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Neue Tarife für Malteser-Rettungsdienst

18.10.2017, 14:21 Uhr

Foto: Malteser

Notfallsanitäter wurden eingruppiert, Praxisanleiter erhalten Zulagen


Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat am 12. Oktober 2017 in Erfurt neue Tarife für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes des Malteser Hilfsdienstes beschlossen. Sie sollen befristet bis zur Überleitung in die neue Entgeltordnung nach TVöD (VKA) gelten. Neben der Aufwertung der Mitarbeiter im Rettungsdienst wolle man damit auch Wettbewerbsnachteile ausgleichen und auf den Fachkräftemangel reagieren.

Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind künftig in einer neu geschaffenen Anlage 2e zu den AVR eingruppiert. Notfallsanitäter sind darin ebenso Bestandteil wie eine automatische Höhergruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sowie verschiedene Funktionszulagen. Die Eingruppierung der Notfallsanitäter erfolgt in die Vergütungsgruppe (VG) 5c, mindestens Stufe 3, und Rettungsassistenten, die bereits in der VG 5c eingruppiert sind und die eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter erfolgreich absolviert haben, erhalten eine Zulage. Rettungswachenleiter sollen höher eingruppiert sowie eine Zulage je nach Vergütungsgruppe erhalten, freigestellte Praxisanleiter Zulagen als Ausgleich für entgangene Dienste und Hygienebeauftragte bekommen Funktionszulagen.

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