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Notfallsanitätergesetz regelt Finanzierung nicht

25.06.2012, 16:26 Uhr

Foto: P. Hahn/Johanniter

Stellungnahme der Johanniter zum Referentenentwurf

Auch die Johanniter begrüßen trotz einiger Kritikpunkte im Grundsatz den Entwurf als „zielführend und zukunftsweisend“, da er „die sich abzeichnenden Veränderungen in der Versorgungssicherheit als auch die sich ändernden Anforderungen im berufspädagogischen Kontext“ berücksichtige. Damit werde „ein eigenständiges Berufsbild begründet, welches das Rettungsfachpersonal und somit auch das Berufsfeld weg vom reinen Transportdienst zu einer qualifizierten medizinischen Versorgungsleistung beschreibe.“ Auch die neue Bezeichnung „Notfallsanitäter/-in“ wird begrüßt, da dies Klarheit schaffe und sich vom/von der bisherigen Rettungsassistenten/-in abgrenze.

Man hofft ferner, dass die von den Expertengruppen vorgelegten Ausbildungsziele in die Verordnung übertragen werden. Kritisiert wird u.a. die kurzfristige Terminsetzung. Ferner sehen die Johanniter die Bundesländer in der Pflicht, „die neue Berufsausbildung in ihren Landesrettungsdienstgesetzen zu implementieren.“ Dabei dürfe es nicht zu „Reduzierungen in der Anzahl der Personalvorhaltung“ kommen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die „Risiken der Umsetzung des neuen Berufsgesetzes“ zu einem Großteil auf die Leistungserbringer übertragen würden. Auch werde die „Finanzierung der Ausbildungsvergütung“ nicht geregelt. Man sieht hier die Länder in der Pflicht, „diese Kosten in ihren Gesetzen und/oder Verordnungen abzusichern.“ Problematisch sei ferner eine wahrscheinliche „Höherdotierung der Tätigkeit eines Notfallsanitäters.“ Dafür müssten „zu 100%“ die Leistungserbringer aufkommen.

Diskussionsbedarf sehen die Johanniter zudem bei der Einschätzung des Gesetzgebers, dass in der Ausbildung zum Notfallsanitäter ein Ausschluss der integrierten Ausbildung zum Rettungssanitäter impliziert ist. Man plädiert bei den Johannitern für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren, „um keine unnötigen zeitlichen und organisatorischen Engpässe in der rettungsdienstlichen Planung zu produzieren.“

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Kommentare

26.06.2012, 06:31 Uhr von Hagen
Jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass jeder private und jeder kommunale Rettungsdienst eine Stellungnahme zum NFSG-Entwurf abgibt. Schliesslich haben auch (und gerade) private wie kommunale Rettungsdienste durchaus sehr eigene Interessen. Und wo ist die Stellungnahme des BKS/MHW? Was sagt denn Falck dazu? Und wie sieht es mit den Trägern von Rettungsdienstschulen aus? Die haben doch auch ureigenste Interessen am Status quo.
29.06.2012, 18:27 Uhr von Sebastian
@Hagen: Die vielen Stellungsnahmen erklären sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit von Ende Mail 2012. Die Entwürfe zum NotSanG und zur Änderung des Hebammengesetzes wurden an 27 verschiedene Organisationen/Verbände verschickt. Die Möglichkeit zur einer Stellungsnahme wurde gegeben und wie man sehen kann haben viele Empfänger diese Möglichkeit auch genutzt.
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