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Notfallsanitätergesetz ist rechtswirksam

27.05.2013, 14:09 Uhr

Heute Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ ist seit heute rechtswirksam. Es wurde im Bundesgesetzblatt Teil I mit dem heutigen Datum veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt erscheint in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam.

Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) kann auf den Seiten des Bundesanzeiger-Verlags heruntergeladen oder als Ausdruck bestellt werden. In der Papierausgabe der Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich sind.

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