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Münchener Rettungsdienste dürfen im Notfall wieder Medikamente geben

12.07.2012, 10:11 Uhr

Foto: MKT

Arbeitsgruppe soll Richtlinien erarbeiten

Bei dem gestrigen Treffen der Ärztlichen Leiter des Rettungszweckverbandes München mit den Rettungsdiensten der bayerischen Landeshauptstadt wurde nach einer viereinhalbstündigen Diskussion die Medikamentengabe durch Nicht-Ärzte vorübergehend neu geregelt. Es soll möglichst schnell eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die Richtlinien zur Verabreichung von Medikamenten durch Rettungsassistenten erarbeiten soll. In dieser Arbeitsgruppe sollen erstmals auch die Rettungsassistenten direkt vertreten sein. In der Zwischenzeit soll eine Übergangslösung helfen. Sie ist angelehnt an die Empfehlungen der Bundesärztekammer und beinhaltet auch eine Öffnungsklausel, die im Notfall alle Regelungen außer Kraft setzt. An dem Treffen beteiligt waren Standortsprecher der Notärzte, Vertreter der Münchener Rettungsdienste sowie der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Prof. Dr. Uwe Kreimeier. Dessen Anordnung Ende Juni, mit der er dem Rettungsdienstpersonal die Gabe jeglicher Medikamente außer Sauerstoff und Vollelektrolytlösungen untersagte, hatte für viel Wirbel gesorgt.

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Kommentare

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12.07.2012, 13:19 Uhr von Hagen
Weise Entscheidung!
12.07.2012, 16:27 Uhr von Robin
Was ein Aufschrei der Münchener Kollegen! Bei uns (ländliche Gegend in Ba.-Wü.) ist lediglich Zugang und Sauerstoff toleriert. Von Medikamentengabe sind wir weiter entfernt als die Sonne von der Erde, danke Baden-Württemberg - ein Land, in dem sich keine Sau für den Rettungsdienst interessiert.
12.07.2012, 23:04 Uhr von Sebastian
@Robin: Du übersiehst bei Deinen Bedenken, dass § 34 StGB "rechtfertigender Notstand" über Landesgesetzen, über irgendwelchen nach Gutsherrenart erlassenen "Empfehlungen" der Bundesärztekammer oder über juristisch waghalsigen Vorgaben von Ärztlichen Leitern Rettungsdienst steht und auch so gewertet würde, sofern Du im Rahmen der Garantenstellung etwas unterlässt, dass Du gelernt hast, beherrschst und das dringend zu tun geboten gewesen wäre.

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte - und eben nicht die von Patienten, Bürgern oder anderen Berufsgruppen. Empfehlungen können die Berufsvertreter der Ärzte geben, so viele sie wollen. Unser Problem ist, dass ihnen nicht widersprochen wird und die Politik an ihren Lippen klebt und ihnen alles abkauft, was sie verzapfen.
13.07.2012, 13:36 Uhr von Sepp
Schön, dass in einer Arbeitsgruppe auch mal die betroffene Berufsgruppe (RettAss) vertreten ist und eine Meinung abgeben darf.
13.07.2012, 15:46 Uhr von S.L.
Wen es interessiert, die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
- ÄLRD (Koeniger, Kreimeier)
- durchführende Organisationen (BRK, MKT)
- RettAss (ASB, BF)
- Standortsprecher Notärzteschaft (Prückner, Bogner)

Irritierend, dass die BF dort RettAss einbringt, denn die BF fährt in München "offiziell" keine RTW, sondern nur die NEF. Aber mal abwarten, wer dort was zu sagen haben wird. Ich denke aber, die Medikamentenausstattung der RTW wird stark beschränkt werden.

Im aktuellen Schreiben des Rettungszweckverbandes sind folgende Medikamentengaben vorerst aufgelistet:
- Reanimation: Suprarenin, Amiodaron
- Anaphylaktischer Schock: Adrenalin
- Hypovolämischer Schock/Sepsis: Elektrolytlösung
- Obstruktive Atemwegszustände: inhaltative Beta2-Sympathomimetika
- Hypoglykämischer Schock: Glucose
- AKS: Nitrospray, ASS
- Krupp-Anfall: Suprarenin-Vernebler

Schmerzen darf man also immernoch haben, bis endlich ein NA kommt! Ein hoch auf die Koliken!
14.07.2012, 12:17 Uhr von Uli
@S.L.: In Bayern ist meines Wissens Mindestqualifikation RS als Fahrer NEF. Damit RettAss möglich. Leider übersiehst Du z.B. die RettAss der BF München, die als HCM auf dem "Christoph 1" fliegen.
14.07.2012, 15:19 Uhr von Paul
Ein Vorteil wird sein, dass München nicht mehr die Rettungsrambos aus ganz Deutschland anzieht. Viele kamen nur, weil sie hier "das gelobte Land" der eigenverantwortlichen Medikamentengaben sahen. Die wenigsten RettAss in München kommen noch aus Bayern. Die meisten von ganz weit außerhalb.
14.07.2012, 23:02 Uhr von Matthias
Liebe RettAss, habt ihr dann auch die passende Haftpflichtversicherung, wenn bei euren Medikamentengaben was schief geht?
14.07.2012, 23:39 Uhr von chris
Es klingt ja gerade so, als würde in München wild durch die Gegend gespritzt. Davon kann keine Rede sein. Nur weil eine große Zahl an Mitarbeitern auch im Medikamentenumgang geschult wird, wird keine gesetzliche Grundlage geändert. Jede Medikamentengabe muss der RettAss verantworten und rechtfertigen können und vor allem gegenüber dem Patienten vertreten. Vielleicht sollte man mal überlegen, wenn in anderen Bereichen erheblich seltener Medikamente vor NA-Eintreffen gegeben werden, ob es dann nicht manchmal auch eine relevante Schädigung durch Unterlassung stattfindet.

@Matthias: Ich rate jedem, der mich fragt, ob eine Haftpflichtversicherung nötig ist, dringend eine abzuschließen. Und man haftet übrigens auch mal wegen Unterlassung. Und wer leitliniengerecht handelt, dem ist schwerlich eine fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung nachzuweisen.
16.07.2012, 08:30 Uhr von Ray
Hallo Zusammen,
ich muss mich jetzt auch mal einbringen. Ich fahre selbst in München bei der AAU und, nein, ich bin kein Rettungsrambo. Ich arbeite gern in München, da auch die Zusammenarbeit mit der BF, die ja das NEF stellt, echt hervorragend ist.

Natürlich gibt es in so einer Großstadt auch schwarze Schafe, die unseren Berufsstand in den Keller ziehen und nicht gerade mit Leistung glänzen. Wir haben in München viele Medizin-Studenten, die als 400-€-Kraft und RS ihr Taschengeld aufbessern. Auch da kommt es vor, dass sich der ein oder andere schon als Arzt sieht und zur Spritze greift. Ich bin der Meinung, dass durch Qualitätsmanagement Notfallprotokolle nicht nur in einen Ordner gehören, um dort zu verstauben, sondern sie sollten ausgewertet werden. Man könnte, wenn man will, jeden Einsatz nachvollziehen. Das heißt, sollte ein RettAss schon auf die Idee kommen, Ketanest zu geben und keinen Notarzt nachzufordern, sollte es ja im Protokoll vermerkt sein. Hier sollte es in Einzelfällen auch mal Abmahnungen durch die Organisation hageln, damit so etwas unterbunden wird.

Also nicht jeder Rettungsassistent in München ist ein Rettungsrambo. Ich halte mich an die Empfehlungen der BÄK und hatte noch nie einen persönlichen Konflikt. Wenn der eine Einsatz kommt, werde ich hoffentlich richtig handeln. Egal was ich mal Spritzen muss, um einen kritischen Patienten das Leben zu retten, der Notarzt wird von mir nachgefordert sein, nachdem ich das komplette Monitoring angelegt habe. Erst die Basics, und dazu gehört sicher nicht gleich ein "Hallo, ich leg ihnen erstmal 'nen Zugang."
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