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Nordrhein-Westfalen hilft im Einsatz verletzten Beamten finanziell

06.04.2017, 16:14 Uhr

Foto: I. Behrendt (RD-Archiv)

Land geht bei Schmerzensgeldansprüchen in Vorleistung

Wenn Beamte im Einsatz zu Schaden kommen und dadurch Anspruch auf Schmerzensgeld haben, der Täter aber zahlungsunfähig ist, springt in Nordrhein-Westfalen zur Überbrückung zukünftig das Land ein. Dies hat der Landtag jetzt beschlossen. Von der Änderung sollen in Zukunft aber nicht nur Beamte profitieren, sondern auch die übrigen Beschäftigten des Landes. Innenminister Ralf Jäger erklärte dazu: „Die Hilfe für verletzte Einsatzkräfte darf nicht von der finanziellen Situation der Täter abhängen. Das ist eine Situation, in der das Land als Dienstherr seiner Fürsorgepflicht schnell und unbürokratisch nachkommen muss.“

Wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurde, will Nordrhein-Westfalen damit künftig in Vorleistung gehen und die berechtigten Schmerzensgeldansprüche übernehmen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz mit dieser Neuregelung tritt nach der Verkündung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

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