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Neuer „Christoph 77“ des Typs H145 für Rheinland-Pfalz

20.04.2018, 11:04 Uhr

Foto: Th. Böhm, Universitätsmedizin Mainz

Flottenwechsel des ADAC beendet


Am 18. April dieses Jahres wurde nach rund 100 Tagen im Rettungsdienst der neue Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber der ADAC-Luftrettung vom Typ H145 in Mainz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die neue Einsatzmaschine ersetzt das Vorgängermodell des Typs EC 145 am Luftrettungszentrum „Christoph 77“ des ADAC an der Universitätsmedizin Mainz. Der bereits seit dem 1. Juli 1997 in der Gutenbergstadt stationierte und bundesweit erste Dual-Use-Hubschrauber hat in über 20 Jahren rund 24.000 oft lebensrettende Einsätze im Rhein-Main-Gebiet geflogen. Alleine im vergangenen Jahr hat „Christoph 77“ insgesamt 1.325-mal schnelle Hilfe aus der Luft als Primärhubschrauber (RTH) und als Sekundärhubschrauber (ITH) gebracht.

Schon seit Beginn der Luftrettung in Mainz war der Luftrettungsstützpunkt an der dortigen Universitätsmedizin der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein besonderes Anliegen. Denn durch „Christoph 77“ steht eine wichtige und heute unverzichtbare Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Verfügung, dessen Trägerschaft beim Ministerium des Innern und für Sport liegt. Frédéric Bruder, Geschäftsführer der ADAC-Luftrettung, betonte, dass die H145 ein enormer Gewinn für Patienten, Crew und Umwelt darstellt, da sie über mehr Platz und Reichweite verfügt sowie leiser und sicherer ist. Somit geht die ADAC-Luftrettung mit der neuen und hochmodernen Einsatzmaschine einen großen Schritt in die Zukunft.

Der jüngste Flottenwechsel der ADAC-Luftrettung wurde mit der Stationierung der H145 in Mainz beendet. In den vergangenen vier Jahren wurden 17 Einsatzmaschinen des Typs BK 117 durch drei H135 (EC 135 P3) und 14 H145 ausgetauscht, wofür rund 130 Mio. investiert wurden. Vor diesem Hintergrund betonte Bruder, dass Verlässlichkeit und Sicherheit in der Notfallrettung ihren Preis haben und stellte in aller Deutlichkeit klar: „Es darf nicht das billigste Angebot im Vordergrund stehen, es zählt die optimale Versorgung des Patienten.“ (Scholl)

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