mal voll und am überlaufen.

Vielen Dank im Voraus ;-)

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-den-rettungsdienst
07.04.2012, 10:11 Uhr von Jan
Moin,

Sandra, Petition soeben gezeichnet. Übrigens ... im Norden Deutschlands suchen wir in den nächsten Jahren zahlreiche, gute Einsatzkräfte. Es gibt noch viele kommunale Rettungsdienste und abweichend von den ganz besonderen TVöD-Bedingungen in Potsdam-Mittelmark eine Bezahlung nach Bundes-(VKA)-TVöD 3 (RS) und TVöD 5 (RA). Tariflich arbeiten wir sogar noch an besseren Bedingungen. Da spielt aber eindeutig die Zeit uns Rettern in die Hände.

Gewinnorientierung ist im Norden auch noch nicht weit verbreitet. Herzinfarkte nennen wir auch noch Notfallereignisse und nicht Gewinnerzielungsmöglichkeiten. Ihr seid also alle herzlichst willkommen. Wenn Ihr solche Bedingungen wie von Dir beschrieben in Sachsen oder demnächst auch Thüringen nicht mehr wollt, kommt zu uns. Uwe und Co. könnten dann ja Angebote bei Euren Landräten abgeben. Mal sehen, wer dann die Kisten steuert.

Das mit der Sprache kriegen wir schon hin.

Jan
07.04.2012, 13:34 Uhr von Johannes
Gibt es eigentlich irgendwo einen wissenschaftlich belegten Beweis dafür, dass die Versorgung der Patienten und die Bezahlung des Personals durch eine rechtlich korrekt ausgeführte Ausschreibung gesunken ist?
08.04.2012, 12:38 Uhr von udo
@ von Jan: Danke für die Aufforderung, aber ich möchte nicht viele verschiedene z.T. sehr komplexe Fragestellungen in einem einzelnen Diskussionsforum diskutieren. Dazu ist das nach
meiner Meinung zu umfangreich.
1. Ich gebe dir recht eine Rekommunalisierung geht nicht einer Ausschreibung voran, sondern
ersetz diese, weil Sie nicht mehr nötig ist (Bis auf die Bundesländer, wo das RettG des Landes
eine Auschreibung zwingend vorschreibt). Der örtliche Träger des Rettungsdienstes verfolgt
dann eigenwirtschaftliche Interessen. Das der Rettungsdienst und Krankentransport eine
wirtschaftliche Tättigkeit ist, sollte nicht mehr umstrittensein, da dieses von den höchsten
Gerichten ausreichend ausgeurteilt ist. Eine Rekommunalisierung widerspricht aus meiner
Sicht auch dem Subsidaritätsprinzip unseres Staates. Aber das sollten wir hier nicht umfassend
Diskutieren, da es fast einer Glaubensfrage gleichkommt.
2. Ich habe bewust die Gehälter der Mitarbeiter aussen vor gelassen, das bei einer ausreichenden
rechtlichen Verankerung der Mitarbeiter dieses vieleicht irgendwann kein Thema mehr ist. Es
ist aber bei den grundlegenden Fragen einer Auschreibung nicht von Bedeutung, außer wir be-
trachten die unterschiedlichen Wege der Rekrutierung von Personal (BUfdis, FSJ´ler, mit und
ohne Tarifvertrag). Sie wahren aber kein Bestandteil meiner Kritik an der Pressemitteilung.
3. Ich habe die Unsinn einer zeitlichen Befristung der Ausschreibung von 4 Jahren kritisiert. Im
Vergaberecht wird vorausgesetzt, das der Unternehmer/ Bieter (kann auch eine Hiorg sein)
die Möglichkeit hat während der Laufzeit der Beauftragung / Vertrag seine Investitionen im
Sinne des Steuerrechts auch Abzuschreiben. Neue Fahrzeuge, neue medizinische Ausrüst-
und und vieleicht sogar umfangreiche Gebäudekosten sind innerhalb von vier Jahren in der
Regel nicht darstellbar (Abhänig von den regionalen Verhältnissen/ Einsatzzahl und Kilometer-
leistung der Fahrzeuge).

Es ging mir ausschließlich darum mit dem Unfug einer zwangsweisen Ausschreibung für alle 4
Jahre aufzuräumen. Bei ausreichender Begründung sind auch 8, 10 oder 12 Jahre vorstellbar.
Dann bekommt das Argument des ständigen Personalwechsels ein ganz anderes Gewicht. Davon
unberührt ist immer noch das Problem des Betriebsüberganges offen, das die ausschreibende
Stelle in die Ausschreibung mit einbringen könnte, wenn Sie denn wollte.

Udo
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