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Notfallsanitätergesetz sollte steuerfinanzierte Ausbildung anstreben

28.06.2012, 12:58 Uhr

Foto: RKiSH

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetzes vorgelegt. „Mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen im Rettungsdienst“, heißt es darin, „ist die durch das Notfallsanitätergesetz angestrebte Verbesserung der Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals sinnvoll.“ Die Einführung einer dreijährigen Ausbildung sowie die Übertragung erweiterter Kompetenzen an die dann besser ausgebildeten Notfallsanitäter werden vom GKV grundsätzlich begrüßt. 

Änderungsbedarf sieht der Spitzenverband beim Thema Einsatz des Auszubildenden als Einsatzkraft und den zu erwartenden Kostenfolgen. Schülerinnen und Schüler sollten nach Auffassung der Krankenkassen schon während ihrer Ausbildung nach einer entsprechend qualifizierenden Zwischenprüfung Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernehmen dürfen. Damit könne auch eine gewisse Kompensation zur Zahlung der verpflichtend eingeführten Ausbildungsvergütung erreicht werden. Auch ein Eintrittsalter in den Beruf des Notfallsanitäters von unter 18 Jahren sieht die GKV kritisch.

Bei der zukünftigen Kostenbelastung der GKV erwartet der Spitzenverband eine Steigerung um das Vierfache des jetzigen Kostenvolumens auf 200 Mio. Euro, die zu etwa 90% von der GKV zu tragen sei. Rettungsdienst sei aber Teil der Gesundheitsvorsorge und öffentlichen Gefahrenabwehr und damit eine öffentliche Aufgabe. Besser ausgebildete Notfallsanitäter würden auch im Katastrophenschutz und für die Bewältigung von Großschadensereignissen gebraucht, die nicht in die Finanzierungsverantwortung der GKV fallen. „Dass die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten, die aufgrund des Aufwands für Lehrrettungswachen, Krankenhäuser oder die zusätzliche Qualifikation der derzeitigen Rettungsassistenten noch weit höher ausfallen können, fast komplett auf die GKV abgewälzt werden sollen, ist daher nicht akzeptabel.“ Den ordnungspolitischen Grundsätzen folgend sollte die Ausbildung zum Notfallsanitäter daher aus Mitteln der für die Daseinsvorsorge zuständigen Gebietskörperschaften finanziert werden.

Die Stellungnahme können Sie hier lesen.

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Kommentare

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28.06.2012, 13:39 Uhr von Jan
Moin,

nur weil eine Sache eine öffentliche Aufgabe ist, bedeutet das nicht, die Angelegenheit ist kostenlos zu bekommen. Was haben denn sonst die §§ 60, 75 und 133 im SGB V zu suchen? Sind das etwa optische Täuschungen? Wie sehen denn die eigenen Planungen der Krankenkassen zur Bewältigung der zukünftigen präklinischen Gesundheitsfragen aus? Gibt es die überhaupt?

Noch mehr - eh nicht mehr besetzbare - Notarztsystem implementieren? Das gäbe es mit Sicherheit auch nicht umsonst. Also plausible Kostenargumente sind bisher neben den üblichen Phrasen noch nicht überzeugend vorgebracht.

Jan
28.06.2012, 14:27 Uhr von Mike
Ist ja unerwartet, dass die GKV den Steuerzahler in der Pflicht sehen. Eigentlich könnte man auch die Krankenhäuser mit Steuermitteln finanzieren. Oder alles? NHS.de.
28.06.2012, 14:31 Uhr von Hagen
Wenig überzeugend, die Argumentation der KT nach dem altbekannten St.-Florian-Prinzip – Was aber irgendwie bei denen zu erwarten war. Ich habe den Eindruck, als gerierten sich die KT-Verantwortlichen wie Patriarchen alteingesessener Familienunternehmen: Das ist mein Geldvermögen und das habe ich gegen jedwede Unbill zu verteidigen - koste es (die anderen), was es wolle! Dabei geht es in allererster Linie doch um den sinnvollen Einsatz der von der Versichertengemeinschaft, also uns, erwirtschafteten Gelder in Form von Sozialabgaben.
28.06.2012, 14:41 Uhr von Flo
Mir fehlt da der Nachweis der Behauptung, die Notfallsanitäter würden auch im Katastrophenschutz gebraucht. Wusste gar nicht, dass man künftig Notfallsanitäter sein muss, um Betroffene zu evakuieren oder in einer Turnhalle zu betreuen. Und auch im med. Bereich wäre es mir neu, dass für den KatS oder unterhalb im Großschadensfall irgendwo großflächig RettAss ausgebildet wurden/werden.
28.06.2012, 16:43 Uhr von alex
@Mike: So weit hergeholt ist das ja nicht: Die investiven Kosten im KH-Bereich sollten laut Gesetzen von den Ländern (ergo aus Steuern) übernommen werden, nur dass diese zu Lasten der laufenden Kosten (=KK-Kosten) seit 30 Jahren zurückgefahren werden. Im RD gibt es doch auch viele Kostenpositionen, die durchaus strittig sind: Gehören die Kosten für ORGL usw. zur Regelversorgung gemäß SGB V? Ich finde nicht, denn für alles über der Schwelle der Regelversorgung sind die Kreise zuständig. Da die Kreishaushalte leer sind, werden aber sukzessive immer mehr dieser "kleinen" Kostensegmente in die Gebühren bzw. Benutzungsentgelte einbezogen, z.T so, dass es noch nicht mal nachprüfbar/erkennbar ist. Volkswirtschaftlich heisst das, dass das Kollektiv der Beitragszahler belastet und die Steuerzahler (also insbesondere auch die, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen!) entlastet werden.
28.06.2012, 17:02 Uhr von udo
Personalkosten sind laufende Betriebskosten. Dazu gehören auch Ausbildungskosten. Im KH-Bereich werden die Azubis in einem festen Quotienten auf den Stellenplan angerechnet. Damit gehören sie auch zu den Personalkosten. Warum beim RettAss jetzt wieder mal was Neues ausprobiert werden soll, ist mir schleierhaft.
28.06.2012, 17:09 Uhr von Mathias
Die Finanzierung der reinen Notfallrettung (inkl. Ausbildung des dafür notwendigen Personals) über Steuern zu regeln, könnte durchaus ein interessantes Modell sein. Wer mal Zeit und Lust hat, kann sich folgendes Dokument zu Gemüte führen: Medic One/EMS 2008-2013 Strategic Plan - http://1.usa.gov/Msoxc4

Dort wird es so gemacht, wobei die Ausbildung noch durch die Medic One Foundation maßgeblich finanziert wird.
28.06.2012, 17:10 Uhr von Jan
Moin,

Alex, die Ausführungen zu den Kosten der OrgL sind leider nicht richtig. Es gibt mehrere Bundesländer, die haben die Versorgung im MANV oder sog. Gröno-Fall bereits seit langer Zeit (1991) zu den Aufgaben des Rettungsdienstes durch Gesetzt erklärt. Somit stellen die Kreise und kreisfreien Städte dieser Länder die Kosten der OrgL, der LNA und einiger weiterer Sachen völlig rechtmäßig in die Kostenrechnung Rettungsdienst ein.

Der Benutzer der Einrichtung, gleich ob GKV-Pflicht- oder freiwilliges Mitglied, der Privatversicherte und auch die Menschen ohne Versicherung müssen sich dann durch Zahlung der Gebühren oder Entgelte im Benutzungsfall an der Refinanzierung der Vorhaltung beteiligen. Daran kann ich keinerlei Mangel erkennen! Es gibt dafür zumeist Betriebs-Abrechnungs-Bögen (BAB) oder Kosten- und Leistungs-Nachweise (KLN), aus denen sich in aller Regel die entsprechenden Kosten ganz leicht für alle Interessierten identifizieren lassen.

Erst die Kosten des Katastrophenschutzes sind allein aus Steuermitteln aufbringen. Man hat im KatS-Fall aber auch keinen Anspruch auf individualmedizinische Betreuung. Da muss man schon einen festen Überlebenswillen mitbringen.

Jan
28.06.2012, 17:24 Uhr von Daniel
Die Kassen berufen sich jetzt auf genau das, was die Hilfsorganisationen ständig predigen: Rettungsdienst und Katastrophenschutz muss gemeinsam betrachtet werden, weil nur durch die Tätigkeit im Rettungsdienst qualifiziertes Personal für den Katastrophenschutz zur Verfügung steht.
29.06.2012, 00:16 Uhr von Daniel2
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber haben die Kassen die Kosten für die Weiterbildung des ILS-Personals bei Einführung der ILS (kann hier nur für Bayern sprechen) nicht anstandslos übernommen? Und das waren meines Wissens in dem Bereich auch jeweils mind. 3 Monate, wäre also genau die Zeit, die ein RettAss bräuchte, um zum NFS weitergebildet zu werden!? Warum soll das im RD jetzt nicht gehen? Fände ich jetzt mal ne gerechte Lösung für die jetzigen RettAss.
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