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Mecklenburg-Vorpommern will Rettungsdienst überprüfen

21.01.2019, 16:12 Uhr

Foto: K. von Frieling

24-Stunden-Rettungswache konnte nur 12 Stunden besetzt werden


Da die Statistiken zur Hilfsfrist der letzten Jahre zeigen, dass diese noch nicht in allen Gebietskörperschaften Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes und der Rettungsdienstplanverordnung erfüllt werden, sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die rettungsdienstlichen Vorhaltungen zu überprüfen. Es sollen dabei die strukturellen Gegebenheiten untersucht werden. Das Ergebnis wird für Herbst 2019 erwartet. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Torsten Koplin hervor (Drucksache 7/2760). Darin werden u.a. auch die Vorgaben für die Fahrzeugbesatzungen beschrieben. RTW müssen mit zwei Personen besetzt sein, von denen mindestens eine Person Rettungsassistent oder Notfallsanitäter sein muss und die andere Person Rettungssanitäter sein darf. KTW des qualifizierten Krankentransports können auch mit zwei Rettungssanitätern besetzt sein. NEF müssen mit einem Notarzt besetzt sein. Eine weitere Person muss mindestens Rettungsassistent oder Notfallsanitäter sein.

Schichtausfälle habe es im Rettungsdienst Mecklenburg-Vorpommerns nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte überwiegend nicht gegeben. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sei allerdings die neue Rettungswache Grammendorf aufgrund von Personalmangel zum Zeitpunkt der Antwort im November 2018 nur 12 Stunden täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr betrieben werden. Planmäßig soll die Wache 24 Stunden besetzt sein.

Die Notarztversorgung konnte in den Jahren 2017 und 2018 landesweit abgesichert werden. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald habe lediglich bei plötzlicher Krankheit die Nachbesetzung zu kurzfristigen Ausfällen geführt. Bis zum Eintreffen eines Notarztes können Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter „im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes lebensrettende Maßnahmen ... im Notfalleinsatz durchführen“, heißt es weiter in der Drucksache. Darüber hinaus soll künftig der Einsatz eines Telenotarztes in die Regelfinanzierung des Rettungsdienstes implementiert werden. Dieser werde derzeit im Rahmen eines Modellprojektes im Landkreis Vorpommern-Greifswald erprobt.

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