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Polytrauma-Differenzierung bei Klinikanmeldungen

14.06.2018, 12:48 Uhr

Foto: BRK-KV Berchtesgadener Land

Bayern unterscheidet künftig zwischen Empfehlungsgrad A und B


Im bayerischen Rettungsdienst ist eine Richtlinie eingeführt worden, die die Aufnahme von Polytrauma-Patienten in den medizinischen Zentren erleichtern und die damit verbundenen Prozesse entzerren soll. Wie aus dem Papier, das RETTUNGSDIENST vorliegt, hervorgeht, erfolgt künftig die Anmeldung von schwer bzw. mehrfach verletzten Patienten durch die Leitstellen nach „Empfehlungsgrad A“ und „Empfehlungsgrad B“. Der Empfehlungsgrad A gilt danach z.B. bei Patienten mit einem systolischen Blutdruck unter 90 mmHg (bei Kindern entsprechend), beim Vorliegen von Schuss- oder penetrierenden Verletzungen der Rumpf-Hals-Region, bei offenen Schädel-Hirn-Traumata, bei Verletzungen, bei denen eine Querschnittslähmung droht, sowie generell bei Patienten mit einem Glasgow Coma Scale unter 9 nach Trauma. „A“ bezieht sich also auf definitiv schwer und sehr schwer Verletzte.

Beim Empfehlungsgrad B wird hingegen ein Schockraum eher wegen des Unfallmechanismus gefordert, bei dem der Patient zu Schaden kam. Darunter fallen z.B. Patienten nach einem Sturz aus mehr als 3 m Höhe, Radfahrer oder Fußgänger nach einer Kollision mit einem Kfz, Beteiligte von Verkehrsunfällen mit Frontalaufprall, bei denen das Fahrzeug bis zu 75 cm eingedrückt wurde. „B“ zielt also eher auf „potenziell schwer bzw. mehrfach verletzte Patienten“, wie es in der Anweisung heißt, die von den Leitenden Notärzten des Freistaates erarbeitet wurde. In der Realität könnte diese Praxis die Möglichkeiten von Kliniken, schwer Verletzte aufzunehmen, erweitern, denn bei „B“-Fällen müsste nicht von Vornherein eingeplant werden, alle Schockraumressourcen auszuschöpfen. Die Unterteilung wurde auch in IVENA hinterlegt. (POG)

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