Seit dem 1. Januar 2012 dürfen speziell geschulte Rettungsassistenten im Landkreis Cuxhaven starkwirkende Schmerzmittel intravenös verabreichen. Die G.A.R.D. Cuxhaven, das DRK Wesermünde und das DRK Cuxhaven/Hadeln wirken als Rettungsdienstleister gemeinsam bei diesem Pilotprojekt mit. Ausgewählte Rettungsassistenten der Rettungsdienste im Landkreis absolvierten eine Fortbildung, in der sie lernten, starkwirkende Schmerzmittel intravenös zu verabreichen. Nach einer entsprechenden Prüfung haben sie nun die Befugnis, bei Extremitätentraumata nach einem festen Algorithmus und nach telefonischer, ärztlicher Anweisung Notfallpatienten Morphin intravenös zu geben. Mit einem Callback-System informieren die Rettungsassistenten den Leitenden Notarzt per Telefon über Patient und Vitalparameter. Mit diesen Informationen kann er entscheiden und die Anweisung geben, dass die Kollegen vor Ort Morphin verabreichen dürfen.
„Wir haben die Kompetenzen der Rettungsassistenten erweitert, weil Notärzte im ländlichen Raum rar sind und es bei Extremitätentraumata nicht immer möglich ist, einen Notarzt zum Unfallort hinzuzuziehen. Wenn die Schmerzen zu stark sind, können die Patienten nun Schmerzmittel bekommen und so auf dem Weg zur Klinik besser versorgt werden.“, so Dr. med. Klaus-Gerrit Gerdts, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Landkreis. David Barg, Leiter Rettungsdienst der G.A.R.D., ergänzt: „Diese Kompetenzerweiterung für Rettungsassistenten ist bereits in anderen Bundesländern, z.B. in Mittelhessen, erfolgreich eingeführt worden. Wir gehen davon aus, damit auch im Landkreis Cuxhaven positive Ergebnisse zu erlangen. Diese erweiterte Kompetenz ist deswegen sinnvoll, weil die Rettungsassistenten die Notfalltherapie nun erheblich früher als in der Klinik und ohne zwingende physische Präsenz eines Notarztes einleiten können. Der Patient profitiert davon, da das Therapieintervall für ihn verkürzt wird.“
Diese Neuerung wird nun in einer Pilotphase bis September 2012 umgesetzt und kam in den ersten Januartagen bereits mehrfach den Patienten zugute. Jede Anwendung von Schmerzmitteln durch nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal wird gesondert und ausführlich dokumentiert. Danach werten die Akteure aus, wie erfolgreich die neue Methodik war. Bei positiver Bewertung werden dann alle Rettungsassistenten geschult und die Morphingabe durch Rettungsassistenten bei Extremitätentraumata im Landkreis Cuxhaven flächendeckend eingeführt.



Kommentare
Es ist immer wieder eine für alle Beteiligten unangenehme Situation, wenn der Patient Schmerzen hat und ihm nur in Aussicht gestellt werden kann, dass sicher bald irgendwann der Notarzt kommt, um die Schmerzen zu nehmen. Wohl dem, der nur 5 Muniten warten muss ... Es scheint ja allerdings flächendeckend bereits möglich zu sein, diese Zeit mit dem Legen eines i.v.-Zugangs sinnvoll zu füllen.
Ich kann nur hoffen, dass sich die Kollegen entsprechend kompetent und verantwortungsbewusst zeigen, um eine realistischere Aufgabenverteilung im RD zu erreichen. Ich bin immer wieder verblüfft, dass die Krankenkassen, die ihren Kunden sonst fast zu Tode sparen, jeden Notarzteinsatz mit dem Stichwort "Analgesie" anstandslos bezahlen. Hier kann man wirklich sparen. Und es wäre eine Optimierung für alle.
Man wird sehen ...
Wir sollten aber weg von vielen kleinen Insellösungen hin zu einer Rettungsassistentenausbildung, die
a) einheitlich geregelt
b) dreijährig
c) vergütet (und das anständig!)
d) den neun Anforderungen an den Rettungsassistenten in der modernen Notfallrettung angepasst ist.
Es kann und darf nicht sein, dass die Kollegen immer ohne entsprechende rechtliche Absicherung und angemesse Bezahlung immer mehr leisten können, müssen und sollen!
LG, der Chris
LG Hans (RettAss)
Betäubungsmittelrechtlich ist die Gabe von Opioiden durch RettAss ein klarer Gesetzesverstoß, anders als die Durchführung sog. "ärztlicher Maßnahmen". Diese sind nämlich lediglich durch Tradition definiert, die Gabe von Betäubungsmitteln ausdrücklich im Gesetz auf Ärzte beschränkt worden. Die Ferndiagnose und Behandlung durch Ärzte ist in Deutschland unzulässig. Eine "Genehmigung" deshalb rechtlich für den RettAss ohne Belang.
Ob es im Rahmen des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) angemessen ist, schmerzlindernde Maßnahmen durch RettAss durchführen zu lassen, wenn überhaupt nicht geklärt ist, ob ein Notarzt zur Verfügung steht, scheint fragwürdig. Schmerzen sind weder lebensbedrohlich, noch sind hierdurch schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten.
Die Anwendung von Morphin mit allen bekannten Nebenwirkungen und Unzulänglichkeiten (langsamer Wirkungseintritt, Atemdepression), wenn es gerade für diese Indikation wesentlich besser geeignete Medikamente gibt (Ketamin), ist medizinisch nicht sinnvoll.
Der einzelne RettAss, der diese Maßnahmen trotzdem durchführt und dazu beiträgt, dass dem Patienten qualifizierte Hilfe bewusst vorenthalten wird, ist sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich voll verantwortlich. Anweisungen von Arbeitgebern, die gesetzwidrig sind, müssen nicht durchgeführt zu werden!
Was sagen eigentlich unsere Berufsverbände und die Gewerkschaften zu solchen Experimenten?
Ich selbst arbeite in einer zentralen Notaufnahme und uns wird einiges erlaubt, d.h. zugetraut. Schade, dass ich meine Kompetenz draußen nicht voll ausspielen kann bzw darf. Die Entwicklung im RD und im Krankenhaus habe ich seit Anfang der 70er hautnah miterlebt. Ich hoffe, die Entwicklung geht weiter. Ich könnte mir auch in Deutschland paramed. Personal gut vorstellen.
Gruß,
Martin
Krankenpfl. u. ETA
Unverantwortlich handeln weder Ärzte die solche Maßnahmen deligieren noch Rettungsasssistenten, die diese anwenden. Unverantwortlich sind Ärzte und deren Interessenverbände, die prinzipiell das "Dagegen"-Schild hochhalten und dem Rettungfachpersonal solche Maßnahmen vorenthalten wollen, um eine Daseinsberechtigung nicht gefährdet zu sehen!
Es wird endlich Zeit, dass RettAss auch das dürfen, was sie gelernt haben!
Schon vor längerer Zeit habe ich an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass es wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers ist, verletzten und erkrankten Personen eine adäquate Hilfe vorzuenthalten. Das aktuelle Betäubungsmittelrecht tut dies aber leider und erschwert sogar BTM-Gabe durch ärztliches Personal. Ein Blick über die Grenze wäre da sehr hilfreich.
Das Schweizer Betäubungsmittelrecht ist bei Missbrauch mindestens genauso restriktiv wie das deutsche. Bei dem Gebrauch ist es jedoch erheblich "anwenderfreundlicher". Seit mehr als 21 Jahren erhalten Patienten in der Schweiz die angemessene Analgesie durch Rettungssanitäter (dreijährige Ausbildung; der Begrif RettAss ist in der Schweiz nicht geläufig) - und das absolut legal!
Viele unerwünschte Wirkungen enstehen, wenn man ein Medikament nicht richtig verabreicht, z.B. wird gerne etwas zu schnell gespritzt. Außerdem sollte man seine Medikamente wirklich kennen, aber ist das wirklich zuviel verlangt von RettungsFACHpersonal?
Morphin ist in der Analgesie nicht alleine seligmachend. Da gibt es für das entsprechende Krankheitsbild auch Fentanyl, Dipidolor und Ketamin, um nur einige zu nennen.
Viele Grüsse aus Luzern
Wolfgang
RettSan/RettAss und Krpfl. (nach deutschem und Schweizer Recht)