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Neues Rettungsdienstgesetz soll Notfallversorgung sichern

06.09.2016, 16:16 Uhr

Foto: L. Dahmen

Landeskabinett Schleswig-Holstein stimmt Entwurf zu

Laut offizieller Pressemeldung hat das Landeskabinett Schleswig-Holstein heute dem Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes zugestimmt. Gesundheitsministerin Kristin Alheit erklärte dazu: „Wir stellen mit diesem Gesetz die Weichen für die Sicherstellung der zukünftigen Notfallversorgung. Mit dem neuen Gesetz wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht und zukunftsorientiert gesichert.“ Die Anforderungen an den Rettungsdienst hätten sich in den letzten 20 Jahren erheblich verändert. So sei die Gesamteinsatzzahl des bodengebundenen Rettungsdienstes allein im Zeitraum von 2001 bis 2015 von ca. 307.000 auf rd. 472.000 Einsätze gestiegen.

Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die gesetzliche Regelung der Luftrettung: Das Land Schleswig-Holstein wird Träger und beauftragt Luftrettungsunternehmen mit der operativen Durchführung. Träger der Luftrettung am Standort Siblin werde laut Pressemeldung „zur Nutzung der derzeitigen strukturellen und finanziellen Synergien mit dem Zivil- und Katastrophenschutz der Kreis Ostholstein“. Festgehalten wird hingegen an der Aufgabenträgerschaft der Kreise und kreisfreien Städte für den bodengebundenen Rettungsdienst (als Selbstverwaltungsaufgabe) sowie an den Regelungen zur Vereinbarung von Benutzungsentgelten mit den Krankenkassen als Kostenträgern. Die Notfallrettung solle ausschließlich durch den öffentlichen Rettungsdienst sichergestellt werden. Private Unternehmen seien auf den Krankentransport zu beschränken.

Der Gesetzentwurf wurde mit Vertretern der kommunalen Aufgabenträger, den Krankenkassen und den Trägern der Rettungsdienste abgestimmt.

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