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Niedersachsens Hilfsorganisationen für Ausnahmeregelungen in EU-Vergabe-Richtlinien

28.05.2014, 08:58 Uhr

Zwischen zwei Rettungssanitätern: Hans Dieter Wollborn (ASB-Landesverband Niedersachsen), Raphael Ebenhoch (Diözesan- und Landesgeschäftsführer Malteser Hilfsdienst), Dr. Ralf Selbach (Landesgeschäftsführer DRK-Landesverband Niedersachsen), Dr. Joachim Schwind (Geschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag) und Uwe Beyes (Hauptamtlicher Regionalvorstand JUH Niedersachsen Mitte) (v.l.) (Foto: DRK-Landesverband Niedersachsen)

Gemeinsame Erklärung zur Organisation des Rettungsdienstes unterzeichnet

In einer gemeinsamen Erklärung setzen sich der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser für die Umsetzung der EU-Richtlinien vom Februar 2014 ein. Nach Auffassung der Unterzeichner benennen die Richtlinien für den Bereich des Rettungsdienstes „ausdrücklich Ausnahmen und Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen vom Vergaberecht, da die erbrachten Notfalldienste andernfalls nur schwer sichergestellt werden könnten“. Ereignisse wie der Amoklauf in Winnenden, Zugunfälle und schwere Verkehrsunfälle, so die Hilfsorganisationen, zeigen immer wieder auf, wie wichtig die enge Verzahnung von haupt- und ehrenamtlichen Strukturen sowie die Vernetzung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind.

In den Kernforderungen der gemeinsamen Erklärung heißt es u.a., dass bei der Beauftragung von Rettungsdienstleistungen keine rechtlich engeren Bindungen zur Auftrags-/Konzessionsvergabe mehr bestehen dürfen als durch das EU-Recht gefordert. Die EU-Richtlinien müssten schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt werden. Zudem sollte auch der qualifizierte Krankentransport von der EU-Richtlinie als Ausnahme benannt werden, und die von der EU vorgesehenen Ausnahmeregelungen sollten für alle Organisationen in Niedersachsen gelten, deren Untergliederung entweder unter das DRK-Gesetz des Bundes (DRK, JUH und MHD als staatlich anerkannte Hilfsgesellschaften) fallen oder die Organisationseinheiten des ASB sind.

Die Erklärung finden Sie hier.

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