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Promedica gewinnt Krankentransport im Landkreis Verden

24.05.2012, 09:52 Uhr

Foto: Promedica

Genehmigung vor Verwaltungsgericht erstritten

Die Firma Promedica Rettungsdienst GmbH hat sich im niedersächsischen Landkreis Verden eine Genehmigung zur Durchführung des Krankentransports vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Der Kreis hatte dies abgelehnt, weil er die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes gefährdet sah. Beides wird im Landkreis bisher durch das DRK durchgeführt. Promedica wird eine bis 2014 befristete Genehmigung erhalten und künftig wohl mit bis zu drei Fahrzeugen den Krankentransport durchführen. Wo diese stationiert werden, ist zurzeit noch offen. Das DRK hat im vergangenen Jahr rund 5.900 Krankentransporte im Landkreis durchgeführt.

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Kommentare

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24.05.2012, 11:05 Uhr von f.
"Wo diese stationiert werden, ist zurzeit noch offen..."

Ja, ein sehr qualifiziert Businessplan. Erst mal raffen und dan sehn wie es weiter geht...toll!
24.05.2012, 11:37 Uhr von Hans
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es diesbezüglich keine Pläne gibt.
24.05.2012, 11:56 Uhr von Jan
Moin,

ohne im Antrag benannten (beabsichtigten) Betriebssitz (der Fahrzeuge) kann man überhaupt keinen Antrag auf Bedarf oder Verträglichkeit auf Seiten des Landkreises prüfen.

Insofern ist das schon komisch.

Jan
24.05.2012, 12:09 Uhr von doggi
Herzlichen Glückwunsch, Promedica!
24.05.2012, 12:56 Uhr von udo
Man kann nach Verwaltungsrecht das Ganze schon ohne konkreten Standort beantragen. Gerade beim Krankentransport. Die Vorhaltung eines Betriebssitzes, um einen Antrag stellen zu können, ist eine unzumutbare Härte.
24.05.2012, 13:51 Uhr von Jan
Moin,

Udo, dann sind die Schleswig-Holsteiner wohl mal wieder härter als der Rest in der rosaroten Rettungswelt ...

Bei uns ist das gerade genau so vom VG Schleswig (3 A 136/09) in einem Verfahren geäußert worden. Wie sollte man wohl ohne Standort eine Prognose über eine Verträglichkeit anstellen? Würfeln, den Antragsteller oder eine Glaskugel befragen vielleicht?

Aber wie schon gesagt, norddeutsche Griller sind härter.

Jan
24.05.2012, 19:31 Uhr von udo
Gruss Jan,

in der Notfallrettung würde ich Dir voll zustimmen. Krankentransport ist aber eigentlich zeitlich nicht kritisch. Wieso ist dann der Standort relevant? In der Regel darf man mit der erhaltenen Genehmigung im gesamten Kreisgebiet befördert werden. Hier ist die Frage des Standortes eher eine rein betriebswirtschaftliche. In NRW wird beim Krankentransport keine Vorhaltung eines Betriebssitzes erwartet. Die Prognose der Verträglichkeit dreht sich doch eigentlich um die Geasmtzahl der durchgeführten Transporte bzw. wie stark gefährdet eine zusätzliche Genehmigung mit der ihr beinhalteten Möglichkeit eine x Anzahl Transporte durchzuführen. Hierbei spielt der Standort eine eher untergeordnete Rolle.

(Heute Reissalat und keine Bruzzler)

Udo
24.05.2012, 21:14 Uhr von Ingo
@Udo vom 24.05 um 19:31 Uhr: Genau so ist es, wie Du geschrieben hast.

Der Kommentar von Jan war abzusehen und klar, aber wenn man immer versuchen will, den rettungsdienstlichen Wirtschaftsjuristen raushängen zu lassen und nur Halbwissen hat und verbreitet, muss man sich nicht wundern. Und Jan? In SH läuft es genauso für den qualifizierten KT .... Erst bitte richtig Infos einholen, dann irgendwelche §§ posten etc. Danke!

LG aus dem Norden
24.05.2012, 21:18 Uhr von Ingo
Nachtrag: Für die, die es genau wissen wollen: Man benötigt zur Klageerhebung bzw. zur Konzessionsbeantragung etc. nur eine erste Meldeadresse der Geschäftsführung und dann geht's erst nach Zuteilung der Konzession in die Standortverteilung.
24.05.2012, 23:46 Uhr von Jan
Moin,

Also jetzt mal folgender kleiner Hinweis für Ingo und andere: Es mag ja nicht gefallen, was ich hier so beitrage. Meine Behauptungen sind aber in der Regel und im Gegensatz zu vielen anderen Äußerungen anderer Mitposter auch nachprüfbar. Dazu muss man sich nur etwas Mühe geben (altmodische Menschen sagen auch anstrengen dazu).

Neben dem VG Schleswig-Holstein hat sich auch schon das OVG Lüneburg (13 LA 106/11 vom 18.1.2012) mit der Frage der Genehmigungsfiktion bei einem Antrag zum Krankentransport beschäftigt. Das kann man ja mal zur Kenntnis nehmen, wenn einem das in einem solchen Forum auch noch ganz ohne jedes weitere eigene Zutun erklärt wird.

Auf Ingos Attacken gegen meine Person gehe ich nicht weiter ein. Find ich aber eigentlich schon belustigend und eher ein Zeichen von Hilflosigkeit.

Udo, ich könnte Deinem Beitrag von 19:31 Uhr zustimmen, sofern keine Typ-B-Fahrzeuge für den Krankentransport beantragt würden.

Zufälliger Nebeneffekt solcher Fahrzeuge ist logischerweise die zwingende Disposition solcher Fahrzeug über eine öffentliche Leitstelle zu einem konkreten Notfallereignis, sofern diese Fahrzeuge - natürlich ganz zufällig - günstiger zu einem Notfallort stehen!

Komischerweise wurden in S.-H. meines Wissens bisher noch keine Typ-A-Fahrzeuge beantragt. Warum wohl nur?

Die Situation in NRW kann ich nicht beurteilen, es mag sich dort - auch evtl. rechtlich - anders darstellen. In Rest-Norddeutschland (außer offenbar in Ingos kleinem Reich) ist die Rechtslage so, wie ich sie - als Nichtjurist - beschrieben habe. Nun aber, Ingo, such die Entscheidungen und fülle Dein Wissen mal auf volles Rechtsniveau.

Boah, sind die lecker.

Jan
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