Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der 103 deutschen Berufsfeuerwehren (AGBF) legt 10 Thesen zur Zukunft des Rettungsdienstes vor und fordert die Verzahnung mit allen Bereichen der Gefahrenabwehr. Der Arbeitskreis Rettungsdienst der AGBF erteilt mit Blick auf die Sicherstellung der Daseinsvorsorge einer reinen Marktwirtschaft in der Notfallrettung eine Absage und formuliert die Bedeutung der Einsatzplanung, der Führung und der Schnittstellen mit den Kliniken.
In dem Positionspapier heißt es u.a., dass die Notfallrettung der öffentlichen Sicherheit zuzuordnen sei und daher „auch von den Innenministerien der Länder gestaltet werden müsse; analog zur kommunalen und polizeilichen Gefahrenabwehr“. Das Ziel der Notfallrettung sei die „Daseinsvorsorge für den Einzelnen“. Sie sei daher „nicht disponierbar wie Transportleistungen im Dienstleistungssektor Logistik“.
Die deutschen Berufsfeuerwehren sind mehrheitlich Träger des Rettungsdienstes in den Großstädten und Leistungserbringer. Jedes Jahr bilden sie rund 800 Rettungsassistenten und nahezu 1.000 Rettungssanitäter aus. Dazu unterhalten sie mehr als zwei Dutzend Schulen im Bundesgebiet. In der Einsatzplanung setzten die Berufsfeuerwehren besonders Maßstäbe beim Massenanfall von Verletzten zur Fußball-WM 2006.
RETTUNGSDIENST wird das Positionspapier der AGBF in der Dezember-Ausgabe veröffentlichen.


Kommentare
Captain Obvious sagt dazu: "Na, wer hätte denn das vorraussehen können?"
Also auf unserer städtischen RW (4 RTW, 2 KTW, 1 NEF) fahren wir zu 99% "medizinische Notfälle" von A in die Klinik. Dass wir "Gefahren" auf Autobahnen abwehren oder bei Großschadensereignissen an der vordersten Front stehen, ist so weit weg vom Tagesgeschäft (!), dass ich diese Thesen nur als "Wunschdenken einer Berufsfeuerwehr", die einen Grund zum Selbsterhalt sucht, interpreterien kann. Lasst uns doch mal die Qualität des RD bei einer BF vs eines anderen Trägers (Hiorg, Kommunal) messen, bin sehr gespannt, wie ein Berufsfeuerwehrmann auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin bleiben soll, während er auch die Vorgehensweisen bei technischen und "Gefahrenabwehreinsätzen" beherrschen soll. Ganz zu schweigen von "Brandeinsätzen", die ein Feuer(!)wehrmann ja auch noch können sollte, oder?
In unserer Stadt (280.00 Einwohner) merke ich deutlich den Unterschied, wenn ich mit meinem NEF zu einem BF RTW komme, auf dem zwei "Allrounder" sitzen oder ob eine konfessionelle HioRG mit zwei Spezis vor Ort ist.
Dann doch lieber den kommunalen Jan (im Sinne der Patienten) :-)
Es geht wieder mal um das goldene Kalb bzw. wenn der FW der RD "weggenommen" wird, deren Finanzierung vom Senat in Frage gestellt wird und am Ende müsste man tatsächlich auch mal arbeiten und nicht immer nur vor sich hin machen, was dann Übungsdienst genannt wird.
Rettungsdienst ist keine Gefahrenabwehr. Das ist nun einmal vom EugH festgestellt. Da nützt auch kein Positionspapier. Und Rettungsdienst gehört eindeutig in das für die Gesundheit zuständige Ministerium. Es hier dem Innenminsterium zuzuordnen, widerspricht der Intention, den Rettungsdienst als eigenständige medizinische Leistung im SGB V zu verankern.
Udo, in welcher Entscheidung und an welcher Stelle konkret hat der EuGH denn die von Dir gepostete Feststellung getroffen?
Gruß Jan
Sonnige Grüße aus dem Südwesten