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Notfallsanitäter hält Einzug in niedersächsisches Rettungsdienstgesetz

23.09.2016, 12:31 Uhr

Foto: K. von Frieling

Erlernte Maßnahmen sollen eigenständig durchgeführt werden

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Beschlussfassung im Landtag vorgelegt (Drucksache 17/6348). Das federführend vom Ministerium für Inneres und Sport verantwortete Papier enthält neben den eigentlichen Änderungen auch eine ausführliche Begründung, in der auf die Stellungnahmen der 30 Verbände und Organisationen eingegangen wird, die sich bei einer Verbandsanhörung dazu geäußert haben.

Auch in das niedersächsische Rettungsdienstgesetz soll jetzt erstmals der Notfallsanitäter aufgenommen werden. So sei zukünftig in der Notfallrettung im RTW in der Regel mindestens eine Person einzusetzen, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ berechtigt sei. Bis zum 31. Dezember 2022 soll es jedoch noch möglich sein, stattdessen auch Rettungsassistenten einzusetzen. Eine gesetzliche Vorgabe zur Besetzung des NEF erachtet der Gesetzgeber als nicht notwendig. Dies sei auch im Sinne der Rettungsassistenten, die sich dafür entscheiden, sich nicht zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren zu lassen; sie könnten verstärkt als Fahrer im NEF eingesetzt werden.

In die Begründung zu § 10 des Gesetzentwurfs ist eine Klarstellung zu den Kompetenzen aufgenommen worden. Damit soll sichergestellt werden, dass Notfallsanitäter die Aufgaben, die sie im Rahmen der Ausbildung erlernt haben, künftig auch eigenständig durchführen dürfen. Angeregt hatten dies die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die DGUV, der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland und das Forum Leitende Notärzte – Niedersachsen/Bremen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über das Jahr 2022 hinaus, wie sie Gewerkschaft Komba und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft vorgeschlagen haben, hält das Land hingegen nicht für erforderlich. Es stünden bereits mehr als 1.000 Notfallsanitäter in Niedersachsen zur Verfügung, die Frist sei angemessen und erreichbar.

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