Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetzes vorgelegt. „Mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen im Rettungsdienst“, heißt es darin, „ist die durch das Notfallsanitätergesetz angestrebte Verbesserung der Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals sinnvoll.“ Die Einführung einer dreijährigen Ausbildung sowie die Übertragung erweiterter Kompetenzen an die dann besser ausgebildeten Notfallsanitäter werden vom GKV grundsätzlich begrüßt.
Änderungsbedarf sieht der Spitzenverband beim Thema Einsatz des Auszubildenden als Einsatzkraft und den zu erwartenden Kostenfolgen. Schülerinnen und Schüler sollten nach Auffassung der Krankenkassen schon während ihrer Ausbildung nach einer entsprechend qualifizierenden Zwischenprüfung Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernehmen dürfen. Damit könne auch eine gewisse Kompensation zur Zahlung der verpflichtend eingeführten Ausbildungsvergütung erreicht werden. Auch ein Eintrittsalter in den Beruf des Notfallsanitäters von unter 18 Jahren sieht die GKV kritisch.
Bei der zukünftigen Kostenbelastung der GKV erwartet der Spitzenverband eine Steigerung um das Vierfache des jetzigen Kostenvolumens auf 200 Mio. Euro, die zu etwa 90% von der GKV zu tragen sei. Rettungsdienst sei aber Teil der Gesundheitsvorsorge und öffentlichen Gefahrenabwehr und damit eine öffentliche Aufgabe. Besser ausgebildete Notfallsanitäter würden auch im Katastrophenschutz und für die Bewältigung von Großschadensereignissen gebraucht, die nicht in die Finanzierungsverantwortung der GKV fallen. „Dass die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten, die aufgrund des Aufwands für Lehrrettungswachen, Krankenhäuser oder die zusätzliche Qualifikation der derzeitigen Rettungsassistenten noch weit höher ausfallen können, fast komplett auf die GKV abgewälzt werden sollen, ist daher nicht akzeptabel.“ Den ordnungspolitischen Grundsätzen folgend sollte die Ausbildung zum Notfallsanitäter daher aus Mitteln der für die Daseinsvorsorge zuständigen Gebietskörperschaften finanziert werden.
Die Stellungnahme können Sie hier lesen.


Kommentare
nur weil eine Sache eine öffentliche Aufgabe ist, bedeutet das nicht, die Angelegenheit ist kostenlos zu bekommen. Was haben denn sonst die §§ 60, 75 und 133 im SGB V zu suchen? Sind das etwa optische Täuschungen? Wie sehen denn die eigenen Planungen der Krankenkassen zur Bewältigung der zukünftigen präklinischen Gesundheitsfragen aus? Gibt es die überhaupt?
Noch mehr - eh nicht mehr besetzbare - Notarztsystem implementieren? Das gäbe es mit Sicherheit auch nicht umsonst. Also plausible Kostenargumente sind bisher neben den üblichen Phrasen noch nicht überzeugend vorgebracht.
Jan
Dort wird es so gemacht, wobei die Ausbildung noch durch die Medic One Foundation maßgeblich finanziert wird.
Alex, die Ausführungen zu den Kosten der OrgL sind leider nicht richtig. Es gibt mehrere Bundesländer, die haben die Versorgung im MANV oder sog. Gröno-Fall bereits seit langer Zeit (1991) zu den Aufgaben des Rettungsdienstes durch Gesetzt erklärt. Somit stellen die Kreise und kreisfreien Städte dieser Länder die Kosten der OrgL, der LNA und einiger weiterer Sachen völlig rechtmäßig in die Kostenrechnung Rettungsdienst ein.
Der Benutzer der Einrichtung, gleich ob GKV-Pflicht- oder freiwilliges Mitglied, der Privatversicherte und auch die Menschen ohne Versicherung müssen sich dann durch Zahlung der Gebühren oder Entgelte im Benutzungsfall an der Refinanzierung der Vorhaltung beteiligen. Daran kann ich keinerlei Mangel erkennen! Es gibt dafür zumeist Betriebs-Abrechnungs-Bögen (BAB) oder Kosten- und Leistungs-Nachweise (KLN), aus denen sich in aller Regel die entsprechenden Kosten ganz leicht für alle Interessierten identifizieren lassen.
Erst die Kosten des Katastrophenschutzes sind allein aus Steuermitteln aufbringen. Man hat im KatS-Fall aber auch keinen Anspruch auf individualmedizinische Betreuung. Da muss man schon einen festen Überlebenswillen mitbringen.
Jan