Die niedersächsischen Krankenkassen kritisieren den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes als Verweigerung von mehr Wettbewerb. Die vorgesehene Verknüpfung der Zulassung zum Rettungsdienst an eine Beteiligung am Katastrophenschutz schaffe ein Privileg für etablierte Anbieter und erschwere neuen Bewerbern den Marktzugang.
Die Regelung sei fragwürdig, da der Rettungs- bzw. Krankentransport eine Krankenkassenleistung sei, der Katastrophenschutz aber Ländersache. „Das Land macht so die Beteiligung an einer Landesaufgabe zur Voraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen. Das ist nicht akzeptabel“, sagten Sprecher der Kassenverbände in Niedersachsen. „Außerdem befürchten wir, dass die Krankenkassen durch die Hintertür an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden sollen. Unstrittig ist, dass die Hilfsorganisationen in den Ländern besondere Aufgaben wahrnehmen und im Katastrophenfall wertvolle Arbeit leisten – die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist allerdings nicht der richtige Weg zum Erhalt der Hilfsorganisationen.“
Darüber hinaus kritisieren die Krankenkassen den Status der Kommunen beim Rettungsdienst. Diese dürften den Bedarfsplan für den Rettungsdienst ohne Zustimmung der Krankenkassen beschließen, Forderungen gegenüber den Krankenkassen einseitig per Satzungsrecht durchsetzen und künftig an den Kostenverhandlungen zwischen Kassen und Konzessionsnehmern teilnehmen, obwohl sie keinen Cent dazubezahlen. Ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Kommunen und Krankenkassen als Kostenträgern des Rettungsdienstes sei überfällig. Die Ausgaben der Krankenkassen für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen sind in den vergangenen 10 Jahren um mehr als 50% auf 298 Mio. Euro im Jahr 2010 gestiegen.


Kommentare
Die Einsatzfrequenz hat sich aber auch erhöht. Früher waren es definitiv weniger. Außerdem muss man ja auch die gestiegenen Haltungskosten beachten, sei es Benzin, O2 oder sonstiges Medizinmaterial. Aber wenn ich mich da so Recht an die letzten Kassenverhandlungen erinnere, da wurde doch ernsthaft gefragt, warum bei ca. der gleichen Kilometerzahl mehr Geld für Benzin ausgegeben wurde. Da fragt man sich ernsthaft, in welcher Welt manche Leute leben. Außerdem ist der Rettungsdienst weiterhin nur eine kleine Stelle in den ganzen Rechnungen der Krankenkassen. Hauptsache sparen. Gesundheit ist mittlerweile leider mehr ein Geschäft anstatt ein Kampf um den Menschen.
GLG wie immer aus dem Norden
Und wenn die Herren Vorstandsmitglieder der KK mal auf die eine oder andere Gehaltserhöhung verzichten, ist sicherlich auch mehr Geld für die Mitglieder und ihrer Rettung drin.
@ist: Hast ja Recht! @Von: Ist ja gut! @Christian: Das macht Sinn, immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Außerdem hat Dich doch keiner gezwungen, RettAss zu werden und zu bleiben, wenn das alles so sch... ist, werd doch Gas-Wasser-Installateur! Der muss auch nicht nachts um 3 Uhr bei -10 °C auf die BAB.
Grundsätzlich muss man vielleicht mal versuchen, den RD von KatS zu lösen, das bringt bestimmt was. Wenn es so ist, wie alle hier immer behaupten, dass die HiOrg keine Einnahmen aus dem RD in den KatS leiten, also quersubventionieren, dann stellt das schließlich ja auch kein Problem dar, oder?
Vielleicht sollten die KK die RettWachen ausschreiben, ist ja eine Dienstleistung und auch entsprechend vergeben. Darüber hinaus gibt es vom Bund gesetzliche Mindeststandards hinsichtlich Material und Personal sowie einen Rahmenplan, wie viele Rett-Mittel vorgehalten werden müssen. Dann hört auch die Quersubventionierung der BF in den Großstädten auf.
Die Leitstellen werden durch den Telefonanbieter per Telefonrechnung wie in anderen Ländern auch monatlich abgerechent. Da gibt es doch diesen Rettungseuro, -schilling, oder wo war das? Funktioniert bei der GEZ doch auch.
Hier wird für mich eines ganz klar vor Augen geführt: es bedarf dringend eines Bundesrettungsdienstgesetzes, das den Ländern und den Krankenkassen verbindlich die Ausgestalltung der RD-Gesetze und die Finanzierung regelt. Das ergibt sich schon aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Und wenn dann da drin steht, dass die RD-Träger auch den KatS mit tragen und finanzieren müssen, dann ist das halt so und mit Sicherheit kein Fehler - aber auch kein Weltuntergang, wenn nicht.
Deshalb muss der RD unter die Verantwortung des Bundes zurück, denn gerade das THW zeigt, wie man ohne Probleme eine Organisation bundesweit einheitlich führen kann. Im Vergleich dazu könnte das DRK Verwaltungskosten in Millionenhöhe sparen, wenn dieser Verein sich modern organisieren würde.
Sonnige Grüße aus dem Südwesten