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Notarzt ist bei fast jedem zweiten Notfalleinsatz dabei

25.09.2015, 09:30 Uhr

Foto: Archiv

BASt legt Leistungsanalyse der Jahre 2012 und 2013 vor

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine neue Leistungsanalyse des Rettungsdienstes vorgelegt. Die erfassten Kenngrößen geben Aufschluss über die Entwicklung des Einsatzaufkommens und gleichzeitig einen Überblick zu Bedienschnelligkeit und -qualität in den Jahren 2012 und 2013. Durch die repräsentative Darstellung von ausgewählten Einsatzmerkmalen sollen sowohl die aktuelle Situation als auch das Potenzial für mögliche Veränderungen abgebildet werden.

Bundesweit wurden im öffentlichen Rettungsdienst im Zeitraum 2012/13 jährlich im Mittel 12 Mio. Einsätze mit insgesamt 14,3 Mio. Einsatzfahrten durchgeführt. Dies entspricht 147 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und Jahr. Über die Hälfte (52,5%) aller Einsätze wurden vom Leitstellenpersonal als Notfall eingestuft, 47,5% entfallen auf Krankentransporte. Bei 44% aller Notfalleinsätze wurde ein Notarzt hinzugezogen. Nur bei 1,9% des Gesamteinsatzgeschehens oder etwa 228.000 Einsätzen handelt es sich um Verkehrsunfälle. 90% davon werden als Notfall eingestuft, in etwa 29% der Notfälle kommt ein Notarzt hinzu. Fast jeder fünfte Einsatz erfolgt wegen eines internistischen Notfalls. Sonstige Notfälle wie Verbrechen, Suizid oder Blut- und Organtransporte haben einen Anteil von 35%. Unfälle wie Haus-, Schul- und Sportunfälle machen 7% aller Einsätze aus, Arbeitsunfälle nur 0,3%. Für jährlich 8,4 Mio. Einsatzfahrten (59,2%) wurden Sonderrechte bei der Anfahrt in Anspruch genommen. Errechnet nach dem zuerst eingetroffenen Einsatzfahrzeug beträgt die mittlere Hilfsfrist 8,4 Minuten, 95% der Notfälle werden innerhalb von 16,9 Minuten bedient. Bei Verkehrsunfällen liegt die Hilfsfrist mit durchschnittlich 8,9 Minuten etwas höher. Bei 95% der Verkehrsunfälle kommt Hilfe binnen 19,3 Minuten. Ereignet sich ein Verkehrsunfall in einer städtischen Region, liegt die mittlere Hilfsfrist bei 8,33 Minuten, in ländlichen Regionen bei 12 Minuten. Die Tageszeit, zu der sich ein Verkehrsunfall ereignet, hat offenbar keinen Einfluss auf die Hilfsfrist.

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