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Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz verhindert Wettbewerb

26.09.2011, 09:56 Uhr

Foto: K. von Frieling

Kassen kritisieren „Privilegien für etablierte Anbieter“

Die niedersächsischen Krankenkassen kritisieren den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes als Verweigerung von mehr Wettbewerb. Die vorgesehene Verknüpfung der Zulassung zum Rettungsdienst an eine Beteiligung am Katastrophenschutz schaffe ein Privileg für etablierte Anbieter und erschwere neuen Bewerbern den Marktzugang.

Die Regelung sei fragwürdig, da der Rettungs- bzw. Krankentransport eine Krankenkassenleistung sei, der Katastrophenschutz aber Ländersache. „Das Land macht so die Beteiligung an einer Landesaufgabe zur Voraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen. Das ist nicht akzeptabel“, sagten Sprecher der Kassenverbände in Niedersachsen. „Außerdem befürchten wir, dass die Krankenkassen durch die Hintertür an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden sollen. Unstrittig ist, dass die Hilfsorganisationen in den Ländern besondere Aufgaben wahrnehmen und im Katastrophenfall wertvolle Arbeit leisten – die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist allerdings nicht der richtige Weg zum Erhalt der Hilfsorganisationen.“

Darüber hinaus kritisieren die Krankenkassen den Status der Kommunen beim Rettungsdienst. Diese dürften den Bedarfsplan für den Rettungsdienst ohne Zustimmung der Krankenkassen beschließen, Forderungen gegenüber den Krankenkassen einseitig per Satzungsrecht durchsetzen und künftig an den Kostenverhandlungen zwischen Kassen und Konzessionsnehmern teilnehmen, obwohl sie keinen Cent dazubezahlen. Ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Kommunen und Krankenkassen als Kostenträgern des Rettungsdienstes sei überfällig. Die Ausgaben der Krankenkassen für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen sind in den vergangenen 10 Jahren um mehr als 50% auf 298 Mio. Euro im Jahr 2010 gestiegen.

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Kommentare

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26.09.2011, 10:33 Uhr von ist
"Die Ausgaben der Krankenkassen für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen sind in den vergangenen 10 Jahren um mehr als 50% auf 298 Mio. Euro im Jahr 2010 gestiegen."

Die Einsatzfrequenz hat sich aber auch erhöht. Früher waren es definitiv weniger. Außerdem muss man ja auch die gestiegenen Haltungskosten beachten, sei es Benzin, O2 oder sonstiges Medizinmaterial. Aber wenn ich mich da so Recht an die letzten Kassenverhandlungen erinnere, da wurde doch ernsthaft gefragt, warum bei ca. der gleichen Kilometerzahl mehr Geld für Benzin ausgegeben wurde. Da fragt man sich ernsthaft, in welcher Welt manche Leute leben. Außerdem ist der Rettungsdienst weiterhin nur eine kleine Stelle in den ganzen Rechnungen der Krankenkassen. Hauptsache sparen. Gesundheit ist mittlerweile leider mehr ein Geschäft anstatt ein Kampf um den Menschen.
26.09.2011, 14:37 Uhr von Von
Oh ja, die Kosten im Rettungsdienst in Niedersachsen sind in den letzten 10 Jahren um 50% gestiegen, um wie viel % sind wohl die Millarden gestiegen, die die ach so tollen Krankenkassen weiterhin der Pharmaindustrie in den H... geblasen haben? Wofür brauchen wir x-mal ein identisches Medikament unter anderem Namen, was auch nicht mehr kann wie das vorherige einer anderen Firma? Ich glaube, der RD macht so ca. 5% der Gesamtgesundheitskosten aus, da ist es schon logisch, dass man genau da einsparen will. Da sitzen echte Helden bei den Verantwortlichen, und der Gesetztgeber ist genauso blauäugig, denn wenn es einem Politiker schlecht geht, stehen ja immer die besten zur Verfügung und Geld spielt keine Rolle. Siehe auch Papstbesuch, da fährt in der Kolonne tatsächlich ein Bundeswehr-NAW mit.

GLG wie immer aus dem Norden
26.09.2011, 15:35 Uhr von Christian
Ja ... Die Ausgaben der Krankenkassen für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen sind gestiegen ... Und die Gehälter der Vorstände unserer Krankenkassen bestimmt auch ... Wenn die Krankenkassen sparen wollen, dann sollen die mal mit ihren Gehältern anfangen, damit die mal wissen, wie es den kleinen RettAss geht, wie er die Menschen nachts um 3 bei -10 Grad aus einem verunfallten Auto befreit ...
26.09.2011, 17:14 Uhr von Dirk
Das gleiche Thema hatten wie doch erst im Ruhrpott. Oder? Für mich ist die Rechnung ganz einfach: Wer RD und KTP leistet, hat auch einsatzerfahrenes Personal und Fahrzeuge für den KatS, gemischt mit dem Ehrenamt. Kein RD und/oder KTP nur Ehrenamt für den KatS und zusäztliche Beschaffung von Fahrzeugen, also mehr Ausgaben. Von daher ist eine Verknüpfung gar nicht so verkehrt. Auch hier soll der Bessere die Ausschreibung gewinnen.

Und wenn die Herren Vorstandsmitglieder der KK mal auf die eine oder andere Gehaltserhöhung verzichten, ist sicherlich auch mehr Geld für die Mitglieder und ihrer Rettung drin.
26.09.2011, 18:12 Uhr von Theodor
Hallo.

@ist: Hast ja Recht! @Von: Ist ja gut! @Christian: Das macht Sinn, immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Außerdem hat Dich doch keiner gezwungen, RettAss zu werden und zu bleiben, wenn das alles so sch... ist, werd doch Gas-Wasser-Installateur! Der muss auch nicht nachts um 3 Uhr bei -10 °C auf die BAB.

Grundsätzlich muss man vielleicht mal versuchen, den RD von KatS zu lösen, das bringt bestimmt was. Wenn es so ist, wie alle hier immer behaupten, dass die HiOrg keine Einnahmen aus dem RD in den KatS leiten, also quersubventionieren, dann stellt das schließlich ja auch kein Problem dar, oder?

Vielleicht sollten die KK die RettWachen ausschreiben, ist ja eine Dienstleistung und auch entsprechend vergeben. Darüber hinaus gibt es vom Bund gesetzliche Mindeststandards hinsichtlich Material und Personal sowie einen Rahmenplan, wie viele Rett-Mittel vorgehalten werden müssen. Dann hört auch die Quersubventionierung der BF in den Großstädten auf.

Die Leitstellen werden durch den Telefonanbieter per Telefonrechnung wie in anderen Ländern auch monatlich abgerechent. Da gibt es doch diesen Rettungseuro, -schilling, oder wo war das? Funktioniert bei der GEZ doch auch.
28.09.2011, 08:23 Uhr von Stefan
Da kann man doch sehen wie unterschiedlich der Rettungsdienst in Deutschland finanziert und gesetzlich organisiert ist. Da kann man doch von einem echten Nord-Süd-Gefälle, aber in umgekehrten Verhältnis sprechen, wie einem das aktuelle Beispiel aus Ba-Wü zeigt, siehe: http://bit.ly/r5ehzw

Hier wird für mich eines ganz klar vor Augen geführt: es bedarf dringend eines Bundesrettungsdienstgesetzes, das den Ländern und den Krankenkassen verbindlich die Ausgestalltung der RD-Gesetze und die Finanzierung regelt. Das ergibt sich schon aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Und wenn dann da drin steht, dass die RD-Träger auch den KatS mit tragen und finanzieren müssen, dann ist das halt so und mit Sicherheit kein Fehler - aber auch kein Weltuntergang, wenn nicht.
28.09.2011, 08:46 Uhr von Uwe
Der RD hat erstmal mit dem Bund nix zu tun. Und die Länder werden sich auf die Hinterfüße stellen, bevor sie Kompetenzen an den Bund abgeben. Kam nicht ein Innenminister aus Niedersachsen sogar auf die Idee, das THW als Bundesanstalt aufzulösen und stattdessen den Ländern zu unterstellen? Und wie war das noch mit der Föderalismusdebatte?
28.09.2011, 16:29 Uhr von Sepp
@Uwe: Der RD wurde unter gewissen Voraussetzungen zum 1. Januar 1992 vom Bund auf die Länder übertragen. Da die Länder, allen voran Bayern, die Vorgaben des Bundes nicht eingehalten haben, dürfte diese Übertragung eigentlich hinfällig sein und die Verantwortung wieder zurückgehen auf den Bund. Insbesondere weil die Länder tagtäglich beweisen, dass sie es nicht können und, wie Stefan schon erwähnt hat, sollten hier bundesweit gleiche Bedingungen herrschen.

Deshalb muss der RD unter die Verantwortung des Bundes zurück, denn gerade das THW zeigt, wie man ohne Probleme eine Organisation bundesweit einheitlich führen kann. Im Vergleich dazu könnte das DRK Verwaltungskosten in Millionenhöhe sparen, wenn dieser Verein sich modern organisieren würde.
29.09.2011, 13:05 Uhr von Uwe
@Sepp: RD war nie eine Bundesangelegenheit. Warum soll der Bund eine neue Baustelle aufmachen und sich hier exponieren? Wir haben im RD sicherlich Verbesserungspotenzial, aber allgemein zu behaupten, dass es nicht klappt, stimmt einfach nicht.
29.09.2011, 13:38 Uhr von Jörn
@Sepp: Uwe hat Recht: Der Rettungsdienst war NIE [alleinige] Bundesangelegenheit. Ein Blick in das Grundgesetz hätte genügt, um sich über die Zuständigkeiten zu informieren. Richtig ist jedoch, dass der Bund trotzdem bestimmte länderübergreifende Kompetenzen hat (ein schönes Beispiel ist das RettAssG, auch die Bestimmungen des SGB gehören dazu) und diese nutzen könnte, um in allen Bundesländern einheitliche Vorgaben zu fordern. In den frühen 1970er Jahren, als es noch den Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen gab (der Bund zog sich später zurück), hatte dieser ein Muster-Rettungsdienstgesetz entworfen, das für alle 11 Bundesländer gelten sollte. Dreimal dürfen Sie raten, welches Bundesland ausscherte und kurzfristig ein eigenes RDG verabschiedete? Der Freistaat Bayern war's!

Sonnige Grüße aus dem Südwesten
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