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Nordrhein-Westfalen will Frist für Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung verlängern

08.03.2017, 17:08 Uhr

Foto: J. Dommel

Landtag fordert Initiative der Landesregierung

In einem Entschließungsantrag hat der Landtag NRW die Landesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben bei der NotSan-Ausbildung umzusetzen (Drucksache 16/144407). Er fordert, dass die Regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeit auf die beteiligten Akteure einwirkt, damit diese die Finanzierung und die Ausbildungsplanung endlich so umsetzt, wie sie in den entsprechenden Regelungen festgeschrieben sind. Außerdem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Verlängerung der Frist zur Abnahme der Ergänzungsprüfungen (derzeit 31. Dezember 2020) einsetzen.

Anlass für den Antrag seien die zögerlichen Umsetzungen der Aus- und Fortbildung in einigen nordrhein-westfälischen Kommunen. Für sie erweise sich die konkrete Umsetzung der Planung und die Finanzierung der Ausbildung als Herausforderung. Grund dafür sei die unsichere Finanzierungslage, da sich die Krankenkassen vor Ort teilweise nicht die Regelungen halten würden. Sollten die Krankenkassen klagen, müssten die Kommunen mit Rückzahlungsverpflichtungen rechnen. Aufgrund des Finanzierungs- und Planungsproblems würde auch die Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfspläne verzögert. Eine Verlängerung der Fristen würde hier weiterhelfen.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung hätten auch Auswirkungen auf die Ausbildungsschulen. Durch die zurückhaltende Umgestaltung des Berufsbildes RettAss zu NotSan bei den Kommunen könnten die Ausbildungsträger Lehrgänge nicht planen und auch ihre Existenz komme mangels Auslastung ins Wanken. Ein weiteres Problem sei die Abnahme der Prüfungen. Hier fordert der Landtag eine interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, um Engstellen zu vermeiden.

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