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Morphin-Gabe durch Rettungsassistenten

20.01.2012

Fotos: G.A.R.D.

Pilotprojekt im Landkreis Cuxhaven

Seit dem 1. Januar 2012 dürfen speziell geschulte Rettungsassistenten im Landkreis Cuxhaven starkwirkende Schmerzmittel intravenös verabreichen. Die G.A.R.D. Cuxhaven, das DRK Wesermünde und das DRK Cuxhaven/Hadeln wirken als Rettungsdienstleister gemeinsam bei diesem Pilotprojekt mit. Ausgewählte Rettungsassistenten der Rettungsdienste im Landkreis absolvierten eine Fortbildung, in der sie lernten, starkwirkende Schmerzmittel intravenös zu verabreichen. Nach einer entsprechenden Prüfung haben sie nun die Befugnis, bei Extremitätentraumata nach einem festen Algorithmus und nach telefonischer, ärztlicher Anweisung Notfallpatienten Morphin intravenös zu geben. Mit einem Callback-System informieren die Rettungsassistenten den Leitenden Notarzt per Telefon über Patient und Vitalparameter. Mit diesen Informationen kann er entscheiden und die Anweisung geben, dass die Kollegen vor Ort Morphin verabreichen dürfen.

„Wir haben die Kompetenzen der Rettungsassistenten erweitert, weil Notärzte im ländlichen Raum rar sind und es bei Extremitätentraumata nicht immer möglich ist, einen Notarzt zum Unfallort hinzuzuziehen. Wenn die Schmerzen zu stark sind, können die Patienten nun Schmerzmittel bekommen und so auf dem Weg zur Klinik besser versorgt werden.“, so Dr. med. Klaus-Gerrit Gerdts, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Landkreis. David Barg, Leiter Rettungsdienst der G.A.R.D., ergänzt: „Diese Kompetenzerweiterung für Rettungsassistenten ist bereits in anderen Bundesländern, z.B. in Mittelhessen, erfolgreich eingeführt worden. Wir gehen davon aus, damit auch im Landkreis Cuxhaven positive Ergebnisse zu erlangen. Diese erweiterte Kompetenz ist deswegen sinnvoll, weil die Rettungsassistenten die Notfalltherapie nun erheblich früher als in der Klinik und ohne zwingende physische Präsenz eines Notarztes einleiten können. Der Patient profitiert davon, da das Therapieintervall für ihn verkürzt wird.“

Diese Neuerung wird nun in einer Pilotphase bis September 2012 umgesetzt und kam in den ersten Januartagen bereits mehrfach den Patienten zugute. Jede Anwendung von Schmerzmitteln durch nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal wird gesondert und ausführlich dokumentiert. Danach werten die Akteure aus, wie erfolgreich die neue Methodik war. Bei positiver Bewertung werden dann alle Rettungsassistenten geschult und die Morphingabe durch Rettungsassistenten bei Extremitätentraumata im Landkreis Cuxhaven flächendeckend eingeführt.

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Kommentare

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20.01.2012, 14:00 Uhr von Stefan
Endlich! Dass es so lange gedauert hat, bis man mal auf die Idee gekommen ist, das Analgesie auch deligiert werden kann. Wie angesprochen finden ja schon in anderen Gegenden entsprechende Programme Anwendung, nur wird das viel zu wenig thematisiert.

Es ist immer wieder eine für alle Beteiligten unangenehme Situation, wenn der Patient Schmerzen hat und ihm nur in Aussicht gestellt werden kann, dass sicher bald irgendwann der Notarzt kommt, um die Schmerzen zu nehmen. Wohl dem, der nur 5 Muniten warten muss ... Es scheint ja allerdings flächendeckend bereits möglich zu sein, diese Zeit mit dem Legen eines i.v.-Zugangs sinnvoll zu füllen.

Ich kann nur hoffen, dass sich die Kollegen entsprechend kompetent und verantwortungsbewusst zeigen, um eine realistischere Aufgabenverteilung im RD zu erreichen. Ich bin immer wieder verblüfft, dass die Krankenkassen, die ihren Kunden sonst fast zu Tode sparen, jeden Notarzteinsatz mit dem Stichwort "Analgesie" anstandslos bezahlen. Hier kann man wirklich sparen. Und es wäre eine Optimierung für alle.

Man wird sehen ...
20.01.2012, 14:45 Uhr von Chris
Also vom Prinzip her, im Sinne des Patienten, ist dies wohl zu begrüßen.
Wir sollten aber weg von vielen kleinen Insellösungen hin zu einer Rettungsassistentenausbildung, die

a) einheitlich geregelt
b) dreijährig
c) vergütet (und das anständig!)
d) den neun Anforderungen an den Rettungsassistenten in der modernen Notfallrettung angepasst ist.

Es kann und darf nicht sein, dass die Kollegen immer ohne entsprechende rechtliche Absicherung und angemesse Bezahlung immer mehr leisten können, müssen und sollen!

LG, der Chris
20.01.2012, 16:35 Uhr von hans
Warum baut man nicht die Arztabdeckung aus oder bezahlt die Assis richtig? Da gibt es echt noch Leute, die sich über diesen Qualitätsverlust freuen ...
LG Hans (RettAss)
20.01.2012, 17:43 Uhr von Andreas
Ich bin ehrlich bestürzt über solche Entwicklungen. Es scheint sich schleichend ein immer deutlicheres Gefälle zwischen Städten und Ballungsräumen, die sich Notärzte leisten können, und ländlichen Gebieten, die das nicht mehr wollen, aufzutun.

Betäubungsmittelrechtlich ist die Gabe von Opioiden durch RettAss ein klarer Gesetzesverstoß, anders als die Durchführung sog. "ärztlicher Maßnahmen". Diese sind nämlich lediglich durch Tradition definiert, die Gabe von Betäubungsmitteln ausdrücklich im Gesetz auf Ärzte beschränkt worden. Die Ferndiagnose und Behandlung durch Ärzte ist in Deutschland unzulässig. Eine "Genehmigung" deshalb rechtlich für den RettAss ohne Belang.

Ob es im Rahmen des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) angemessen ist, schmerzlindernde Maßnahmen durch RettAss durchführen zu lassen, wenn überhaupt nicht geklärt ist, ob ein Notarzt zur Verfügung steht, scheint fragwürdig. Schmerzen sind weder lebensbedrohlich, noch sind hierdurch schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten.

Die Anwendung von Morphin mit allen bekannten Nebenwirkungen und Unzulänglichkeiten (langsamer Wirkungseintritt, Atemdepression), wenn es gerade für diese Indikation wesentlich besser geeignete Medikamente gibt (Ketamin), ist medizinisch nicht sinnvoll.

Der einzelne RettAss, der diese Maßnahmen trotzdem durchführt und dazu beiträgt, dass dem Patienten qualifizierte Hilfe bewusst vorenthalten wird, ist sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich voll verantwortlich. Anweisungen von Arbeitgebern, die gesetzwidrig sind, müssen nicht durchgeführt zu werden!

Was sagen eigentlich unsere Berufsverbände und die Gewerkschaften zu solchen Experimenten?
20.01.2012, 17:45 Uhr von Martin
Das wurde aber auch Zeit! Wir haben gut ausgemildete Rettungssanitäter und Rettungsassistenten mit Prüf. etc. und wenn ich dann sehe, was die vor Ort tun könnten, aber nicht dürfen, weil man erst den Onkel Dr. fragen muss, nun, da kann ich nur den Kopf schütteln. Keine Frage, Arzt und RettAss müssen eng zusammenarbeiten, und der Arzt hat das Sagen, aber wenn kein Arzt verfügbar ist, sollte/muss man dem RettAss endlich gelernte Kompetenzen zutrauen!

Ich selbst arbeite in einer zentralen Notaufnahme und uns wird einiges erlaubt, d.h. zugetraut. Schade, dass ich meine Kompetenz draußen nicht voll ausspielen kann bzw darf. Die Entwicklung im RD und im Krankenhaus habe ich seit Anfang der 70er hautnah miterlebt. Ich hoffe, die Entwicklung geht weiter. Ich könnte mir auch in Deutschland paramed. Personal gut vorstellen.

Gruß,
Martin
Krankenpfl. u. ETA
20.01.2012, 17:50 Uhr von Mathias
@hans: Könntest Du bitte den von Dir angesprochenen "Qualitätsverlust" näher erläutern? Danke!
20.01.2012, 19:21 Uhr von Klaus
Dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass Rettungsassistenten mehr und mehr als billiger Arztersatz missbraucht werden, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, aber vor allem, ohne dass sie dafür adäquat entlohnt werden. An anderer Stelle schrieb ich: "Eigentlich wäre es dringend erforderlich, das Gehaltsniveau des Rettungsfachpersonals drastisch anzuheben. Gerade in ländlichen Gebieten, aber mittlerweile auch in der Stadt, werden wegen des Ärztemangels immer mehr Aufgaben auf den Rettungsdienst abgewälzt, wir werden zunehmend als billiger Arztersatz missbraucht. Im Rahmen der "Notkompetenz" oder "EVM" werden von den Rettungsassistenten verstärkt Leistungen gefordert, die eigentlich Ärzten vorbehalten sind, ohne dass aber die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Somit steht der Retter immer öfter "mit einem Bein im Knast". Die Hausärzte und deren Vertreter fahren immer seltener zu Hausbesuchen. Auch diese "Husten-Schnupfen-Heiserkeit"-Geschichten werden mehr und mehr dem Rettungsdienst aufgebürdet. Und jetzt soll das ohnehin schon viel zu niedrige Lohnniveau auch noch gedrückt werden? Dann würde es sich fast schon finanziell auszahlen, als Paketzusteller oder anderer Niedriglohnarbeiter anzuheuern. Da braucht man sich wenigstens nicht von Besoffenen anpöbeln und ankotzen zu lassen und läuft nicht ständig Gefahr, im Knast zu landen!"
20.01.2012, 19:34 Uhr von Gerd
@Andreas: Schon mal richtige Schmerzen gehabt? Mal vom subjektiven Standpunkt weg sind Schmerzen sehr wohl u.U. lebensbedrohlich. Ich würde fast wetten wollen, dass ich in diesem unqualifizierten und auf Mythen basierenden Statement ärztliches Standesdünkel erkennen kann.

Unverantwortlich handeln weder Ärzte die solche Maßnahmen deligieren noch Rettungsasssistenten, die diese anwenden. Unverantwortlich sind Ärzte und deren Interessenverbände, die prinzipiell das "Dagegen"-Schild hochhalten und dem Rettungfachpersonal solche Maßnahmen vorenthalten wollen, um eine Daseinsberechtigung nicht gefährdet zu sehen!
20.01.2012, 20:06 Uhr von Berthold
@Andreas: Du hältst also eine Versorgung durch Rettungsassistenten nicht für qualifiziert? Warum braucht man dann überhaupt die Ausbildung? Da würde doch dann Fahren und Tragen reichen.

Es wird endlich Zeit, dass RettAss auch das dürfen, was sie gelernt haben!
20.01.2012, 21:17 Uhr von Wolfgang
Kaum wird den Patienten etwas Gutes getan (Analgesie), kommt auch schon wieder jemand daher und gibt sowohl einen juristischen als auch einen medizinischen Kommentar dazu ab (Andreas). Ich staune, wie viel "Fachwissen" aus zwei Fachbereichen in den wenigen Zeilen steht.

Schon vor längerer Zeit habe ich an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass es wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers ist, verletzten und erkrankten Personen eine adäquate Hilfe vorzuenthalten. Das aktuelle Betäubungsmittelrecht tut dies aber leider und erschwert sogar BTM-Gabe durch ärztliches Personal. Ein Blick über die Grenze wäre da sehr hilfreich.

Das Schweizer Betäubungsmittelrecht ist bei Missbrauch mindestens genauso restriktiv wie das deutsche. Bei dem Gebrauch ist es jedoch erheblich "anwenderfreundlicher". Seit mehr als 21 Jahren erhalten Patienten in der Schweiz die angemessene Analgesie durch Rettungssanitäter (dreijährige Ausbildung; der Begrif RettAss ist in der Schweiz nicht geläufig) - und das absolut legal!

Viele unerwünschte Wirkungen enstehen, wenn man ein Medikament nicht richtig verabreicht, z.B. wird gerne etwas zu schnell gespritzt. Außerdem sollte man seine Medikamente wirklich kennen, aber ist das wirklich zuviel verlangt von RettungsFACHpersonal?

Morphin ist in der Analgesie nicht alleine seligmachend. Da gibt es für das entsprechende Krankheitsbild auch Fentanyl, Dipidolor und Ketamin, um nur einige zu nennen.

Viele Grüsse aus Luzern
Wolfgang
RettSan/RettAss und Krpfl. (nach deutschem und Schweizer Recht)
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